Verhinderungspflege Anspruch

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Anspruch auf Verhinderungspflege

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Sicherheit in Deutschland. Mit ihr soll die Pflegebedürftigkeit abgefedert und die Versorgung sichergestellt werden. Doch in der Praxis sieht das häufig anders aus. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, ihren Anspruch auf Pflegeleistungen geltend zu machen. Hier möchten wir deshalb aufklären, was Verhinderungspflege ist und wie man den eigenen Anspruch darauf geltend macht.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn eine pflegebedürftige Person von Angehörigen gepflegt wird, hat die Hauptpflegeperson unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Diese soll es der Hauptpflegeperson ermöglichen, sich zu erholen oder in Urlaub zu fahren. Bis zu 6 Wochen im Jahr besteht der Anspruch auf diese Vertretung der Hauptpflegeperson, beispielsweise durch einen professionellen Pflegedienst. Die Ersatzpflege kann aber auch durch Bekannte, Verwandte oder Nachbarn erbracht werden. Je nach Bedarf können die 6 Wochen bzw. 42 Tage tageweise oder auch Stundenweise in Anspruch genommen werden. Dies soll es den pflegenden Angehörigen ermöglichen, neben der Pflege weiter berufstätig zu sein oder soziale Kontakte wahr zu nehmen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Beispielsweise muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person seit mindestens 6 Monaten zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Sind alle Vorausseztungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Verhinderungspflege bis zu einer Höhe von 1.612,- Euro pro Jahr. Dieser Wert gilt für den Fall, dass ein ambulanter Pflegedienst die Ersatzpflege übernimmt. Pflegende Angehörige erhalten maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt. Man kann den Antrag auch vorab stellen, wenn man bereits weiß, zu welchem Zeitpunkt eine Ersatzpflege benötigt wird. Dies gibt dann auch finanzielle Planungssicherheit, sobald der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Die Verhinderungspflege lässt sich aber auch rückwirkend beantragen.