MDK-Benotung für ambulante Pflegedienste

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Insgesamt sind in Deutschland mehr als drei Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa drei Viertel dieser Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen und oft mit Unterstützung durch einen Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulanten Pflegedienst betreut. Diese Pflegedienste ermöglichen es den Pflegebedürftigen auch weiterhin in ihrer Wohnung leben zu können. Zu den Aufgaben der Pflegedienste gehören unter anderem die Unterstützung bei der Körperpflege, Freizeitgestaltung und Haushaltsführung.
Die Pflege sollte dabei den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entsprechen und auf Basis von medizinisch-pflegerischen Standards erfolgen. Damit diese Standards eingehalten werden, müssen ambulante Pflegedienste regelmäßig auf deren Einhaltung kontrolliert werden. Diese Aufgabe wird in Deutschland von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernommen.

Was ist der MDK?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Er handelt im gesetzlichen Auftrag und unterstützt die Kranken- und Pflegekassen bei pflegerischen und medizinischen Fragen. Zu der Aufgabe des Dienstes gehört es sicherzustellen, dass die von den Kranken- und Pflegeversicherungen angebotenen Leistungen allen Versicherten, nach medizinisch objektiven Kriterien und zu gleichen Bedingungen, zugutekommen. Dazu gehört auch die Überprüfung von ambulanten Pflegediensten und eine Beratung zu Maßnahmen, wie die Pflegequalität weiterentwickelt werden kann.

Die Qualitätsprüfung

Im Zentrum der Überprüfung eines ambulanten Pflegedienstes steht die Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen. Für die Überprüfung werden in einer zufälligen Stichprobe mehrere Pflegebedürftige untersucht und befragt. Zusätzlich wird geprüft, ob die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht und richtig abgerechnet werden. Die Prüfung erfolgt innerhalb von zwei Tagen und wird von speziell geschulten und unabhängigen Pflegefachkräften durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wird ein Prüfungsbericht erstellt, in dem sämtliche Mängel erfasst werden. Dieser Bericht wird sowohl an den entsprechenden Landesverband der Pflegekassen als auch dem Pflegedienst versandt.
Es gibt verschiedene Prüfungsarten, die durchgeführt werden können:

  • Regelprüfung:
    Durch Regelprüfungen wird die Qualität der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Abstände betragen dabei maximal ein Jahr.
  • Anlassprüfung:
    Zu einer Anlassprüfung kommt es nur, wenn es einen speziellen Anlass gibt, wie etwa eine Beschwerde von einem Pflegebedürftigen.
  • Wiederholungsprüfung:
    Für eine Wiederholungsprüfung gibt es zwei Gründe. Ist bei einer Regelprüfung oder einer Anlassprüfung ein Mangel aufgefallen, erfolgt eine Wiederholungsprüfung, in welcher geprüft wird, ob dieser Mangel beseitigt wurde. Zusätzlich können Pflegedienste eine solche Prüfung freiwillig beantragen, wenn sie in ihrer Arbeit Veränderungen vorgenommen haben, durch welche sie sich eine bessere Bewertung erhoffen. In beiden Fällen muss der Pflegedienstleister die Kosten für die Prüfung selbst tragen.

Die Bewertungskriterien

Die Kriterien einer MDK-Prüfung eines ambulanten Pflegedienstes sind in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Pflegerische Leistungen
  • Medizinische Leistungen (von Ärzten verordnet)
  • Dienstleistung und Organisation (z.B. Datenschutz oder korrekte Abrechnung der Leistungen)

Folgende Punkte sind eine Auswahl der von der MDK geprüften Einzelkriterien. Insgesamt werden von dem MDK 49 Einzelkriterien überprüft und bewertet. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:

  • Werden wichtige Grundsätze der Hygiene eingehalten?
  • Kann der Pflegebedürftige den Pflegedienst jederzeit erreichen?
  • Werden Wunden ordnungsgemäß versorgt?
  • Entspricht die Vergabe der Medikamente den ärztlichen Anordnungen?
  • Entsprechen die Leistungen zur Ernährung den Vereinbarungen?
  • Wie ist der Zustand der Pflege des Pflegebedürftigen?

Bewertung der Prüfergebnisse

Jedes der insgesamt 49 Einzelkriterien wird während der Prüfung mit Hilfe einer Skala von null bis zehn bewertet. Dabei ist die niedrigste Wertung die schlechteste und die höchste Wertung die beste. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus der Summe der einzelnen Skalenbewertungen, geteilt durch die Anzahl der Einzelkriterien. In Schulnoten umgerechnet, ergibt sich für die Bewertung folgenden Bild:

  • Skalenwert von 8,7-10 entspricht der Note 1 - 1,4 (Sehr gut)
  • Skalenwert von 7,3-8,7 entspricht der Note 1,5 - 2,4 (Gut)
  • Skalenwert von 5,9-7,3 entspricht der Note 2,5 - 3,4 (Befriedigend)
  • Skalenwert von 4,5-5,9 entspricht der Note 3,5 - 4,4 (Ausreichend)
  • Skalenwert von 0-4,5 entspricht der Note 4,5 - 5 (Mangelhaft)

Die Noten werden als Teil der erstellten Transparenzberichte von den Pflegediensten und den entsprechenden Landesverbänden veröffentlicht. Zusätzlich enthält der Bericht auch den Landesdurchschnitt, um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Das soll den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten ambulanten Pflegedienst helfen.