Betreutes Wohnen Pflegegrad 5

Betreutes Wohnen Pflegegrad 5

Beim Betreuten Wohnen leben die Pflegebedürftigen in einer eigenen Wohnung. Diese Wohnanlagen werden häufig von einem ambulanten Pflegedienst oder sozialen Dienstleistern betrieben. Hierbei kann Hilfe auf Abruf geleistet werden. Es gibt zahlreiche Gemeinschaftsaktivitäten und Serviceangebote. Häufig sind die Pflege- und Betreuungsangebote an einen bestimmten Dienstleister vertraglich gebunden.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Bei einem Pflegegrad 5 ist festgestellt worden, dass es zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit kommt. Auch die pflegerische Versorgung ist durch besondere Anforderungen erschwert. Pflegegrad 5 ist der höchste Grad.
Der Pflegebedürftige kann sich also nicht mehr allein versorgen. Die Versorgung muss daher durch Angehörige und/oder Pflegekräfte sichergestellt werden. Täglich werden mehrere Stunden nötig sein, um die Grundpflege durchzuführen.

Welche Leistungen können beantragt werden für den Pflegegrad 5?

Man kann unterscheiden zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Außerdem sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen möglich und auch die Pflegehilfsmittel können beantragt werden.

  • Pflegegeld: wird nur Pflegegeld genutzt, die Pflege wird also komplett von den Angehörigen übernommen, erhält der Pflegebedürftige 901 Euro im Monat.
  • Pflegesachleistung: Übernimmt ein Pflegedienst die Betreuung des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5, werden 2095 Euro im Monat von den Pflegekassen übernommen.
  • Tages- und Nachtpflege: Dafür können monatlich bis zu 1995 Euro genutzt werden.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht übernommen werden kann. Dafür werden jährlich bis zu 1774 Euro zur Verfügung gestellt.
  • Verhinderungspflege: Diese kann genutzt werden, wenn die Angehörigen die Pflege kurzzeitig nicht durchführen können. Dafür werden im Jahr bis zu 1612 Euro von der Pflegekasse übernommen.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Dafür stehen zusätzlich monatlich 125 Euro zur Verfügung.
  • Pflegehilfsmittel: Dazu zählen beispielsweise Bettunterlagen, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Bis zu 40 Euro monatlich können dafür übernommen werden.

Pflegegrad 5 ambulant versorgen?

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 braucht täglich mehrere Stunden Versorgung in der Grundpflege und anderen Bedürfnissen. Die meisten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 werden daher in stationären Einrichtungen versorgt. Es ist aber auch möglich, dass die zu Pflegenden in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, wie beispielsweise dem Betreuten Wohnen. Wichtig ist hierbei, dass die Angehörigen und der ambulante Pflegedienst sich austauschen und Hand in Hand arbeiten. Der Pflegedienst übernimmt die Versorgung mehrmals täglich für mehrere Stunden und für verschiedene Aufgabenbereiche. Auch die Angehörigen müssen ebenfalls mehrere Stunden und gegebenenfalls nachts die Versorgung übernehmen. Da die betreuten Wohnanlagen meist baulich an die Bedürfnisse zu pflegender Personen angepasst sind, besteht hier meist kein Bedarf, die Wohnung an die Bedürfnisse anzupassen. Ist dies gewährleistet, kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 durchaus in einem Betreuten Wohnen leben.