Kurzzeitpflege zu Hause

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Kurzzeitpflege kann manchmal rascher erforderlich sein, als man erwartet. Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus und frühzeitiger Entlassung ist häufig gerade im Alter niemand da zur Pflege - selbst wenn es sich nur um 1 bis 2 Wochen handelt. In diesem Fall erweist sich die Kurzzeitpflege als optimale Lösung. So kann die zu pflegende Person in seiner gewohnten Umgebung bleiben, was vor allem bei Demenzkranken von Vorteil ist. Auch wenn pflegende Familienmitglieder eine Auszeit benötigen, bietet sich diese Urlaubs- und Verhinderungspflege zu Hause an, die dann als Verhinderungspflege bezeichnet wird, wenn sie übergangsweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.

Welche Leistungen im Rahmen der Kurzzeitpflege erbracht werden können

Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst, können Sie je nach Bedarf meist folgende Leistungen anfordern:

  • Körperpflege
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • Ernährung
  • Orientierungshilfe
  • Gestaltung des Alltags
  • Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten
  • Medikamentengabe
  • Verbandswechsel
  • Gabe von Injektionen
  • Hilfe bei der Organisation von Fahrdiensten oder Essenslieferungen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Beachten Sie bitte, dass Sie nicht alle Pflegedienste bei den Pflegekassen abrechnen können - nur mit den zugelassenen Pflegediensten ist eine Abrechnung über die Kasse möglich.

Wie man Kurzzeitpflege beantragt

Möchten Sie einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege erstattet bekommen, ist es notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse auszufüllen. Diesen Antrag kann sowohl der Pflegebedürftige, als auch ein gesetzlicher Vertreter stellen.

Benötigt werden für das Antragsformular folgende Informationen:

  • Informationen zum Pflegebedürftigen
  • Grund für die benötigte Kurzzeitpflege
  • Angabe des Zeitraums für die Kurzzeitpflege
  • die gewählte Pflegeeinrichtung
  • Informationen zur Finanzierung.

Wer übernimmt die Kosten für Kurzzeitpflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, die monatliche Höchstgrenze ist jedoch abhängig vom jeweiligen Pflegegrad des Betroffenen. Bedingung ist außerdem ein Pflegegrad zwischen 2 und 5. Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) steht bei Pflege zu Hause zudem ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat als Leistung der Pflegekasse zur Verfügung.

Werden Sie mit anerkanntem Pflegegrad von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt, erhalten Sie Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfe für bis zu 8 Wochen in einer Höhe von bis zu 50 % während der Kurzzeitpflege. Die Pflege durch diese Personen muss allerdings mindestens 10 Stunden pro Woche erfolgen. Darüber hinaus können Sie vom Sozialamt Hilfe beantragen. Die Kurzzeitpflege ist unter Umständen auch steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung.