Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund

Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund

Entlastung für die Familie


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Urlaubs- und Verhinderungspflege in Stralsund


Der größte Anteil aller Pflegebedürftigen wird durch die Angehörigen in der eigenen Wohnung betreut und gepflegt. Häufig ist diese zusätzliche Aufgabe bei beginnender Pflegebedürftigkeit durch die pflegenden Angehörigen ohne weiteres zu meistern. Doch der permanente Pflegealltag ohne Wochenenden und Feiertage für die Durchführung der Verrichtungen im Rahmen der Betreuung und Pflege und die zunehmende Pflegebedürftigkeit des Nahestehenden stellt für die Angehörigen oftmals eine zunehmende Belastung dar. Dann wird es notwendig, dass Unterstützung und Hilfe durch einen häuslichen Pflegedienst erfolgt. Den Zugang hierzu zu finden und fremde Hilfe zuzulassen, ist dann für die Familien eine entscheidende aber oft nicht ganz leichte Hürde. Das ist wichtig und notwendig, denn ein pflegender Angehöriger steht ständig unter Druck und muss sich neben seinen eigenen, persönlichen und manchmal auch beruflichen Problemen und Aufgaben den physischen und psychischen Belastungen der Pflege und Betreuung stellen.

Die Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund sorgt dafür, dass die Pflegesituation in der eigenen Häuslichkeit solange wie möglich stabilisiert und aufrechterhalten wird. Sie entlastet Familien in dem sie vorhersehbare und unvorhersehbare Auszeiten der pflegenden Angehörigen durch Urlaubs- und Verhinderungspflege überbrückt und ausgleicht. Dies kann der Fall sein, wenn der pflegende Angehörige selbst erkrankt, zu einer geplanten Operation ins Krankenhaus muss, eine Rehabilitationsmaßnahme wahrnehmen muss oder einfach einen Erholungsurlaub antreten möchte.

Eine entscheidende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Urlaubs- und Verhinderungspflege ist das Vorliegen einen Pflegegrades beim Pflegebedürftigen, wobei für Menschen mit Pflegegrad 1 noch keine Urlaubs- und Verhinderungspflege möglich ist. Für Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten daher nicht. Somit besteht für jeden Pflegebedürftigen bis zum Pflegegrad 5, der Zuhause von einem Angehörigen gepflegt wird, ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege. Hier übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen die Kosten für die Pflege und Betreuung bis zu 1612 EUR. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege wird bis zu 42 Tage im Jahr gewährt. Diese Tage können nach Belieben im Kalenderjahr aufgeteilt werden, sofern ein berechtigter Verhinderungsgrund vorliegt. So kann diese Entlastung wenige Tage bis mehrere Wochen erfolgen. Einen Nachweis für den Verhinderungsgrund muss der Angehörige gegenüber der Pflegekasse nicht führen. Das bis dahin bezogene Pflegegeld des Pflegebedürftigen wird für diese sechs Wochen dann trotzdem zur Hälfte durch die Pflegekasse weitergezahlt.

Konkrete Hilfe durch Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund

Die Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund ersetzt den pflegenden Angehörigen während seiner Abwesenheit. Das bedeutet, dass sie die Verrichtungen und Aufgaben des Angehörigen im vollen Umfang übernommen und durchgeführt werden. Die Leistungen durch die Pflegekasse werden uneingeschränkt gewährt. Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter einen Antrag auf Urlaubs- und Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

Vor Beginn einer Urlaubs- und Verhinderungspflege wird eine umfangreiche Beratung mit dem Pflegebedürftigen und Angehörigen durchgeführt und die Pflege und Betreuung entsprechend geplant. So werden alle allgemeinen und individuellen Leistungen und Kosten besprochen. Bei den Antragstellungen erhalten Sie selbstverständlich jegliche Unterstützung.