Reform der Pflegeversicherung

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Worum geht es bei der Reform der Pflegeversicherung?

Die Reform der Pflegeversicherung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst soll im Juli 2023 die Finanzierungsgrundlage stabilisiert werden, um dringend benötigte Leistungsverbesserungen umzusetzen. Ab Januar 2025 gibt es nochmals eine spürbare Anhebung der Leistungsbeträge. Zudem gibt es dann mehr Leistungen für die stationäre wie ambulante Pflege. Ab dem zweiten Kind müssen Eltern in Zukunft weniger für die Pflegeversicherung zahlen als bisher. Die Pflegekosten in den Heimen sollen gebremst werden. Initiiert wurde das Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Stärkung der Pflege zuhause und Verbesserung der Leistungen

Dazu sieht die Bundesregierung diese Maßnahmen vor:

  • Das Pflegegeld wird zum Januar 2024 um 5 Prozent erhöht.
  • Ebenso werden die ambulanten Sachleistungen angehoben.
  • Pflegeunterstützungsgeld kann pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr für bis zu zehn Tage in Anspruch genommen werden.
  • Zuschläge der Pflegekasse an Pflegebedürfnisse in stationären Einrichtungen werden erhöht.
  • Geld- und Sachleistungen werden zum Jahresbeginn 2025 und 2028 automatisch dynamisiert. Weitere Vorschläge dazu sind in der Erarbeitungsphase.
  • Neustrukturierung der Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegepersonen

Um dieses Ziel umzusetzen, sind folgende Änderungen geplant:

  • Beschleunigung der Ausbaustufen in der stationären Pflege und Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens.
  • Einrichtung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung, um das Potenzial der Digitalisierung vollumfänglich nutzen zu können.
  • Ausweitung und Verlängerung des Förderprogramms für digitale und technische Anschaffungen.

Stabilisierung der Finanzen

Um das übergeordnete Ziel einer Stabilisierung der Finanzen zu erreichen, wird der Beitragssatz moderat erhöht. So entstehen Mehrreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro. Um auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagieren zu können, kann der Beitragssatz durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts

Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. April 2022 wird Folge geleistet, indem der Beitragssatz nach der Zahl der Kinder differenziert wird. Eltern zahlen dann etwas niedrigere Beiträge als kinderlose Paare. Bei nur einem Kind gibt es einen eigenen Beitragssatz. Mit jedem zusätzlichen Kind sinkt der Beitrag weiter um 0,25 Prozent für die Erziehungsphase. Eine weitere Differenzierung ist nicht mehr vorgesehen. Ansonsten gilt stets der Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent. Kinderlose Paare zahlen 4 Prozent.

Was bringt die Pflegereform konkret?

Konkret bringt die Reform der Pflegeversicherung eine Stärkung der häuslichen Pflege mit sich. Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen werden entlastet. Dasselbe gilt für die Pflegebeiträge von kinderreichen Familien. Die Leistungsbeiträge gelten künftig sowohl für die Kurzzeitpflege wie für die Verhinderungspflege. So steht ein höherer Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung. Pflegekräfte profitieren von besseren Arbeitsbedingungen. Durch die Finanzierung von zusätzlichem Pflegepersonal wird das Stammpersonal in Einrichtungen deutlich entlastet. Bereits im Jahr 2021 gab es eine Pflegereform mit Neuregelungen für den Pflegebereich und Tarifzahlungen für Pflegekräfte, die mit der neuen Reform weiter aufgewertet werden sollen. Kritisiert wurde jedoch, dass die Erhöhung der Beiträge vor allem kleine und mittlere Einkommen treffe.