Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Ursache für Pflegebedürftigkeit

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Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind immens vielfältig und stellen in entwickelten Ländern eine der häufigsten Krankheiten mit Todesfolge dar. In Deutschland sind kardiovaskuläre Erkrankungen dabei an etwa 40 Prozent aller Sterbefälle direkt beteiligt. Dabei umfassen diese Leiden nicht nur Blutdruckprobleme, Herzerkrankungen und Krampfadern. Auch schwere gesundheitliche Ereignisse, wie etwa Herzinfarkte und Schlaganfälle, fallen hierunter. Weiterhin sind viele kardiovaskuläre Erkrankungen chronisch verlaufend, darunter zum Beispiel rheumatische Leiden, Herzfehler, Angina pectoris und die Folgen von Infarkten.

Eine Pflegebedürftigkeit ergibt sich entsprechend erst durch schwere Einschränkungen durch kardiovaskuläre Ereignisse oder durch die Spätfolgen chronischer Erkrankungen. Das reine Vorhandensein einer Herz-Kreislauf-Erkrankung ist meist noch kein Pflegegrund. Entsprechend der Häufigkeit solcher Leiden ist dies auch wünschenswert.

Herausforderungen bei der Pflege von Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Kardiovaskuläre Erkrankungen können zu einer Vielzahl von Behinderungen führen, was die Pflege Erkrankter so anspruchsvoll macht. So kann es aufgrund von Herz- und Kreislaufbeschwerden etwa zu Bewegungseinschränkungen kommen. Auch rheumatische Erkrankungen oder Arteriosklerose können die Bewegung eines Menschen stark behindern. In solchen Fällen ist die Pflege vor allem assistierender Natur. Dabei kann in vielen Fällen noch die Unterstützung durch Angehörige helfen, wenn der Erkrankte lediglich Hilfe bei belastenden oder längeren Tätigkeiten braucht. Es ist bis zu einer Verschlimmerung des Zustandes meist möglich, ohne ein engmaschiges Netz aus Pflegern und Ärzten auszukommen.

Deutlich anders sieht dies aus, wenn ein kardiovaskuläres Ereignis zu einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung führt. Gründe hierfür können in einem vorübergehenden Herzstillstand (und entsprechender Sauerstoffunterversorgung im Gehirn) und in einem Schlaganfall liegen. Es kommt dann vielfach zu motorischen und kognitiven Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes. Gerade Schlaganfälle können dabei besonders gravierend sein und den Betroffenen enorm einschränken. Es können ihm einfache motorische, sprachliche oder kognitive Fähigkeiten ganz oder zeitweilig verloren gehen. Ein Schlaganfall bedeutet in vielen Fällen eine Pflegebedürftigkeit. Diese kann aber auch nur vorübergehend sein, wenn die Genesung einen guten Verlauf nimmt.

Zudem bedeuten Herz-Kreislauf-Erkrankungen für die Betroffenen selbst auch, dass sie ihren Lebensstil umstellen müssen. In vielen Fällen sind bestimmte gymnastische oder rehabilitierende Maßnahmen empfohlen. Diese umfassen Bewegungs- und Gedächtnistraining sowie viele andere Tätigkeiten. Stellt sich das Bedürfnis nach solchen Maßnahmen ein, ist zumindest über eine ambulante Pflege nachzudenken. Je nach Schwere der Behinderungen kann auch ein vorübergehender stationärer Aufenthalt in Erwägung gezogen werden. Abhängig ist dies von der Mobilität des Gepflegten, von dessen Gesundheitszustand (und dem Risiko des Auftretens neuer kardiovaskulärer Ereignisse) und seinem eigenen Bedürfnis. Die Pflege wird für Angehörige meist umso schwieriger, je weniger mobil und kognitiv befähigt der Erkrankte ist.

Die medizinische Versorgung von Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Die meisten kardiovaskulären Erkrankungen haben die Eigenschaft, das Risiko für lebensbedrohliche Ereignisse zu steigern. Dies gilt insbesondere bei chronischen Leiden. Entsprechend müssen erkrankte Menschen oftmals zu Vorsorgeuntersuchungen und werden meist auch medikamentös eingestellt. Bei Personen, die noch mobil sind und sich auch gesund genug fühlen, gelingt dies meist ohne Probleme: Sie nehmen ihre Arztbesuche war und suchen die Apotheke auf.

Bei eingeschränkten Menschen ist dies schwieriger. In diesem Fall sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Ursache für Pflegebedürftigkeit zu sehen. Die medizinische Versorgung muss dennoch erfolgen, was dazu führt, dass Gänge zum Arzt oder ins Krankenhaus durch andere Menschen unterstützt werden müssen. Spätestens in dem Stadium, in welchem die Erkrankten nicht mehr selbst die Kraft dazu haben, die medizinische Versorgung zu veranlassen, ist Hilfe durch einen Pflegedienst angebracht. Auch im weiteren Verlauf muss bedacht werden, dass Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen einer medizinischen Überwachung bedürfen. Gerade die Herzgesundheit muss besonders im Blick behalten werden.

Möglichkeiten der Pflege bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Bei Personen, die nur bedingt eingeschränkt sind und deshalb lediglich einer Assistenz im Alltag bedürfen, bietet sich die ambulante Pflege an. Die Gepflegten müssen ihr Umfeld nicht verlassen und können die Versorgung erfahren, die angebracht ist. Ergänzt werden kann dies durch Hausbesuche des Arztes, die Teilnahme an vorbeugenden Betätigungsprogrammen und durch eine gezielte Gabe von Medikamenten. Medizinisch geschultes Pflegepersonal kann die meisten Aufgaben diesbezüglich übernehmen.

Möglichkeiten bietet hier auch das betreute Wohnen. Es bietet sich auch vor allem für diejenigen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen an, die noch mobil und gesund genug sind, um nur bei Bedarf Hilfe anzufordern. Zusätzlich ist das betreute Wohnen häufig mit einer guten medizinischen Versorgung kombiniert, sodass schnelle Hilfe im Notfall erfolgen kann.

Bei Personen mit starken Einschränkungen und einem sehr schwachen körperlichen Zustand ist eine ambulante Pflege teils nicht genügend. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gepflegte auf ein schnelles ärztliches Handeln im Notfall angewiesen ist.