Tagespflege Greifswald

Tagespflege Greifswald


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Tagespflege bei Greifswald in Gristow


Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegebedürftige werden häufig von ihren Angehörigen versorgt. Viele Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, möchten lieber in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und dort die notwendigen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen - am liebsten von Menschen, die ihnen vertraut sind. Allerdings sind Angehörige häufig auch erwerbstätig, sodass die Vereinbarung von Beruf, Familie und Pflege zu einer hohen Belastung führen kann. Die Angebote der Tagespflege Greifswald können die häusliche Pflegesituation unterstützen und stabilisieren - denn Angehörige haben die Möglichkeit, ihrem Beruf nachzugehen oder sich auch einfach mal Zeit für sich selbst zu nehmen.

Was genau ist die Tagespflege?

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung. Sie richtet sich vor allem an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden und nicht in der Lage sind, alleine in ihrer Wohnung zu verbleiben und den Alltag selbstständig zu bewältigen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung handelt.
Haben die pflegenden Angehörigen beispielsweise aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit nicht die Möglichkeit den Betroffen kontinuierlich zu betreuen, dann stellt die Tagespflege eine mögliche Versorgungseinrichtung dar.
In der Tagespflegeeinrichtung haben die Pflegebedürftigen die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und verschiedene Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dabei steht im Fokus, die Fähigkeiten des Betroffenen stets zu fördern und das größtmögliche Maß an Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich gilt nach dem 11. Sozialgesetzbuch (SGBXI): Jeder pflegebedürftige Mensch hat einen Anspruch auf eine teilstationäre Pflege in einer Tageseinrichtung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind.

Aufbau einer Tagespflegeeinrichtung

Meistens bietet eine Tagespflegeeinrichtung verschiedene Gemeinschaftsräume sowie auch Ruhemöglichkeiten, die wohnlich eingerichtet sind und für ein angenehmes Ambiente sorgen.
Das Team setzt sich aus examinierten Altenpflegern, examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, Pflegehilfskräften, Hauswirtschaftskräften sowie Betreuungskräften zusammen und wird häufig auch durch ehrenamtlich engagierte Helfer unterstützt.

Was sind die Leistungen der Tagespflege?

  • Stunden- oder tageweise Betreuung: häufig in kleinen Gruppen mit anderen Tagesgästen zusammen
  • Leistungen der Grundpflege: dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang
  • Spezielle Betreuung von gerontopsychatrischen Patienten: dies betrifft beispielsweise Demenzerkrankte
  • Durchführung von ärztlichen Verordnungen: dazu gehören Medikamentengaben, Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Freizeit- und Beschäftigungsprogramme: hier können Aktivitäten wie Gymnastik, Kochen, Spiele, Gedächtnistraining, Biographiearbeit und Singen inbegriffen sein
  • gezielte Einzelbetreuung bei Bedarf
  • Fahrdienste: meist für den Weg von zu Hause bis zur Pflegeeinrichtung und auch wieder zurück

Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Tagespflege?

Um die Angebote der Tagespflege Greifswald nutzen zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Ausschlaggebend ist, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht und der Betroffene mindestens den Pflegegrad 1 vom MDK zugewiesen bekommen hat. Dabei ist wichtig, dass nicht die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen-pflegerischen Versorgung besteht. Die Pflegebedürftigen müssen transportfähig sein, sodass keine Bettlägerigkeit vorliegen darf.

Wie werden die Leistungen der Tagespflege finanziert?

Prinzipiell gilt, dass sich der Tagessatz aus einem Eigenanteil und einem Anteil der Pflegekassen zusammensetzt.

Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist allerdings abhängig von dem Pflegegrad des Betroffenen. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 einen Anspruch auf Leistungen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können allerdings den ihnen zustehenden monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro verwenden.

Allerdings müssen auch einige Leistungen durch den Pflegebedürftigen selbst getragen werden - dazu gehören Kosten im Rahmen der Unterbringung, der Verpflegung und für die Anschaffung und Instandhaltung der Tagespflegeeinrichtung. Für den Fall, dass die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse übersteigen, muss der Pflegebedürftige zuzahlen.

Tipps für Angehörige

Wenn sie die Leistung einer Tagespflege in Anspruch nehmen möchten, dann sollten Sie sich vorher ausführlich beraten lassen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Dabei sollten vor allem Ihre persönlichen Lebensumstände mit einbezogen werden. Gerne können Sie die gewünschte Einrichtung auch vorher besuchen.