Pflegedienst Greifswald

Pflegedienst Greifswald

Aus Unwissenheit oder mangelnder Unterstützung zahlen viele Patienten diverse Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege selbst. Dabei können viele Hilfsmittel von dem Hausarzt verordnet werden. Eine mögliche Leistung der häuslichen Krankenpflege ist beispielsweise das An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Die folgende Auflistung beschreibt, welche weiteren Leistungen ein Pflegedienst übernehmen kann.

Welche Leistungen werden vom ambulanten Pflegedienst Greifswald übernommen?

Der ambulante Pflegedienst Greifswald übernimmt folgende Leistungen:

  • Grund-Pflege mit vorbeugenden Maßnahmen
  • Behandlungspflege
  • 24-Stunden-Pflege inklusive Präsenz und Serviceleistungen
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege
  • 24 Stunden Hausnotrufservice
  • Lieferung von Essen auf Rädern
  • Verleih von Pflegehilfsmitteln
  • Fahr- und Begleitdienste zum Beispiel zu Arztpraxen
  • Hauswirtschaftshilfe zum Beispiel nach Unfällen
  • Vermittlung von bestimmten Diensten wie zum Beispiel Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • soziale Beratung
  • Familien-Pflege
  • Einkaufen
  • Beratung nach § 37, 3 SGB XI zu diversen Themen (Sturzprävention, MDK-Begutachtung und Antragstellung)
  • ambulanter Hospizdienst
  • zusätzliche Betreuungsleistungen für Patienten mit einer sehr stark eingeschränkten Alltagskompetenz

Wer verordnet eine häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege wird zumeist von dem Hausarzt oder einem anderen Arzt verordnet. Zudem sind mittlerweile auch Krankenhäuser dazu befugt, bei der Entlassung eines Patienten die notwendigen Dokumente auszustellen. Das ist auch durchaus sinnvoll, da die behandelnden Ärzte das Krankheitsbild kennen und daher auch die häusliche Pflege schneller in die Wege leiten können. Sobald abzusehen ist, dass Sie oder ein Angehöriger zu Hause durch den Pflegedienst betreut werden muss, sollte noch vor der Entlassung der Sozialdienst kontaktiert werden. Dieser leitet alle notwendigen Schritte ein und gibt wertvolle Hilfestellungen.

Muss eine Zuzahlung geleistet werden?

Die häusliche Krankenpflege wird von einem Arzt verordnet und bedarf einer geringen Zuzahlung, wie es zum Beispiel auch bei der Physiotherapie oder bei Massagen der Fall ist. Unter bestimmten Umständen kann der Patient von dieser befreit werden. In der Regel sind jedoch folgende Zuzahlungen zu leisten:

  • je Verordnung 10 Euro
  • 10 Prozent der Gesamtkosten für maximal 28 Tage im Jahr

Um den genauen Betrag zu erfahren, können Sie direkt bei der Krankenkasse nachfragen. Für die häusliche Pflege ist grundsätzlich kein Pflegegrad notwendig. Falls aber dauerhaft Hilfe benötigt wird, sollte ein Pflegegrad beantragt werden. Anderenfalls können unnötige Kosten entstehen.

Hauskrankenpflege Nordlicht – Pflegedienst in Greifswald – ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um häusliche Krankenpflege geht.