24 Stunden Pflege Urlaub Stralsund

24 Stunden Pflege Urlaub Stralsund

Urlaubs- und Verhinderungspflege in Stralsund

Pflegebedürftige Menschen zu versorgen ist Schwerstarbeit, sowohl in physischer, als auch in psychischer Hinsicht.

Körperlich deswegen, weil ein Mensch mit Kontrollverlust (beispielsweise Gleichgewichtsstörungen) unglaublich schwergewichtig zu sein scheint. Er ist meistens nicht in der Lage, unterstützend zu helfen.
Die hygienischen Maßnahmen wie:

  • waschen
  • umziehen
  • umbetten
  • unfallfrei in die Badewanne zu befördern
  • und ebenso wieder heraus
  • nach einem Sturz beim Aufstehen zu helfen

...sind im Alleingang körperlich schwere Aufgaben.

Der Pflegende steht unter permanentem, hohen psychischen Druck, hervorgerufen durch die Verantwortung für den ihm anvertrauten Pflegebedürftigen. Sein eigenes Leben läuft dabei parallel dazu weiter, mit all seinen Aufgaben und Verpflichtungen. Diese Doppelbelastung führt früher oder später zu Erschöpfungszuständen. Der Pflegende braucht selbst Erholung.

Genau zu diesem Zweck wurde die Urlaubs- und Verhinderungspflege ins Leben gerufen. Sie übernimmt stellvertretend die Aufgaben des Pflegenden.

Wie sieht konkrete Hilfe aus und von wem bekommt man sie?

Zunächst wird eine umfangreiche Beratung zwecks Planung der Maßnahmen zur Urlaubs- und Verhinderungspflege durchgeführt. Es werden alle nötigen allgemeinen und individuellen Maßnahmen genau besprochen und planmäßig definiert. So kann der hier einspringende Urlaubs- und Verhinderungspflegedienst Stralsund eine vollwertige Vertretung sein für den pausierenden Pflegenden.
Die Pflegekasse übernimmt und genehmigt die Dienste und Aufgaben, die der Pflegende bislang ausgeführt hat.

Bestehen gesetzliche Ansprüche?

  • Gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nach §45a SGB XI, 11. Buch des Sozialgesetzbuchs.
  • Grundsätzlich besteht Anspruch auf Pflegeleistungen von Pflegegrad 2 bis 5
  • Achtung: Pflegegrad 1 ist nicht berechtigt für diesen Antrag. Die Pflegekasse übernimmt keinerlei Kosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Bewilligung für eine Urlaubs- und Verhinderungspflege zu erlangen?

  • Der Pflegebedürftige muss vom Pflegenden zu Hause versorgt werden.
  • Die Pflege ist bereits 6 Monate vor dem Pflegegrad 2 existent und nachweisbar.
  • In der Vorpflegezeit bestand mindestens Pflegegrad 1.
  • Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme für die Pflegeleistung basiert mindestens auf Pflegegrad 2.
  • Krankheit/Erschöpfungszustand des Pflegenden sind gegeben.
  • Ein Ausfall des Pflegenden durch andere terminliche Gründe sind vorhanden oder stehen an.
  • Ausfall des Pflegenden für eine geplante OP in einem Krankenhaus oder einer anderen, stationären Einrichtung ist absehbar.
  • Reha-Maßnahmen für die pflegende Person nach Verletzung oder Erkrankung stehen an.

Anmerkung:
Ein Nachweis über mögliche Verhinderungsgründe muss gegenüber der Pflegekasse nicht erbracht werden.

Für welche Zeiträume kann eine Urlaubs- und Verhinderungspflege beantragt werden?

Der zu bewilligende Zeitraum der Leistungen beträgt bis zu 42 Tage im Jahr. Diese können nach Belieben aufgeteilt werden im Kalenderjahr, jeweils einen wichtigen Grund vorausgesetzt. So kann eine Urlaubs- und Verhinderungspflege mehrere Wochen am Stück oder nur 24 Stunden betragen. Einfach einmal einen freien Tag oder ein Dienstfreies Wochenende planen und neue Energie tanken.

Wer trägt die Kosten dafür?

Die Kosten trägt vollumfänglich die Pflegekasse nach Bewilligung des Antrags. Außerdem wird innerhalb dieser 6 Wochen das monatliche Pflegegeld zur Hälfte an den Bedürftigen weiterbezahlt.
So ist eine fortlaufende Versorgung des Pflegebedürftigen gewährleistet.

Fazit

Scheuen Sie sich nicht, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sowohl Sie als pflegendes Familienmitglied, als auch der Pflegebedürftige benötigen diese Maßnahmen, um eine dauerhafte Pflege zu gewährleisten.