24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald

24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald

Urlaub als Auszeit bei der Pflege - 24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald

Die Pflege Zuhause wird heute vor allem durch Familien und Nahestehende als pflegende Angehörige gewährleistet. Diese Aufgaben sind umfassend und aufwendig, da sie bis zu 24 Stunden am Tag erbracht werden muss. Der pflegende Angehörige ist demzufolge eigentlich ständig im Einsatz oder in Bereitschaft für die Pflege, Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen. Diese Pflege Zuhause ist daher eine entscheidende Mehrbelastung im Leben des pflegenden Angehörigen und kann mitunter erheblich sein. Die Belastungen sind sowohl physisch als auch psychisch vorhanden und bestehen fortwährend. Diese Situationen belasten dann nicht nur den pflegenden Angehörigen, sondern vielmehr die Familie und das gesamte Verhältnis zum Pflegebedürftigen im Prozess der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung. Häufig stellen sich dann die Fragen: Wie kann der pflegende Angehörige Kraft schöpfen? Wie und wann kann sich der pflegende Angehörige erholen?

Einfach mal Urlaub machen

Jeder Mensch braucht auch Auszeiten oder Urlaub vom alltäglichen Leben. Besonders pflegende Angehörige mit der zusätzlichen Belastung der Pflege, Betreuung und Versorgung Zuhause haben diesen Wunsch. Häufig wissen viele Angehörige von Pflegebedürftigen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auszeiten haben.
Ganz individuell können kurze oder längere Auszeiten von der Pflege Zuhause genommen werden. Dies können kulturelle Abendveranstaltungen, Essen gehen mit Freunden, Familienfeiern, Urlaubskurzreisen oder ausgedehnte Urlaubsreisen sein. Der Gesetzgeber hat für pflegende Angehörige diese Möglichkeiten im Pflegeversicherungsgesetz verankert, indem er einen Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege garantiert. Damit stellt die Pflegeversicherung für die Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege Geld zur Verfügung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Urlaubs- und Verhinderungspflege ist die Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz mit mindestens dem Pflegegrad 2. Die Pflegebedürftigkeit des Familienangehörigen muss dann bereits mindestens 6 Monate bestehen, um den Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege zu erfüllen. Somit wird allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 2 bis 5 die Urlaubs- und Verhinderungspflege gewährt. Der zeitliche Umfang beträgt maximal 42 Tage im Kalenderjahr. Diese 42 Tage können in einem Zeitraum zusammenhängend oder auf mehrere Zeiträume im Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Für diesen Zeitraum stellt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen insgesamt ein Budget von 1612 EUR zur Verfügung.

Den ersten Schritt zur Entlastung

Häufig ist es für pflegende Angehörige sehr schwierig Hilfe und Unterstützung bei der Pflege, Betreuung und Versorgung anzunehmen. Viele pflegende Angehörige warten sehr lange und kommen daher an ihre Belastungsgrenzen. Daher ist die Situation in der Häuslichkeit dann auch besonders belastet.

Aufgrund weitreichender Erfahrungen und Fachkenntnisse wird der Pflegedienst in Greifswald im Rahmen der Beratung ein vertrauliches Gespräch führen, um alle Bedenken und Fragestellungen auszuräumen. Dieses Gespräch dient sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen als auch der Betrachtung der häuslichen Pflege- und Betreuungssituation. Gemeinsam mit dem pflegenden Angehörigen werden Schritt für Schritt die einzelnen Verrichtungen in der Pflege, Betreuung und Versorgung besprochen sowie fachgerecht und individuell geplant. Die individuellen Wünsche des Pflegebedürftigen und des pflegenden Angehörigen haben dabei eine hohe Priorität.

Somit übernehmen die Mitarbeiter des Pflegedienstes die Aufgaben und Verrichtungen des pflegenden Angehörigen während dessen Abwesenheit fachlich versiert und tragen so maßgeblich zur Entlastung des pflegenden Angehörigen und der Familie bei.

Tipps

Wichtig ist es, zu wissen, dass der Pflegebedürftige für die Zeit der Urlaubs- und Verhinderungspflege 50 Prozent des bis dahin gezahlten Pflegegeldes weitergezahlt bekommt. Die Festlegung des Pflegegrades gilt immer rückwirkend vom Tag der Antragstellung auf Begutachtung an.