Ambulante Pflegeleistungen

  Aktuelles allgemein

Als ambulante Pflegeleistung werden diejenigen Pflegesachleistungen bezeichnet, die von einem ortsansässigen Pflegedienst erbracht werden. Ambulant gepflegt werden in diesem Sinne Kranke sowie Pflegebedürftige bei sich zuhause, und zwar in ihrem privaten sowie sozialen Wohn- und Lebensumfeld. Damit es zu einer ambulanten Pflege kommt, müssen mehrere Voraussetzungen von beiden Seiten erfüllt sein.

So muss der ambulante Pflegedienst von den gesetzlichen Krankenkassen sowie von deren Pflegekassen als Vertragspartner anerkannt, in dem Sinne zertifiziert sein. Ist das der Fall, dann sind die folgenden Kranken- und Pflegeleistungen möglich:

  • Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI
  • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach dem SGB V
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
  • Sonstige Privatleistungen

Der Anspruch des Pflegebedürftigen ergibt sich aus einer Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, abgekürzt MDK über die Art und den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Die ist in Pflegegrade aufgeteilt. Pflegehilfe als Sachleistung kann ab dem zweiten Pflegegrad beantragt werden. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf eine Übergangspflege im Einzelfall wie nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Behandlung beim niedergelassenen Arzt beziehungsweise in einem Krankenhaus.

Pflegeplan – Grundlage für die Pflege und deren Abrechnung

Aufgrund des MDK-Ergebnisses über die Pflegebedürftigkeit wird von den an der Pflege Beteiligten ein Pflegeplan erarbeitet. Einbezogen werden Kranken- und Pflegekasse, MDK, niedergelassener Hausarzt sowie Pflegedienst. Der Pflegeplan ist gleichbedeutend mit einem Leistungskatalog. Darin wird im Einzelnen festgelegt, welche Pflegesachleistung erbracht wird, und in welcher Höhe sie vom ambulanten Pflegedienst mit der betreffenden Pflegekasse oder auch der Krankenkasse abrechenbar ist. Als Obergrenze gilt die vom Gesetzgeber vorgesehene Summe für Pflegesachleistungen nach dem vom MDK festgelegten Pflegegrad. Ambulante Pflegeleistungen sind aufgeteilt in die drei Kategorien:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Zu jeder dieser drei Kategorien gehören eine Vielzahl und Vielfalt an individuellen Einzelleistungen. Unter denen werden ganz bedarfsgerecht diejenigen ausgewählt, die für den betreffenden Pflegebedürftigen infrage kommen, mit denen ihm am besten geholfen ist. Diese zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen vereinbarten Pflegesachleistungen werden von dem Fachpersonal erbracht und von dem Pflegedienst als Vertragspartner der Kranken- und Pflegeversicherung monatlich im Nachhinein abgerechnet. Rechtsgrundlage dafür sind die zwischen dem einzelnen Bundesland mit den dortigen Pflegekassen und Pflegediensten vereinbarten Versorgungsverträge. Darin sind die landesweit einheitlich definierten Pflegesachleistungen sowie die dazugehörigen einheitlichen Vergütungen festgelegt.

Von der ersten Beratung bis zum Pflegevertrag

Der Pflegebedürftige hat das Recht, sich unter den Anbietern der ambulanten Pflegedienste denjenigen seiner ganz persönlichen und subjektiven Wahl auszusuchen. Bei unserem Pflegedienst beginnt der Kontakt immer mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. Wir stellen uns sowie unser Pflegeteam vor und geben dem potentiellen Vertragspartner einen Überblick darüber, was wir leisten dürfen und darüber hinaus auch leisten können. Dabei stehen der Service sowie die Pflegequalität im Vordergrund, im Grunde genommen der Mensch als Pflegebedürftiger. Erfahrungsgemäß entwickelt sich im Laufe dieses Gespräches die erste Grundlage für einen Pflegeplan. Mit diesem Gesprächsergebnis nebst einem Musterpflegevertrag sowie mit weiteren Informationen geht der Besucher nach Hause und berät sich mit seinen Familienangehörigen. Erfahrungsgemäß werden die letzten Fragen in einem zweiten Beratungstermin geklärt, bevor danach der Pflegevertrag abgeschlossen und von beiden Seiten unterzeichnet wird.

Anschließend sind wir am Zuge. Wir beginnen mit der vereinbarten Pflege und zeigen dem Pflegebedürftigen, dass er bei uns als seinem ambulanten Pflegedienst bestens aufgehoben ist.