Ab welchem Alter ins Betreute Wohnen?

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Der demografische Wandel verlangt nach neuen Wohnformen für ältere Menschen

Der kontinuierliche Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung für Frauen und Männer ist erfreulich. Mit dieser Entwicklung verbinden sich neue Perspektiven, aber auch Herausforderungen. Durch die gestiegene Anzahl älterer Menschen wächst der Bedarf nach alternativen bzw. altersgerechten Wohnformen. Neben dem verständlichen Wunsch nach dem Verbleib in der eigenen Wohnung soll ebenso die Gesundheit geschützt werden. Häufig sind zusätzlich Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen. Bei Gehbehinderungen können barrierefreie Wohnbedingungen die Alltagsgestaltung erleichtern. Wer die eigene Wohnung verlässt, läuft Gefahr den gewohnten sozialen Anschluss zu verlieren und unter Einsamkeit zu leiden. Die vertraute Umgebung würde durch ein neues Wohnumfeld ersetzt. Diesen Sorgen und möglichen Einschränkungen der Lebensqualität kann durch einen Umzug in ein Öffnet internen Link im aktuellen FensterBetreutes Wohnen wirksam begegnet werden.

Keine Angst vor der Zukunft durch Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist eine gelungene Kombination aus den Vorteilen einer eigenen Wohnung und dem Bedarf an Barrierefreiheit, Sicherheit und sozialer Teilhabe. Betreutes Wohnen wird zu einem neuen Erlebnis durch die Verbundenheit von Menschen mit gleichem Alter und eventuell auch Lebensumständen. Neben einem Raum für die Privat- und Intimsphäre stehen Räume zur gemeinschaftlichen Alltagsgestaltung zur Verfügung. Für den gesundheitlichen Schutz und mögliche Pflegemaßnahmen sind Regelungen getroffen. Hierfür steht bei Bedarf professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Für individuelle Servicewünsche können im Rahmen des Betreuten Wohnens Vereinbarungen getroffen werden. Dadurch wird eine größtmögliche Selbstständigkeit mit der notwendigen Versorgung für ältere Menschen gewährleistet. Die flexiblen Angebote durch Betreutes Wohnen bieten Chancen für ein hohes Maß an Persönlichkeitsentfaltung.

Rahmenbedingungen und praktische Hinweise zum Betreuten Wohnen als Entscheidungshilfen

Da Begriff des Betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht geschützt. Daher können auch Bezeichnungen wie „Wohnen plus" oder "Wohnen mit Service" oder "Wohnen und mehr“ auf diese Wohnform hinweisen. Für alle Angebote gilt: Gleichgesinnten älteren Menschen soll ein eigenständiges, sicheres Leben mit sozialen Kontakten ermöglicht werden. Bestandteil des Betreuten Wohnens ist eine Unterstützung durch Service- und Wahlleistungen sowie pflegerische Leistungen im Bedarfsfall. Neben einem unabhängigen Haushalt mit dem Schutz der Privatsphäre bereichern Unterstützungsleistungen und Kontakte durch Mitbewohner die Lebensqualität. Die gemeinsame Wohnanlage ist barrierefrei gestaltet. Als Vertragsgrundlage dient ein Mietvertrag, in dem auch die Serviceleistungen vereinbart sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Hausnotruf
  • Regelmäßige Beratung durch einen Betreuer zu festgelegten Zeiten
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschedienst
  • Nutzung aller Gemeinschaftsräume
  • Kontaktförderung für die Bewohner des Serviceverbundes
  • Hilfe bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten
  • Hausmeisterdienste in Form von kleineren Hilfeleistungen und Kontrollen

Ein ergänzendes Angebot an Wahlleistungen ist nicht am Allgemeinbedarf orientiert und daher kostenpflichtig. Dabei kann es sich um ein besonderes Essensangebot, einen Fahrservice oder umfangreiche Reparaturwünsche handeln.

Der Zeitpunkt für ein Betreutes Wohnen ist eine sehr persönliche Entscheidung

Die gesundheitlichen Einschränkungen sollten zum Zeitpunkt der Entscheidung für diese Wohnform nicht allzu erheblich sein. Bei der Bestimmung des Zeitpunktes für einen Wohnungswechsel spielt es eine wichtige Rolle, ob davon auch ein Lebenspartner betroffen ist. Aus Kostengründen sollten mehrere Wohnalternativen geprüft werden. Dazu sollte die Infrastruktur in Erfahrung gebracht und mit den Gegebenheiten anderer Objekte verglichen werden. Insbesondere sollte eine fußläufige Erreichbarkeit von Ärzten, Apotheken und Lebensmittelläden sowie Grünanlagen berücksichtigt werden. Dies gilt ebenfalls für Freizeit- und Kultureinrichtungen.

Bei Verständnisschwierigkeiten sollten einzelne Vertragsinhalte zum besseren Verständnis nochmals deutlich erklärt werden. Sollten Pflegemaßnahmen in Betracht kommen, ist auf Antrag ein Zuschuss durch die Pflegekasse möglich. Bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes werden bei festgestellter Pflegebedürftigkeit sogenannte Sachleistungen direkt von der Pflegekasse an den Pflegedienst überwiesen. Davon sind für Maßnahmen der Grundpflege sowie medizinischen Behandlungspflege betroffen. Die Grundpflege umfasst Maßnahmen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Vorbeugung. Zur Körperpflege zählen:

  • Hautpflege einschließlich Gesichtspflege
  • Waschen des ganzen Körpers oder von Teilbereichen sowie Abtrocknen
  • Duschen und Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen und Rasieren, jedoch nicht das Schneiden oder Frisieren der Haare
  • Entleerung von Blase und Darm je nach Bedarf und gesundheitlicher Verfassung
  • Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden von Tagesbekleidung oder Nachtwäsche sowie Hilfe beim Gehen, Stehen oder Treppensteigen.
  • Vorbeugung (Prophylaxe): Erhaltung der Bewegungsfähigkeit

Zur medizinischen Behandlungspflege zählen insbesondere:

  • Durchführung von Injektionen
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anlegen von Kathedern

Je nach Einzelfall möchten auch die Bewohner unter dem Gesichtspunkt der Selbstständigkeit und Leistungsfähigkeit noch Teile der Körperpflege wahrnehmen, solange dies möglich ist. Außerdem muss zunächst ein Schamverhalten überwunden werden. Bei Pflege- und Betreuungsmaßnahmen können Reaktionen und Empfindungen sehr unterschiedlich ausfallen. Ein besonders umsichtiges, verständnisvolles und geduldiges Verhalten ist bei demenzkranken Menschen erforderlich. Für einen Lebenspartner kann dies sehr belastend sein. Die Entscheidung für ein Betreutes Wohnen kann daher nicht allgemein von einem bestimmten Lebensalter abhängig gemacht werden, sondern eher von den Lebensumständen.