Grundpflege Rostock

Grundpflege Rostock

Die eigene Versorgung kann durch viele Gründe eingeschränkt werden. Sei es die nachlassende Mobilität im Alter, eine schwere Krankheit oder ein Unfall - die persönliche Hygiene und die eigene Grundversorgung können plötzlich beschwerlich oder unmöglich werden. Gut, wenn dann kompetente Hilfe zur Seite steht. Die Grundpflege in Rostock übernimmt wie vielerorts auch ein ambulanter Pflegedienst. Übernommen werden im Rahmen der Grundpflege eine Vielzahl von täglichen Tätigkeiten, die das Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen oder sichern.

Voraussetzungen für Leistungen der Grundpflege

Damit ein Pflegedienst tätig werden kann, muss ein Pflegegrad festgestellt werden. Hierfür ist der medizinische Dienst zuständig. Bevor dieser ein Gutachten erstellen kann, muss von der Patientenseite ein Antrag auf die Feststellung eines Pflegegrads gestellt werden. Dies kann formlos mit einem Schreiben an die Pflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse angegliedert) oder auch durch einen Anruf geschehen. Bei einem Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einem Unfall, kann auch das Entlassmanagement des Krankenhauses den Antrag stellen. Ist die Versorgung nur übergangsweise notwendig, kann sie auch durch den Hausarzt verordnet werden.

Die Grundpflege wird in Deutschland und somit auch in Rostock explizit erst ab Pflegegrad 2 übernommen. Im Pflegegrad 1 können jedoch die zur Verfügung stehenden Gelder für Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Tätigkeiten der Grundpflege bis zu 125 Euro pro Monat herangezogen werden.

Diese Leistungen können Sie erwarten

Welche Tätigkeiten individuell von einem Pflegedienst übernommen werden können, hängt zum einen vom Pflegegrad ab, zum anderen davon, welche Einschränkungen den Pflegegrad begründen. Während bei einem Patienten die körperlichen Gebrechen im Vordergrung stehen, sind es bei einem Demenzpatienten eher die kognitiven Fähigkeiten. Bei anderen besteht eine Kombination aus beidem.
Generell wird die Grundversorgung in die Leistungsbereiche Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Kommunikation und Vermeidung von Folgeerkrankungen eingeteilt.
Die Leistungen für die Körperpflege beinhalten:

  • Bereitstellung der Waschutensilien
  • je nach Einschränkung Waschen des ganzen Körpers oder nur von Teilbereichen (wenn der Patient sich zum Teil selbst waschen kann)
  • Hilfe beim Duschen oder Baden (meist einmal wöchentlich)
  • Kämmen
  • Basis-Nagelpflege
  • Rasur
  • Hautpflege

Die Mobilität wird unterstützt durch:

  • Hilfe beim Aufstehen und Gehen (zum Beispiel am Rollator)
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe beim Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Ablegen von Prothesen
  • das Lagern des Patienten im Bett oder Rollstuhl

Die Grundpflege im Bereich Ernährung umfasst:

  • Aufwärmen und Darreichen von Speisen
  • Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr
  • wenn nötig Füttern des Patienten

Die Krankheitsprophylaxe wird hauptsächlich durch die Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen charakterisiert. Ein guter Pflegedienst ist für diesen Bereich im steten Kontakt zum behandelnden Hausarzt, damit Druckgeschwüre, Pilzerkrankungen, Lungenentzündungen und andere Erkrankungen, die Folge einer Bettlägerigkeit sein können, rechtzeitig erkannt beziehungsweise vermieden werden können.

Die Förderung der Kommunikation soll den Patienten in seiner Eigenständigkeit und dem Äußern seiner Wünsche und Befindlichkeiten unterstützen. Dafür können Sprech- und Gedächtnisübungen durchgeführt werden.

Alle Pflegeleistungen mit medizinischem Hintergrund werden neben der Grundpflege als Behandlungspflege durch einen Arzt verordnet. Das kann das Legen und Versorgen eines Katheters sein, genauso wie die Versorgung eines Dekubitus, bis hin zur Überwachung von Beatmungsgeräten. Durch die Pflegekassen wurde ein entsprechender Leistungskatalog erstellt.

Vom Einkaufen bis zum Treppe fegen

Ab dem Pflegegrad 1 stehen jedem Patienten 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Diese können vielfältig eingesetzt werden. Neben klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen, wie dem Putzen oder Einkaufshilfen, kann das auch die Begleitung zu Arztbesuchen oder Seniorenveranstaltungen sein. Das Spektrum ist groß, allerdings sollten die Leistungen von einem zertifizierten Dienst erbracht werden, da die Pflegekasse die Zahlung verweigern kann. Weitere Informationen zum Thema Grundpflege erhalten Sie auch bei Ihrem Pflegedienst für ambulante Pflege in Rostock.