Welche Leistungen sind in der Behandlungspflege enthalten?

Im Unterschied zu den Leistungen der Grundpflege, die, wie der Name schon sagt, der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen im Rahmen der Alltagsbewältigung, z. B. der Körperpflege, Nahrungsaufnahme usw. dient, umfasst die Behandlungspflege ärztlich verordnete medizinische Leistungen, die durch medizinisches Personal oder examinierte Pflegekräfte vorgenommen werden. Das sind Personen mit einer dreijährigen Ausbildung nebst Examen in den Berufen Pflegefachfrau / Pflegefachmann. Die Ausbildung beinhaltet Inhalte aus den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Ergänzt werden kann ein Pflegeberuf durch einen pflegewissenschaftlichen Studienabschluss (Bachelor in Pflegewissenschaft). Dieser qualifiziert den Absolventen zusätzlich für wissenschaftliche Aufgaben, wie Pflegeforschung, Gesundheitsförderung und Beratung in der Pflege. Daneben gibt es im Rahmen einer Behandlungspflege die sogenannten einfachsten Maßnahmen, das sind solche, die keine medizinische Fachkunde erfordern. Diese können im eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen grundsätzlich von jedem erwachsenen Haushaltsangehörigen erbracht werden. Die Behandlungspflege kann sowohl stationär als auch ambulant, das heißt im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person, durchgeführt werden. Die Leistungen der Behandlungspflege werden, sofern ärztlich verordnet und medizinisch notwendig, von der Krankenkasse des Pflegebedürftigen getragen. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Patienten ab 18 Jahren müssen üblicherweise eine Zuzahlung leisten. Der Eigenanteil ist auf 10 Euro pro Tag begrenzt und fällt maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr an. Ausnahmen gelten aber regelmäßig für Schwangere, chronisch Kranke und Altersrentner. Die Behandlungspflege ist in der Regel auch zeitlich begrenzt. Sie wird zunächst für einen Zeitraum von 14 Tagen verordnet. Je nach Gesundheitszustand erfolgt danach eine Folgeverordnung. Diese muss erneut medizinisch begründet werden. Nachdem die Unterschiede zwischen Grundpflege und Behalndlunsgpflege erläutert wurden sollen nachfolgend die konkreten Leistungen der Behandlungspflege im Mittelpunkt stehen.

Welche Leistungen sind in der Behandlungspflege enthalten?

Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Leistungen. Nochmals anzumerken ist, dass zu unterscheiden ist zwischen den Leistungen, die nur durch examinierte Pflegekräfte vorgenommen werden dürfen, und den sogenannten einfachsten Leistungen, die auch durch jeden erwachsenen Haushaltsangehörigen des Pflegebedürftigen erbracht werden können. Zu den einfachsten Maßnahmen der Behandlungspflege zählen folgende Tätigkeiten:

  • Messen von Blutdruck und Blutzucker
  • Auflegen von Kälteträgern (Eisbeutel, Kirschkernkissen oder Gel-Packs)
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Einreiben mit Salben

Die verordnungs- und genehmigungsfähigen Tätigkeiten, die ausschließlich durch medizinisches Personal oder examinierte Pflegekräfte geleistet werden dürfen, sind in der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege abschließend aufgezählt und gesetzlich in § 37 SGB V normiert. Dazu zählen neben einer speziellen Krankenbeobachtung oder Symptomkontrolle bei Palliativpatienten folgende Leistungen:

  • Dekubitusbehandlung (= Behandlung von Druckgeschwüren)
  • intravenöse und subkutane Infusionen
  • subkutane und intramuskuläre Injektionen
  • Inhalationen
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • Blasenspülung und Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
  • Einläufe (Klistier, Klysma) zur Unterstützung der Stuhlausscheidung
  • Wechseln und Pflege von Trachealkanülen und Venenkathetern
  • Anlegen oder Abnehmen eines Kompressions-Verbandes
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen und Wechseln von Wund-Verbänden
  • Versorgung künstlicher Körperausgänge (Stomabehandlung)

Bedienung medizinischer Geräte

Zu den medizinischen Geräten, die im Kontext der Behandlungspflege zum Einsatz kommen können, zählen u. a. Beatmungsgeräte, Infusionsgeräte, Inhalatoren und Absauggeräte, Sonden- und Ernährungspumpen, Katheter und Drainagen. Alle diese medizinischen Geräte dürfen nach entsprechender ärztlichen Verordnung nur von diesbezüglich ausgebildeten Personen oder von Personen, die über eine adäquate Ausbildung und Erfahrung verfügen, angewendet werden.

Fazit

Eine Behandlungspflege erfolgt auf ärztliche Verordnung und ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Sie umfasst neben einfachen Leistungen wie Verabreichung von Medikamenten oder Blutdruck- oder Blutzuckermessungen auch weitergehende medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Inhalationen, Anlegen oder Abnehmen von Kompressions-Verbänden und vieles mehr und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsförderung und Versorgung. Behandlungspflege ermöglicht den Pflegebedürftigen, die pflegerischen Maßnahmen durch einen ambulanten Pflegedienst in häuslicher Umgebung zu empfangen. Was wiederum Angehörige entlastet und Krankenhausaufenthalte vermeidet.