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Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Im Pflegealltag zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Niemand ist davor geschützt, durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation zu geraten, in der wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Angehörige und Pflegedienste erleben häufig, wie belastend es ist, wenn keine klaren Regelungen vorliegen. Zwei besonders wichtige Dokumente sind in diesem Zusammenhang die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Beide dienen der Absicherung und Selbstbestimmung, verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke.