Pflege nach Schlaganfall Neubrandenburg

Pflege nach Schlaganfall Neubrandenburg

Ein Schlagaenfall stellt meist einen deutlichen Einschnitt in das Leben des Betroffenen, aber auch dessen Familie dar. Häufig ändert sich nämlich eine ganze Menge durch diesen Schicksalsschlag. Wer einen Schlaganfall erlitten hat, der kann sein Leben nicht immer so weiterleben, wie er es bisher getan hat. Die plötzliche Durchblutungsstörung des Gehirns kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Je nach Schwere des Schlaganfalls sind Patienten entweder nur geringfügig auf die Hilfe anderer angewiesen oder werden hochgradig pflegebedürftig. Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Veränderungen der Persönlichkeit und Probleme mit der Orientierung sind dabei nur einige Auswirkungen einer solchen Erkrankung.

Pflegebedürftige Schlaganfallpatienten, die keine oder keine ausreichende Unterstützung von pflegenden Angehörigen in Neubrandenburg erhalten, können einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Ein Pflegedienst übernimmt dabei alltägliche Maßnahmen der Körperpflege wie etwa Hilfe beim Zähneputzen, Baden und Duschen, hilft beim Ankleiden oder auch beim Kochen oder der anderweitigen Zubereitung von Nahrung. Ist der Bedarf für entsprechende Hilfe gegeben, dann kann ein Pflegedienst ärztlich angeordnet werden. Die Kosten hierfür werden teilweise von der Krankenkasse bzw. der Pflegeversicherung übernommen.

Bei pflegebedürftigen Schlaganfallpatienten wird in Pflegegrade unterteilt

Darüber, wie viel Pflege nach einem Schlaganfall in Neubrandenburg tatsächlich benötigt wird und was von der Krankenkasse übernommen wird, hängt vom Pflegegrad der Erkrankten ab. Die Pflegegrade sind dabei in fünf Stufen unterteilt. Ein Pflegegutachter entscheidet, welche Leistungen ein Schlaganfallpatient erhält. Außerdem wird ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung gestellt. Je nach Pflegegrad benötigt ein Patient dabei mehr oder weniger Hilfe bei der Bewältigung seines Alltags. Die Betreuung von Schlaganfallpatienten ist damit immer individuell und hängt nicht nur vom Pflegegrad des zu Betreuenden selbst ab, sondern auch von der Dauer seiner Pflegebedürftigkeit und den äußeren Umständen, wie etwa der Wohnung, in der der Patient lebt.

Schwer Pflegebedürftige stellen besondere Anforderungen an den Pflegedienst

Mit Schlaganfallpatienten, die eine schwere Pflegebedürftigkeit aufweisen und beispielsweise unter einer Lähmung leiden, erhöhen sich die Anforderungen für Pflegedienste. In einigen Fällen ist es dabei nicht möglich, die Patienten in ihrem eigenen zu Hause zu betreuen, wenn diese eine Rundumbetreuung benötigen. Ein Pflegeheim ist dabei häufig die einzige Lösung. Bettlägerige Patienten können jedoch unter Umständen auch durch einen ambulanten Pflegedienst in Neubrandenburg betreut werden. Diese kümmern sich dabei nicht nur um die Medikamenteneinnahme, Nahrungsaufnahme und Körperhygiene eines Patienten, sondern lagern diesen außerdem auch regelmäßig um, um ein Wundliegen zu vermeiden.