Pflegesätze für die ambulante Pflege

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Die Kosten ambulanter Pflege werden zwischen Betroffenen, Pflegediensten und Kassen vereinbart

Etwa zwei Drittel der fast 3 Millionen Pflegebedürftigen werden im Rahmen der häuslichen Pflege von Angehörigen und professionellen Pflegediensten gepflegt und betreut. Hierfür werden Pflegesätze für die ambulante Pflege festgesetzt. Das Verbleiben des Pflegebedürftigen in seiner vertrauten Umgebung genießt nach den sozialrechtlichen Bestimmungen Vorrang. Dadurch kann der Betroffene möglichst selbstständig unter Beibehaltung bestehender sozialer Kontakte seinem gewohnten Tagesablauf nachgehen.

Neben den Leistungen für eine stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung auch eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege. Dazu sind ein vorheriger Antrag des Betroffenen und eine Überprüfung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst erforderlich. Auf dieser Bewertungsgrundlage stellt die Pflegekasse einen Pflegegrad fest, der Grundlage für Höchstgrenzen-Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes ist. Danach kann für ambulante Pflegeleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege ein Pflegegeld geleistet werden. Wird die ambulante Pflege von einem bei der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst ausgeführt, können sogenannte Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst gezahlt werden.

Die Beauftragung eines Pflegedienstes durch den Betroffenen oder einen Bevollmächtigten wird auf der Basis eines Pflegevertrages geregelt. Dabei werden auch Wegepauschalen berücksichtigt. Bis zur Erreichung der Höchstgrenzen sind auch Kombinationen aus Pflegegeldzahlungen und Pflegesachleistungen möglich. Seit Anfang des Jahres 2017 bestehen anstelle der früheren drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Bewertungsgrundlage bildet hierbei die stärkere Orientierung am Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Dabei ist es unerheblich, ob die vorliegende Einschränkung körperliche oder psychische Erkrankungsursachen hat.

Maximale Leistungen zur Unterstützung der Pflegekosten durch die Pflegekassen

PflegegradPflegesachleistungPflegegeld
1Zweckgebundene Kostenerstattungbis 125 Euro möglich
2689 Euro316 Euro
31.298 Euro545 Euro
41.612 Euro728 Euro
51.995 Euro901 Euro

Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählt eine ausreichende Vorversicherungszeit. Weitere Informationen zur notwendigen Antragstellung können über den Hausarzt oder die Pflegestützpunkte der Kassen in Erfahrung gebracht werden. Zur Deckung der Pflegekosten können neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch private Pflegeversicherungen beitragen. Außerdem sind Leistungen des Sozialamtes bei nicht möglicher Eigenleistung zur Kostenbegleichung möglich. Die Kosten für eine ambulante Pflege ergeben sich durch den Pflegevertrag zwischen dem Betroffenen und dem Pflegedienst sowie der Vergütungsvereinbarung zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst. Verordnete Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse gezahlt. Die Kosten für im Rahmen einer ambulanten Pflege benötigte Hilfsmittel (Brillen oder Hörhilfen) und Verbrauchshilfsmittel (Windeln bei Inkontinenz) übernimmt jedoch die Krankenkasse.

Die Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können aufgrund von Überlastungen als Pflegekraft ausfallen und müssen durch einen ambulanten Pflegedienst ersetzt werden. Dadurch kann die häusliche Pflege fortgesetzt werden und der Betroffene muss nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht und gepflegt werden. Die kurzfristige Suche nach einem freien Platz für eine stationäre Kurzzeitpflege ist oft mit großen Schwierigkeiten und Stress verbunden. Eine solche unplanmäßige Veränderung könnte für den Pflegebedürftigen zu einer erheblichen Belastung werden.

Bei dieser vorläufigen Versorgungslösung durch den ambulanten Pflegedienst überschneidet sich die Kurzzeitpflege mit der Ersatzpflege. Dafür stehen Pflegebedürftigen jährlich bis zu 1.612 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen zur Verfügung. Wird eine Kurzzeitpflege nicht genutzt, steigt der Anspruch für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.412 Euro für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen an. Voraussetzung für eine Kostenunterstützung durch die Pflegekasse im Rahmen der Höchstbetragsregelung ist mindestens das Vorliegen des Pflegegrads 2. Außerdem muss die zu ersetzende Pflegekraft zuvor mindestens 6 Monate gepflegt haben.

Pflegesätze für Maßnahmen der Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege

Eine Grundpflege besteht aus Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Vorbeugung. Dazu zählen Maßnahmen wie:

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Hautpflege
  • Zahnpflege
  • Mundgerechte Nahrungszubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Überwinden von Treppenhindernissen
  • An- und Auskleiden
  • Umlagern

Zur medinischen Behandlungspflege zählen folgende Leistungen:

  • Verabreichung ärztlich verordneter Medikamente
  • Injektionen
  • Versorgung mit Katheder oder PEG
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Beatmungsgerät bedienen und überwachen

Zur Leitungsabrechnung mit den Pflegekassen werden die Maßnahmen festgelegten Hauptleistungsklassen zugeordnet. Für Kombinationsleistungen stehen ebenfalls bezifferte Leistungsklassen zur Verfügung. Für jedes Bundesland schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den Trägervereinigungen der ambulanten Pflegeeinrichtungen Rahmenverträge ab. Dadurch soll die pflegerische Versorgung gewährleistet werden. Die Pflegesätze können insofern in den einzelnen Ländern differieren. Die Häufigkeit und Intensität einer ambulanten Pflege hängt vom individuellen Umfang der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen ab.