Behandlungspflege Greifswald

Behandlungspflege Greifswald

Häuslich gut versorgt

Neben einer ärztlichen Versorgung haben Menschen Anspruch auf ambulante bzw. häusliche Krankenpflege. Diese Pflege wird im privaten Haushalt der Patienten und Familien erbracht oder erfolgt an anderen geeigneten, vereinbarten Orten, wie z. B. seniorengerechtes Wohnen, Wohnheime oder Betreutes Wohnen.

Die Leistungen der ambulanten Krankenpflege, die durch die Hauskrankenpflege Nordlicht erbracht werden, umfasst die Behandlungspflege in Greifswald sowie die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Eine wichtige Aufgabe stellt dabei die behandlungspflegerische Versorgung dar. Mit ihr werden in der Häuslichkeit Maßnahmen der Pflege erbracht, die für die jeweiligen Krankheitsbilder und Erkrankungen notwendig sind. Zur Behandlungspflege zählen Diagnostik, Therapie und Pflege. Sie sichert das Behandlungsziel, welches vom Arzt vorgegeben wird. Behandlungspflege ist also medizinisch notwendig.

Behandlungspflege kann viel leisten

Die Behandlungspflege kann genutzt werden,

  • wenn die Behandlung in einer Klinik vermieden werden muss, da sie aus einem wichtigen Grund dort nicht durchführbar ist,
  • wenn die Zeit der Behandlung in einer Klinik durch die häusliche Behandlungspflege vermieden oder verkürzt werden kann,
  • wenn aufgrund von Komplikationen nach einer Behandlung in einer Klinik, bei schwerwiegenden Erkrankungen oder nach ambulanten Operationen diese Zuhause notwendig wird.

Die Behandlungspflege trägt also dazu bei, den Heilungsprozess Zuhause mit den notwendigen Maßnahmen zu begleiten, Krankheitssymptome zu lindern und die Entstehung weiterer Beschwerden zu verhindern.

Wer bekommt Behandlungspflege?

Eine Grundlage für das Erbringen von behandlungspflegerischen Leistungen ist, dass der Betroffene selbst nicht in der Lage ist, dies zu leisten und auch niemand Zuhause zur Verfügung steht.

Außerdem muss durch den behandelnden Arzt des Patienten eine ärztliche Verordnung zur Behandlungspflege ausgestellt werden. Diese Verordnung muss durch die zuständige Krankenkasse des Betroffenen genehmigt werden.

Nähere Informationen zum Leistungsanspruch auf Behandlungspflege, zu den Kosten sowie zu sonstigen Fragen erhalten Sie gern von unserem fachkundigen Personal des ambulanten Pflegedienstes.

Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat den gesetzlichen Auftrag die häusliche Versorgung hinsichtlich der Behandlungspflege der Patienten sicherzustellen.

Die behandlungspflegerische Versorgung Zuhause kann ausschließlich nur durch einen anerkannten, häuslichen Pflegedienst erbracht werden, der über einen entsprechen Vertrag nach dem SGB V mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung verfügt. Die Verantwortung für die Durchführung der Behandlungspflege liegt somit beim häuslichen Pflegedienst. Für die Nachweisführung dokumentiert der Mitarbeiter des Pflegedienstes daher die Maßnahmen, die er tatsächlich durchgeführt hat.

Welche Leistungen zählen zur Behandlungspflege?

Für die Verordnung von Behandlungspflege ist ein Pflegegrad nicht notwendig. Beispielsweise gehören folgende typische Maßnahmen und Verrichtung dazu:

  • das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
  • das Anlegen von Kompressionsverbänden
  • das Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Wundversorgung
  • Blutdruck-, Blutzuckermessungen
  • Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)