- Standort wählen:
- Altenheim Greifswald
- Altenheim Stralsund
- Alzheimer Greifswald
- Alzheimer Neubrandenburg
- Alzheimer Stralsund
- Alzheimer Pflege zu Hause
- Alzheimer Pflege zu Hause in Greifswald
- Alzheimer Pflege zu Hause in Neubrandenburg
- Alzheimer Pflege zu Hause in Stralsund
- Alzheimer Gene Greifswald
- Alzheimer Gene Neubrandenburg
- Alzheimer Gene Stralsund
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften Greifswald
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften Neubrandenburg
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften Stralsund
- Ambulante Kinderkrankenpflege Greifswald
- Ambulante Kinderkrankenpflege Neubrandenburg
- Ambulante Kinderkrankenpflege Rostock
- Ambulante Kinderkrankenpflege Stralsund
- Ambulante Intensivpflege Greifswald
- Ambulante Intensivpflege Neubrandenburg
- Ambulante Intensivpflege Rostock
- Ambulante Intensivpflege Stralsund
- Ambulante Pflege Greifswald
- Ambulante Pflege Neubrandenburg
- Ambulante Pflege Rostock
- Ambulante Pflege Stralsund
- Ambulanter Pflegedienst Greifswald
- Ambulanter Pflegedienst Neubrandenburg
- Ambulanter Pflegedienst Rostock
- Ambulanter Pflegedienst Stralsund
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Greifswald
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Neubrandenburg
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Rostock
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Stralsund
- Aktivierung für Demenzkranke in Greifswald
- Aktivierung für Demenzkranke in Neubrandenburg
- Aktivierung für Demenzkranke in Stralsund
- Aktivierung für Schlaganfall Patienten
- Alltagshilfen für Demenzkranke in Greifswald
- Alltagshilfen für Demenzkranke in Neubrandenburg
- Alltagshilfen für Demenzkranke in Stralsund
- Behandlungspflege Greifswald
- Behandlungspflege Neubrandenburg
- Behandlungspflege Rostock
- Behandlungspflege Stralsund
- Betreutes Wohnen Greifswald
- Betreutes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern
- Betreutes Wohnen Stralsund
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 1
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 2
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 3
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 4
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 5
- Betreutes Wohnen Pflegestufe 3
- Corona Pflege Greifswald
- Corona Pflegedienst Greifswald
- Demenzpflege Greifswald
- Demenzpflege Neubrandenburg
- Demenzpflege Rostock
- Demenzpflege Stralsund
- Einstufung Pflegeversicherung Greifswald
- Einstufung Pflegeversicherung Neubrandenburg
- Einstufung Pflegeversicherung Stralsund
- Entlastungsleistungen Greifswald
- Entlastungsleistungen Neubrandenburg
- Entlastungsleistungen Rostock
- Entlastungsleistungen Stralsund
- Ersatzpflege Greifswald
- Ersatzpflege Neubrandenburg
- Ersatzpflege Rostock
- Ersatzpflege Stralsund
- Grundpflege Greifswald
- Grundpflege Neubrandenburg
- Grundpflege Rostock
- Grundpflege Stralsund
- Haushaltshilfe Pflegegrad 1
- Haushaltshilfe Pflegegrad 2
- Kinderintensivpflege Greifswald
- Kinderintensivpflege Neubrandenburg
- Kinderintensivpflege Rostock
- Kinderintensivpflege Stralsund
- Kinderintensivpflegedienst Greifswald
- Kinderintensivpflegedienst Neubrandenburg
- Kinderintensivpflegedienst Rostock
- Kinderintensivpflegedienst Stralsund
- Kurzzeitpflege Greifswald
- Kurzzeitpflege Neubrandenburg
- Kurzzeitpflege Rostock
- Kurzzeitpflege in Rostock
- Kurzzeitpflege Stralsund
- Neubrandenburg Yoga
- Pädiatrische Intensivpflege
- Palliativpflege Greifswald
- Palliativpflege Neubrandenburg
- Palliativpflege Rostock
- Palliativpflege Stralsund
- Parkinsonpflege Greifswald
- Parkinsonpflege Neubrandenburg
- Parkinsonpflege Rostock
- Parkinsonpflege Stralsund
- Pflegeberatung Greifswald
- Pflegeberatung Neubrandenburg
- Pflegeberatung Rostock
- Pflegeberatung Stralsund
- Pflegeheim Greifswald
- Pflege bei Demenz in Greifswald
- Pflege bei Demenz in Neubrandenburg
- Pflege bei Demenz in Rostock
- Pflege bei Demenz in Stralsund
- Pflegedienst bei Demenz Greifswald
- Pflegedienst bei Demenz Stralsund
- Pflegedienst Greifswald
- Pflegedienst Neubrandenburg
- Pflegedienst Rostock
- Pflegedienst Stralsund
- Schlaganfall Pflege zu Hause
- Pflege nach Schlaganfall Greifswald
- Pflege nach Schlaganfall Neubrandenburg
- Pflege nach Schlaganfall Rostock
- Pflege nach Schlaganfall Stralsund
- Pflegedienst nach Schlaganfall Greifswald
- Pflegedienst nach Schlaganfall Neubrandenburg
- Pflegedienst nach Schlaganfall Rostock
- Pflegedienst nach Schlaganfall Stralsund
- Tagespflege Greifswald
- Tagespflege Neubrandenburg
- Tagespflege Rostock
- Tagespflege in Rostock
- Tagespflege Stralsund
- Übungen Parkinson in Greifswald
- Übungen Parkinson in Neubrandenburg
- Übungen Parkinson in Stralsund
- Übungen Schlaganfall in Greifswald
- Übungen Schlaganfall in Neubrandenburg
- Übungen Schlaganfall in Stralsund
- Übungen Schlaganfall in Rostock
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Greifswald
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Neubrandenburg
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund
- Verhinderungspflege Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege Pflegegrad 3
- Verhinderungspflege Pflegegrad 4
- Verhinderungspflege Pflegegrad 5
- Verhinderungspflege Pflegestufe 0
- Verhinderungspflege Pflegestufe 1
- Verhinderungspflege Pflegestufe 2
- Verhinderungspflege Kosten
- 24 Stunden Pflege Finanzierung in Greifswald
- 24 Stunden Pflege Finanzierung in Neubrandenburg
- 24 Stunden Pflege Finanzierung in Stralsund
- 24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald
- 24 Stunden Pflege Urlaub Neubrandenburg
- 24 Stunden Pflege Urlaub Stralsund
- 24 Stunden Pflege Greifswald
- 24 Stunden Pflege Neubrandenburg
- 24 Stunden Pflege Norddeutschland
- 24 Stunden Pflege Stralsund
24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald
Urlaub als Auszeit bei der Pflege - 24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald
Die Pflege Zuhause wird heute vor allem durch Familien und Nahestehende als pflegende Angehörige gewährleistet. Diese Aufgaben sind umfassend und aufwendig, da sie bis zu 24 Stunden am Tag erbracht werden muss. Der pflegende Angehörige ist demzufolge eigentlich ständig im Einsatz oder in Bereitschaft für die Pflege, Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen. Diese Pflege Zuhause ist daher eine entscheidende Mehrbelastung im Leben des pflegenden Angehörigen und kann mitunter erheblich sein. Die Belastungen sind sowohl physisch als auch psychisch vorhanden und bestehen fortwährend. Diese Situationen belasten dann nicht nur den pflegenden Angehörigen, sondern vielmehr die Familie und das gesamte Verhältnis zum Pflegebedürftigen im Prozess der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung. Häufig stellen sich dann die Fragen: Wie kann der pflegende Angehörige Kraft schöpfen? Wie und wann kann sich der pflegende Angehörige erholen?
Einfach mal Urlaub machen
Jeder Mensch braucht auch Auszeiten oder Urlaub vom alltäglichen Leben. Besonders pflegende Angehörige mit der zusätzlichen Belastung der Pflege, Betreuung und Versorgung Zuhause haben diesen Wunsch. Häufig wissen viele Angehörige von Pflegebedürftigen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auszeiten haben.
Ganz individuell können kurze oder längere Auszeiten von der Pflege Zuhause genommen werden. Dies können kulturelle Abendveranstaltungen, Essen gehen mit Freunden, Familienfeiern, Urlaubskurzreisen oder ausgedehnte Urlaubsreisen sein. Der Gesetzgeber hat für pflegende Angehörige diese Möglichkeiten im Pflegeversicherungsgesetz verankert, indem er einen Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege garantiert. Damit stellt die Pflegeversicherung für die Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege Geld zur Verfügung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Urlaubs- und Verhinderungspflege ist die Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz mit mindestens dem Pflegegrad 2. Die Pflegebedürftigkeit des Familienangehörigen muss dann bereits mindestens 6 Monate bestehen, um den Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege zu erfüllen. Somit wird allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 2 bis 5 die Urlaubs- und Verhinderungspflege gewährt. Der zeitliche Umfang beträgt maximal 42 Tage im Kalenderjahr. Diese 42 Tage können in einem Zeitraum zusammenhängend oder auf mehrere Zeiträume im Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Für diesen Zeitraum stellt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen insgesamt ein Budget von 1612 EUR zur Verfügung.
Den ersten Schritt zur Entlastung
Häufig ist es für pflegende Angehörige sehr schwierig Hilfe und Unterstützung bei der Pflege, Betreuung und Versorgung anzunehmen. Viele pflegende Angehörige warten sehr lange und kommen daher an ihre Belastungsgrenzen. Daher ist die Situation in der Häuslichkeit dann auch besonders belastet.
Aufgrund weitreichender Erfahrungen und Fachkenntnisse wird der Pflegedienst in Greifswald im Rahmen der Beratung ein vertrauliches Gespräch führen, um alle Bedenken und Fragestellungen auszuräumen. Dieses Gespräch dient sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen als auch der Betrachtung der häuslichen Pflege- und Betreuungssituation. Gemeinsam mit dem pflegenden Angehörigen werden Schritt für Schritt die einzelnen Verrichtungen in der Pflege, Betreuung und Versorgung besprochen sowie fachgerecht und individuell geplant. Die individuellen Wünsche des Pflegebedürftigen und des pflegenden Angehörigen haben dabei eine hohe Priorität.
Somit übernehmen die Mitarbeiter des Pflegedienstes die Aufgaben und Verrichtungen des pflegenden Angehörigen während dessen Abwesenheit fachlich versiert und tragen so maßgeblich zur Entlastung des pflegenden Angehörigen und der Familie bei.
Tipps
Wichtig ist es, zu wissen, dass der Pflegebedürftige für die Zeit der Urlaubs- und Verhinderungspflege 50 Prozent des bis dahin gezahlten Pflegegeldes weitergezahlt bekommt. Die Festlegung des Pflegegrades gilt immer rückwirkend vom Tag der Antragstellung auf Begutachtung an.