Entlastungsleistungen Stralsund - Hauskrankenpflege Nordlicht

Entlastungsleistungen Stralsund


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Entlastungsleistungen in Stralsund


Entlastungsleistungen stellen eine zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse dar. Diesen richten sich an alle Pflegebedürftigen und werden extra zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt. Weiterhin dient die unter Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch Absatz elf festgesetzte Hilfe dazu, konkrete Aufwendungen, welche den Pflegebedürftigen beziehungsweise den Angehörigen im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen respektive Aktivitäten entstehen, zu decken. Welche das sind, wird nachfolgend erläutert.

Wer nach Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch Absatz elf zusätzliche Entlastungsleistungen beziehen kann

Bis Ende 2014 bekamen lediglich Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz extra Entlastungsleistungen oder den Entlastungsbetrag, so wie dieser auch im Sozialgesetzbuch Absatz elf bezeichnet wird. Ab 2015 können allerdings ebenso Menschen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten im Alltag nicht eingeschränkt sind, diese Leistungen beanspruchen. Jedoch bezieht sich das lediglich auf die Pflegebedürftigen, die in einer häuslichen Wohnform leben. Personen, die auf Pflege angewiesen sind und in einer stationären Umgebung ihren Alltag erleben, haben die Möglichkeit, stattdessen vom Paragrafen 87 b Sozialgesetzbuch Absatz elf zu profitieren. Die Pflegekassen zahlen jedoch in diesem Fall die Leistungen an das Heim, welches für die Pflege des Pflegebedürftigen verantwortlich ist.

Um was es bei eingeschränkter Alltagskompetenz geht

Im Gesetz sind die Kriterien für die eingeschränkte Alltagskompetenz festgesetzt. Sie gelten zum Beispiel als erfüllt, wenn der Pflegebedürftige die entsprechende Tendenz dazu aufzeigt, wegzulaufen, gefährliche Situationen auslöst, die eigene Versorgung keinesfalls mehr garantieren kann, beim Tag-Nacht-Rhythmus eine Störung zeigt oder aggressives Verhalten aufweist. Insbesondere auf demenzkranke Menschen treffen diese Bedingungen für eine jeweilige Einstufung zu. Jedoch ebenso bei einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheiten können solche Kriterien greifen.

Wie viel Geld dem Pflegebedürftigen zusteht

Der Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen war bis Ende 2016 nach Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch bei 104 Euro beziehungsweise bei 208 Euro pro Monat, wenn eher in selteneren Fällen ein erhöhter Betrag festgelegt wurde. Falls in einem Kalenderjahr die Leistung nicht ausgeschöpft wird, ist es möglich, den nicht verbrauchten Anspruch in das folgende Jahr zu übertragen. Der Betrag hat sich mit dem Pflegestärkungsgesetz zwei geändert. Laut dem Paragrafen 45 b Sozialgesetzbuch Absatz elf werden ab Anfang 2017 allen Patienten in Unabhängigkeit vom Pflegegrad 125 Euro pro Monat an zusätzlichen Entlastungsleistungen von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt. Zusammenhängend mit diesen Leistungen spielt der Pflegegrad lediglich eine untergeordnete Rolle. Dieser ist nämlich nicht ausschlaggebend, um die Summe zu erhalten. Trotz allem muss bei der entsprechenden Person die Pflegebedürftigkeit selbstverständlich festgestellt werden.

Welche Leistungen abgerechnet werden können

Bei den zusätzlichen Entlastungsleistungen geht es nach Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch Absatz elf um eine Pflegesachleistung. Damit besteht die Möglichkeit, für die Betreuung der Tages- und Nachtpflege, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege die Leistungen der Pflegekasse aufzuwenden. Das bedeutet, dass solche Dienste im höheren Maße beansprucht werden können. Somit ist es möglich, die Angehörigen etwas länger zu entlasten. Die nachfolgenden Leistungen erstrecken sich auf unseren zugelassenen Pflegedienst Stralsund, der ein besonderes Angebot aufweist, welches über die Grundpflege hinausgeht.

Unterstützung

  • Hilfe bei der alltäglichen Korrespondenz wie etwa Telefonate mit Behörden und Banken, Unterstützung bei Antragstellungen wie beispielsweise für einen Pflegegrad, für Wohngeld oder für Hilfe zur Pflege und Postgänge
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten wie etwa bei der Einweisung und Entlassung, währenddessen Übernahme der Versorgung von Haustieren und Pflanzen
  • Organisation von weiteren Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Hausnotruf, Essen auf Rädern, Physiotherapie, Hilfsmittel und Rezeptbeschaffung

Betreuung

  • Gespräche mit den Klienten führen
  • aus Tageszeitungen oder Büchern vorlesen
  • gemeinsam basteln oder singen
  • Erzählen von Erlebnissen aus Vergangenheit und Gegenwart, Betrachten von Fotoalben, Gedächtnistraining
  • gemeinsames Lösen von Rätseln, Gesellschaftsspiele

Tagesstrukturierende Maßnahmen

  • gemeinsames Verrichten der Tätigkeiten im Haushalt wie etwa die Durchsicht der Nahrungsmittel nach Haltbarkeit und die Reinigung des Kühlschranks
  • gemeinsames Backen oder Kochen, Kaffee trinken und Filme anschauen

Mobilität fördern

  • gemeinsame Fein- und Grobmotorikübungen
  • gemeinsame Spaziergänge
  • Gruppenausflüge
  • Begleitung zu ausgewählten kulturellen Veranstaltungen und Orten
  • vorbereitende Maßnahmen wie etwa die Kleiderauswahl sowie die Unterstützung beim Anziehen und Verlassen der heimischen vier Wände

Haushalt

  • Säuberung der Wohnung
  • Pflanzenpflege
  • Haustierversorgung
  • Hilfe beim Dekorieren zu Feier- und Festtagen
  • kleine handwerkliche Tätigkeiten wie etwa Bilder aufhängen und Glühbirnen wechseln

Für mehr Informationen zu den zusätzlichen Entlastungsleistungen wenden Sie sich einfach an unseren Pflegedienst Stralsund.