Psychische Störungen als Ursache für Pflegebedürftigkeit

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Psychische Störungen stellen die Umgebung der Betroffenen sowie die Betroffenen selbst vor teils schwierigere Herausforderungen, als körperliche Ursachen einer Pflegebedürftigkeit. So treten einige psychische Störungen als Ursache für Pflegebedürftigkeit recht häufig auf (unter anderem Demenz) und entsprechend kann gut mit ihnen umgegangen werden. Andere Störungen sind hingegen mit schwerwiegenden Komplikationen verbunden - so etwa schwere Formen von Schizophrenie und einige Formen von Entwicklungsstörungen.

Die Bedürfnisse von Patienten, die durch ihre psychische Störung nicht einfach kognitiv eingeschränkt sind, sondern gänzlich andere Wahrnehmungsmuster und Verhaltensweisen haben, sind stark unterschiedlich. Entsprechend muss eine Pflege in vielen Fällen hoch spezialisiert sein.

Arten der psychischen Störungen und ihre Einordnung in den Pflegekontext

Psychische Störungen und Erkrankungen gibt es in mannigfaltigen Formen. Während einige Leiden sehr wohl als psychische Störungen anzuerkennen sind (darunter zum Beispiel Süchte oder Phobien), spielen sie bezüglich einer möglichen Pflegebedürftigkeit eine untergeordnete oder gar keine Rolle. Das heißt, dass eine ganze Anzahl an diagnostizierbaren, psychischen Störungen nicht damit einhergeht, dass eine Hilflosigkeit beim Betroffenen vorliegen würde. Stattdessen sind diese Personen in ihrer persönlichen Entfaltung und im sozialen Miteinander eingeschränkt. In einigen Fällen kann es hier auch zu einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit (häufig im Rahmen einer stationären Behandlung) kommen. Dies ist etwa bei Essstörungen, Depressionen oder Zwangshandlungen, die gänzlich alltagsbestimmend werden, zu beobachten.

Dies ist deutlich anders bei vielen schwerwiegenderen Störungen, vor allem wenn sie die Wahrnehmung oder die Intelligenz der Betroffenen stark beeinflussen.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • schwerwiegende Entwicklungsstörungen, die auch das Gehirn betreffen;
  • starke Formen der Schizophrenie;
  • Alzheimer;
  • Demenz;
  • Pick'sche Krankheit.

Pflege als Unterstützung der Patienten oder zur Behandlung der Patienten?

Während in einigen Fällen vor allem das Begleiten und Unterstützen der Patienten im Vordergrund steht, ist in anderen Fällen eine Pflege eher als Begleitung einer Behandlung anzusehen. Bei Demenz, leichteren Entwicklungsstörungen oder Schlaganfallpatienten mit Hirnschädigung, ist der Pflegeauftrag meist darin bestehend, die Menschen durch den Alltag zu begleiten und medizinisch zu betreuen. Dies entspricht typischer Pflegetätigkeit und bedeutet schlicht das Unterstützen in Alltagssituationen sowie gegebenenfalls die Verabreichung von Medikamenten.

Anders ist dies unter Umständen dann, wenn die Menschen aufgrund ihrer psychischen Leiden zum Beispiel eine Gefahr für sich und andere darstellen. Dies kann zum Beispiel bei psychischen Störungen mit suizidalen oder schizophrenen Ausprägungen der Fall sein. Generell gilt dies auch für Gepflegte, die aufgrund ihrer Leiden beispielsweise Gefahren verkennen oder sozial überhaupt nicht mehr integrierbar sind. Entsprechend geschult müssen Pfleger im Umgang mit derartig psychisch Erkrankten sein.

Auch relevant ist unter diesem Aspekt, wie die psychische Störung seitens eines Gutachters eingeordnet wurde. Entsprechend der sonstigen Kompetenzen der erkrankten Menschen, wird im Einzelfall geprüft, inwiefern ihnen eine Bewältigung ihres Alltags zuzutrauen ist. Entsprechend muss der Anspruch an die Pflege im Einzelfall auch hier unter Rücksprache mit dem Arzt, den Angehörigen und - sofern möglich - mit dem Betroffenen selbst, eruiert werden.

Die Verantwortung Pflegender in diesem Zusammenhang

Diverse psychische Erkrankungen, darunter vor allem diese, die oft in Schüben zutage treten, machen ein genaues Kennenlernen des Patienten und der Erkrankung notwendig. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass einige Leiden die Betroffenen mitunter in wahnhafte Episoden versetzen oder anderweitig ihre Wahrnehmung so stark einschränken, dass ein sofortiges Handeln zum Schutze der Betroffenen angezeigt ist. Dies bedeutet also, dass mitunter die Pflegenden mit extremeren Situationen konfrontiert werden und entsprechende Handlungsoptionen kennen müssen.

Dies kann etwa das Hinzuziehen des behandelnden Arztes bedeuten, aber auch eine Einweisung in eine psychiatrische Abteilung. Dies hängt unter anderem von der Störung und dem Aufenthaltsort des Patienten ab.

Möglichkeiten der Betreuung

Die Möglichkeiten der Betreuung richten sich nach den Leiden. So sind bei psychischen Störungen, die sich weiterentwickeln, Möglichkeiten vorhanden, die Erkrankten möglichst lange in ihrer Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst betreuen zu lassen. Ähnlich ist dies bei Menschen mit psychischen Störungen, die sie kognitiv stark einschränken. Gerade dann, wenn die sozialen und kognitiven Einschränkungen erst im Alter oder durch eine Krankheit auftreten, ist es mitunter für Angehörige schwierig, sich vollends um die Erkrankten zu kümmern.

In einigen Fällen kommt auch das betreute Wohnen in Frage, welches im Idealfall medizinisch eng begleitet ist. Allerdings ist hier wieder relevant, dass die Pflegenden mit den psychischen Leiden vertraut sind. Im betreuten Wohnen bleiben die Menschen möglichst selbstständig, haben aber immer die Möglichkeit auf Assistenz. Für Menschen, deren Sozialkompetenz erheblich eingeschränkt ist, mag dies nur bedingt sinnvoll sein.

Ähnlich fungieren Wohngruppen, allerdings gibt es auch spezialisierte Wohngruppen für Betroffene bestimmter psychischer Leiden. So gibt es etwa Wohnheime für Alkoholkranke und psychiatrische Wohnheime für zum Beispiel Schizophrene oder Menschen mit Manien.