Entlastungsleistungen in Stralsund
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Entlastungsleistungen

Den Entlastungsbetrag von $ 45 b SGB XI gibt es, um Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu stärken, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Anspruchsvoraussetzungen

Seit dem 01.01.2017 haben nach dem Pflegestärkungsgesetz II Versicherte der sozialen Pflegeversicherung einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser wird geleistet, sofern ein Pflegegrad 1 bis 5 bestätigt wird. Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige die Pflegekosten reduzieren und sich etwas vom Stress der Pflege entlasten lassen. Wir von Hauskrankenpflege Nordlicht sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Entlastungsbeträge geht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Leistungsinhalt

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie die Kosten für die Pflege, Betreuung und Versorgung Ihres Angehörigen reduzieren. Dadurch wird die Pflege für Angehörige entspannter und kann besser in den Alltag integriert werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für gesetzlich normierte Sachleistungsangebote einzusetzen. Dazu zählen:

  • Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (nur für PG 1 zutreffend)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Betreuungs- und Begleitdienste

Diese Entlastungsleistungen können Sie zum Beispiel wählen

Betreuung

  • mit Ihnen Gespräche führen, vorlesen, gemeinsam singen oder basteln
  • Gedächtnistraining
  • Mobilität fördern, z.B. mit Gymnastik
  • Begleitung, z.B. zum Friedhof, Stadtbummel, Besuch bei Verwandten und Freunden
  • tagesstrukturierende Maßnahmen, wie z.B. gemeinsam kochen, Kaffeetrinken, Haushalt, Handarbeit, Spiele

Unterstützung und Entlastung

  • Hilfe bei Antragstellungen, z.B. auf einen Pflegegrad
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten, z.B. bei der Einweisung /Entlassung, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheservice
  • Organisation weiterer Unterstützungsleistungen, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Physiotherapie, Logopädie
  • regelmäßige Kontaktaufnahme, z.B. Kontrollanruf
  • Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, z.B. reine Anwesenheit

Haushalt

  • Grundreinigung, Fenster und Böden
  • Pflanzenpflege
  • kleine "Hausmeistertätigkeiten", z.B. Mülltonne an die Straße bringen, Glühbirne wechseln, Bilder aufhängen
  • Gartenpflege, z.B. Blumengießen

Finanzierungsmöglichkeit

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € wird mit den anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet, er wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Sollten Sie den (vollständig) Beträge nicht ausschöpfen, kann der Restbetrag in die Folgemonate (des jeweiligen Kalenderjahres) bzw. am Ende des Kalenderjahres in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Der Entlastungsbetrag wird im Normalfall auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, Sie reichen die beglichene Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein, müssen aber erst in Vorleistung gehen. Andernfalls können wir mit Hilfe einer Abtretungserklärung direkt mit ihrer Kasse abrechnen – Ihr Vorteil ist: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Ferner ist die Umwandlung von 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags für zusätzliche Entlastungsleistungen möglich. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse erfolgen.

Wie viel kann umgewandelt werden?

PG 2: 289,60 €
PG 3: 545,20 €
PG 4: 677,20 €
PG 5: 838,00 €

Gerne beraten wir Sie persönlich in Stralsund bezüglich der Entlastungsleistungen.

So erreichen Sie uns

Hauskrankenpflege Nordlicht
Thomas-Kantzow-Straße 13
18435 Stralsund

Telefon: 03831 – 35 555 40
Telefax: 03831 – 28 888 46

E-Mail:
info@hauskrankenpflege-nordlicht.de