Behandlungspflege Rostock

Behandlungspflege Rostock

Zuhause medizinisch gut behandelt

Der ambulante Pflegedienst übernimmt nicht nur bedarfsgerecht die Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung Zuhause. Er bietet darüber hinaus auch Leistungen der Behandlungspflege in Rostock und anderen Regionen an, die bei anspruchsberechtigten Patienten in der Häuslichkeit erbracht werden können. Dabei ist es völlig unerheblich, wo der Patient wohnt. Behandlungspflegerische Leistungen werden in allen Wohnformen erbracht, wie beispielsweise private, herkömmliche Mietwohnung, Mietwohnung im Betreuten Wohnen, Wohnung in einer barrierefreien Wohnanlage.

Behandlungspflege ist eine der wichtigsten Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Die Grundlage für diesen medizinischen Aufgabebereich bildet die Verordnung des behandelnden Arztes des betroffenen Patienten. Die ärztliche Verordnung richtet sich wiederum nach dem Krankheitsbild des Patienten und der ärztlich Diagnosestellung. Die notwendige Behandlungspflege, die sich daraus ableitet, wird nun nicht direkt vom behandelnden Arzt erbracht, sondern an den qualifizierten, ambulanten Pflegedienst delegiert. Somit erhält der Pflegedienst durch die Verordnung seine konkreten Aufgaben und Ausführungsbestimmungen, die er am Patienten durchführen muss.

Welche konkreten Leistungen werden erbracht?

Zu den zentralen Leistungen der bedarfsgerechten Behandlungspflege gehört u. a. die Wundversorgung (z. B. Dekubitus-Versorgung), das Wechseln von Verbänden, das Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten, das Legen und Wechseln von Kathetern sowie Injektionen.

Behandlungspflegerische Leistungen sind außerdem:

  • Messung des Blutdrucks
  • Messung des Blutzuckers
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Infusionen
  • Inhalationen

Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?

Folgendes ist für eine häusliche Behandlungspflege notwendig:

  • Der Patient kann die behandlungspflegerische Verrichtung bzw. Aufgabe nicht selbst durchführen.
  • Der Patient verfügt über keine nahestehende Person im eigenen Haushalt, die diese Aufgabe übernehmen kann.
  • Der behandelnde Arzt verordnet die notwendige Behandlungspflege.
  • Die Krankenversicherung des Patienten genehmigt die verordnete Behandlungspflege.
  • Die gesetzlich geregelten Zuzahlungen sind vom Patienten zu tragen.
  • Die Behandlungspflege kann sowohl mit als auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden.

Ein Beispiel: Der Patient ist nach dem Pflegeversicherungsgesetz nicht pflegebedürftig und verfügt somit über keinen Pflegegrad. Nach seinem Krankenhausaufenthalt besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass die Wunde, die aufgrund einer Operation besteht, versorgt werden muss. Der Patient ist alleinstehend und ist hinsichtlich seines Gesundheitszustandes vorübergehend nicht in der Lage die Wunde selbst zu versorgen. Damit der Patient nun nicht täglich in die Arztpraxis kommen muss, wird der ambulante Pflegedienst durch eine ärztliche Verordnung beauftragt, diese Maßnahme am Patienten zu übernehmen.

Was kostet die Behandlungspflege dem Patienten?

Grundsätzlich wird notwendige Behandlungspflege verordnet und kostenlos erbracht. Ähnlich wie bei einer Verordnung für manuelle Therapie, müssen Patienten zuzahlen, die von der Zuzahlungspflicht nicht befreit sind. Der volljährige Patient ohne Zuzahlungsbefreiung bezahlt für eine ärztliche Verordnung 10 EURO dazu. Außerdem trägt er bis zu 28 Tage im Jahr ein Zehntel der Kosten.

Die Durchführung der Leistungen der Behandlungspflege rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit der Krankenversicherung des Patienten ab. Hierfür hat der Pflegedienst mit den Krankenkassen einen entsprechenden Versorgungsvertrag geschlossen, der ihn zur Abrechnung berechtigt.

Was soll die Behandlungspflege Zuhause leisten?

Durch die Behandlungspflege kann

  • ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden,
  • ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik maßgeblich verkürzt werden,
  • bei nachvollziehbarer Ablehnung eines Krankenhausaufenthaltes durch den Patienten dieser Zuhause unterstützt werden.

Ambulante Pflegedienste stellen im Rahmen der Behandlungspflege in Rostock und anderswo durch qualifiziertes Fachpersonal die ärztlich medizinische Versorgung gemäß Verordnung in der Häuslichkeit des Patienten sicher.