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Ambulante betreute Wohngemeinschaften Stralsund
Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Standort-Seite:
Ambulante betreute Wohngemeinschaften in Stralsund
Ambulante betreute Wohngemeinschaften – ideale Wohnform für Menschen mit Betreuungsbedarf
Ambulante betreute Wohngemeinschaften sind moderne Wohnformen für Senioren mit einem Betreuungsbedarf. Sie sind eindeutig von einem vollstationären Pflegeheim zu unterscheiden. Diese Wohngemeinschaften bieten pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen eine klare Versorgungsstruktur in ihrer eigenen Wohnung und häuslichen Umgebung. So können die Mieter im Idealfall bis zum Lebensende in "ihrer" Wohnung wohnen bleiben und damit einem späteren Umzug in ein Pflegeheim aus dem Wege gehen. Die Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung passt sich dem Betreuungsaufwand und Pflegebedarf der Mieter individuell und fortlaufend an und garantiert so eine ganzheitliche Versorgung.
Früher entschieden sich Pflegebedürftige und Angehörige, Familien von Pflegebedürftigen viel häufiger für eine Versorgung in einem vollstationären Pflegeheim, wenn die Pflege und Betreuung zu Hause nicht mehr möglich und leistbar war. Doch beispielsweise durch eine Ambulante betreute Wohngemeinschaft in Stralsund hat sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige eine interessante Möglichkeit ergeben. Durch eine bedarfsgerechte, individuelle Pflege und Betreuung kann ein Leistungsangebot unterbreitet werden, das häufig besser angenommen wird, als ein vollstationäres Pflegeheim. Damit trägt diese Wohnform für Senioren dazu bei, ohne Ängste und Bedenken alt und betreuungsbedürftig zu werden. Ambulante betreute Wohngemeinschaften können unterschiedliche konzeptionelle Ansätze verfolgen. So gibt es Ambulante betreute Wohngemeinschaften, die sich auf bestimmte Pflege- und Betreuungsbedarfe wie beispielsweise auf Demenz spezialisiert haben. Andere Einrichtungen wiederum stehen jedem Pflege- und Betreuungsbedürftigen mit einem geringen oder hohen Hilfebedarf zur Verfügung.
Typisch Ambulante betreute Wohngemeinschaften
Für die Ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist charakteristisch, dass die Mietleistung von der Pflegeleistung getrennt ist und auch entsprechend vertraglich geregelt wird. Das bedeutet, dass Senioren, die in eine solche Einrichtung umziehen, einen Mietvertrag und einen Pflege- und Betreuungsvertrag abschließen. Diese beiden Verträge sind vertragsrechtlich völlig unabhängig voneinander. Zur Miete gehören die Kosten für den eigenen Wohnraum und die anteiligen Kosten der Gemeinschaftsräume und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Daraus ergibt sich, dass die pflege- und betreuungsbedürftigen Mieter über das Hausrecht für alle Räume der Wohngemeinschaft verfügen.
Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten der Organisation einer Ambulant betreuten Wohngemeinschaft:
- Selbstbestimmte Ambulant betreute Wohngemeinschaft
- Bei dieser Form der Wohngemeinschaft wird ein Sprecher oder Sprecherrat durch die Wohngemeinschaft bestimmt und gewählt. Hierzu können Mitglieder der Wohngemeinschaft oder Angehörigen bzw. gesetzliche Vertreter der Mitglieder gehören.
- Der Sprecher bzw. Sprecherrat fällt in Abstimmung mit den Mietern der Wohngemeinschaft Entscheidungen für die Ambulant betreute Wohngemeinschaft. Dies können beispielsweise die Entscheidungen über die Einmietung eines neuen Mieters oder zur gemeinsamen Ausstattung und Gestaltung der Wohngemeinschaft sein.
- Fremdbestimmte Ambulant betreute Wohngemeinschaft
- Bei dieser Form wird die Wohngemeinschaft durch den häuslichen Pflegedienst organisiert, der für diese Wohngemeinschaft zuständig ist.
Wohn- und Betreuungskomfort in Ambulanten betreuten Wohngemeinschaften
In der Einrichtung leben bis zu 10 Personen zusammen, wobei jeder Mieter über einen separaten Wohnraum in komfortabler Größe verfügt. Außerdem stehen jedem Mieter Gemeinschaftraum, Gemeinschaftsküche, gemeinschaftliche Nutz- und Gartenflächen und großzügige Sanitärbereiche zur Verfügung.
Pflegeleistungen der Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
In einer Ambulant betreuten Wohngemeinschaft in Stralsund oder anderswo werden die pflege- und betreuungsbedürftigen Mieter im Rahmen des häuslichen Pflegedienstes gepflegt, betreut und versorgt. Die Pflegeleistungen beinhalten folgende Aufgaben:
- Pflegeberatung
- Grundpflege
- Waschen, Duschen, Baden, Körperpflege, Haarpflege, Rasur
- Behandlungspflege
- Medikamente stellen
- Medikamente verabreichen
- Insulingabe
- Wundversorgung; Verbände
- Hilfe bei Kompressionsstrümpfen
- Hauswirtschaftspflege
- Reinigung des Wohnraumes und des Sanitärbereiches
- Essenversorgung; Vorbereiten, Zubereiten, Nachbereiten von Mahlzeiten
- Fensterreinigung
- Pflege der Außenanlage
- Soziale Betreuung
- Spaziergänge
- Mobilisierung
- Gedächtnistraining
- Unterstützung bei Hobbys
- Pflege von Kontakten zu Freunden, Bekannten und Familienangehörigen
- Gemeinsame Veranstaltungen und Feierlichkeiten im Rahmen der Wohngemeinschaft
Die Präsenzkraft als zentrale Person der Wohngemeinschaft
Die Ambulant betreute Wohngemeinschaft beauftragt eine Person, die das Gemeinschaftsleben der Mieter organisiert – die Präsenskraft. Mit ihren fördernden Aufgaben und Tätigkeiten in der Hauswirtschaft ist sie sozusagen das „Herz“ der Wohngemeinschaft. Sie verwaltet, betreut und unterstützt die Wohngemeinschaft und sorgt für die Umsetzung der Interessen der pflege- und betreuungsbedürftigen Mieter. Die Präsenzkraft erbringt dabei ihre Leistungen unabhängig von den Pflegeleistungen des häuslichen Pflegedienstes.