Betreutes Wohnen zu Hause

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Die ersten Schritte, die in ein Betreuungsverhältnis führen sollen, sind für ältere Menschen und Angehörige oft nicht einfach. In der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt zu werden, ist ein stark ausgeprägter Wunsch vieler Senioren. Das liegt daran, dass niemand gerne sein Zuhause verlässt. Fällt die Wahl auf eine Betreuung zu Hause, sind damit Fragen verbunden, die es für einen reibungslosen Ablauf zu klären gilt. Erfahren Sie hier alles rund um das Thema Betreuung zu Hause bzw. betreutes Wohnen zu Hause.

Betreuung zu Hause

Pflegebedürftige Menschen sowie auch ihre Familien setzen sich dafür ein, eine individuell zugeschnittene Pflege zu finden, wenn ein Pflegeheim nicht in Betracht kommt. Damit sind häufig konkrete Vorstellungen verbunden, die eine betreute Wohngemeinschaft oftmals nicht erfüllen können. Der fortschreitende Personalmangel ist ein Grund für eine zeitlich nur eingeschränkte Pflege jedes einzelnen Bewohners. Das Zeitfenster, in dem sich eine häusliche Pflegekraft im eigenen Heim bewegt, sieht hingegen sehr viel großzügiger aus. Ein Betreuungsverhältnis zu Hause kann deshalb eine ideale Alternative sein.

In welchem Umfang die Leistung jedoch zu erfolgen hat, hängt vom Einzelfall ab. Eine Betreuung im eigenen Heim kann eine 24h Leistung bedeuten, bei der die Betreuung zusammen mit der zu pflegenden Person in der Wohnung oder dem Haus lebt. Der Pflegedienst kann aber auch als Tages- oder Nachtpflege ausgestaltet sein.

Welche Art von Pflegeleistungen gibt es?

Der Pflegebedarf variiert von Fall zu Fall. Die zur Verfügung stehenden Leistungen im häuslichen Bereich lassen sich deshalb den jeweiligen Pflegegraden anpassen. Hierzu stehen Hilfskräfte unterschiedlicher Art und Leistung zur Verfügung:

  • 24h Betreuung in einem Anstellungsverhältnis: Für ein Betreuungsverhältnis rund um die Uhr wird in der Regel ein Arbeitsvertrag geschlossen, in dem die Leistungserbringungen übersichtlich und klar formuliert sein sollten.
  • Selbstständige Hilfspersonen: Eine selbstständige Hilfe eignet sich für einen zeitlich begrenzten häuslichen Einsatz. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Hilfskraft keine Scheinselbstständigkeit führt. Andere Arbeitgeber müssen existieren.
  • Prpfessioneller Pflegedienst im Tages- oder Nachteinsatz: Für ältere Menschen, die sich am Tag gut selbst versorgen können, bietet sich auch ein Pflegedienst für die Nacht an.

Die Pflegeleistungen bei der 24h Betreuung erfassen neben der Pflege der Person zusätzlich das, was im täglichen Haushalt anfällt. Darunter fallen z. B.:

  • Pflegeleistungen je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf
  • Wäsche waschen, Küchenarbeiten, Lebensmitteleinkäufe etc.
  • Tägliche Spaziergänge
  • Aufrechterhaltung sozialer Verhältnisse durch gemeinsamen Besuch bei Freunden.

Auf der Suche nach einem passenden Anbieter ist Ihr ambulanter Pflegedienst der erste Ansprechpartner. Der persönliche Kontakt ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Schließlich geht es um die Planung eines sehr persönlichen Lebensbereichs. Im Rahmen des Erstberatungsgesprächs werden die individuellen Wünsche und Anforderungen besprochen. Anschließend erfolgt die Ausarbeitung der Pflegeleistungen.

An welche rechtlichen Bedingungen sind die Pflegeleistungen geknüpft?

Leistungserbringungen im Rahmen des betreuten Wohnens zu Hause sollten gesetzlichen Regelungen entsprechen. Dies gilt sowohl für den Verbraucher als auch für den, der die Leistung erbringt. Sowohl die Leistungen, als auch die entsprechende Entlohnung erfolgen unter absoluter Transparenz. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass Menschen mit nur wenig Rente hohe Kosten scheuen, nicht alle Kosten müssen Senioren jedoch selber tragen. Oftmals ist die Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst verknüpft. Betreuungshilfen ist es nämlich nicht erlaubt medizinische Tätigkeiten zu übernehmen (z. B. Blutabnahme, Infusion legen). Die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung übernimmt in dieser Hinsicht einen Teil der Kosten.

Die Pflegeleistung ist an das gebunden, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist. In dem Vertrag sind sämtliche Pflegeleistungen klar und übersichtlich zu formulieren. Handelt es sich um eine 24h Betreuung, sollte berücksichtigt werden, dieser eine persönliche und private Zeit einzuräumen. 24h Betreuung drückt sich in der Unmittelbarkeit aus, die Hilfskraft jederzeit erreichen zu können. Dies bedeutet keine nonstop Leistungserbringung.

Sollte eine Anstellung erfolgt sein, bei der keine Agentur zwischengeschaltet wurde, sind behördliche Regelungen einzuhalten. Zu den wichtigsten Erledigungen zählen:

  • Anmeldung der Pflegefachkraft bei der Meldebehörde
  • Beantragung einer Lohnsteuerkarte
  • Abschluss einer Unfallversicherung