24 Stunden Pflege Finanzierung in Neubrandenburg

24 Stunden Pflege Finanzierung in Neubrandenburg

Pflegebedürftigkeit kann uns in jedem Lebensabschnitt treffen und kann unseren Alltag auf den Kopf stellen.
Damit Menschen mit schweren physischen und / oder psychischen Einschränkungen die Unterstützung erhalten, die sie für eine lebenswürdige Situation benötigen, ist oftmals eine ganztägige Betreuung rund um die Uhr erforderlich. Für Angehörige des Pflegebedürftigen stellt dies eine enorme körperliche und seelische Belastung dar.
Abhilfe kann hier eine 24-Stunden-Pflege schaffen, bei der sich eine Fachkraft 24 Stunden um den körperlich oder geistig pflegebedürftigen Menschen in seinem eigenen Zuhause kümmert.

Anspruch auf eine 24-Stunden-Pflege zu Hause hat jede Person, bei der sich aufgrund von Krankheit oder Behinderung eine Pflegebedürftigkeit ergibt, die einen pflegerischen Bedarf, der auch medizinisch festgestellt wurde, notwendig macht.
Eine private 24-Stunden-Pflege daheim lässt sich i.d.R. finanzieren, indem Pflegebedürftige oder deren Angehörige eine Förderung bzw. Kostenübernahme für diesen speziellen Bereich der häuslichen 24-Stunden-Pflege bei der zuständigen Pflegekasse bzw. Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist, beantragen.
Die Pflegekasse prüft dann im Rahmen der Antragstellung gemeinsam mit dem medizinischen Dienst die genaue Höhe des Pflegegrads. Anhand des Pflegegrads lassen sich dann pflegerische Leistungen in unterschiedlicher Höhe geltend machen und bezuschussen.

Die konkreten Kosten einer 24-Stunden-Pflege ergeben sich dann anhand des durch den medizinischen Dienst festgestellten Pflegegrads und der Deutschkenntnisse sowie der Qualifikationen der gewünschten Pflegeperson.
Je nach Pflegebedarf entstehen in jedem Falle durchschnittliche monatliche Kosten in Höhe von ca. 2.000  bis 2.500 €.
Einen Überblick zu den genauen Kosten der Dienstleistung erhalten Sie in einem detaillierten Gespräch vorab.

Mit entsprechenden Unterstützungsleistungen der Pflegekasse lässt sich die Eigenbeteiligung an den Kosten oftmals um ca. 1.100 € reduzieren.
Die jeweiligen Kosten der 24-Stunden-Pflege werden nicht pauschal von der Pflegekasse übernommen, ebenso lassen sich keine Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse geltend machen. Im Rahmen des bestehenden Pflegegrads steht der pflegebedürftigen Person jedoch Pflegegeld zu, mit dem sie den pflegerischen Aufwand durch die 24-Stunden-Betreuung bezuschussen kann. Indirekt lassen sich nach individueller Prüfung ggf. zusätzliche Pauschalen für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege geltend machen.

Zusätzliche Entlastung bei der Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege sind etwaige steuerliche Vorteile, da es sich bei der Inanspruchnahme der 24h-Pflege um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Diese kann bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € beim jährlichen Lohnsteuerausgleich angerechnet werden, sofern auch alle steuerlichen sowie gesetzlichen Anforderungen bei der Rechnungsstellung erfüllt wurden. Hier lohnt sich jedoch im Einzelfall der Kontakt zu einem Steuer- oder Pflegeberater.