Ersatzpflege Stralsund

Ersatzpflege Stralsund


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Urlaubs- und Verhinderungspflege in Stralsund


Pflegebedürftige Menschen möchten oft in den eigenen vier Wänden den Lebensabend verbringen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn die eigenen Angehörigen die Pflege übernehmen. Sie stehen Ihren Eltern täglich zur Seite? Dann wissen sie, wie anstrengend dies sein kann. Natürlich dürfen sich auch pflegende Familienmitglieder eine Auszeit nehmen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Urlaubs- und Verhinderungspflege vorgesehen, die auch als Ersatzpflege bezeichnet wird.

Ersatzpflege: Was sind die Voraussetzungen?

Wer seine Angehörigen aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen nicht pflegen kann, bekommt die Kosten einer Ersatz- oder Verhinderungspflege, die beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird, von der Pflegeversicherung bezahlt. Diese leistet einen Beitrag von bis zu 1.612 € im Jahr. Konkret bedeutet dies, dass Sie sich jederzeit an uns wenden können um eine Ersatzpflege in Stralsund zu organisieren. Wir stellen sicher, dass Ihre Liebsten während der Abwesenheitsdauer gut versorgt sind. Allerdings bedarf es einiger Voraussetzungen, welche rechtlich durch das SGB XI geregelt werden:

  • Für die pflegebedürftige Person muss Pflegestufe 2 vorliegen.
  • In den ersten 6 Monaten darf die Ersatzpflege nicht in Anspruch genommen werden. Die Zeit, in der die zu pflegende Person dabei in Pflegestufe 1 verbracht hat, wird als Teil der 6 Monate betrachtet.
  • Damit die Verhinderungspflege beantragt werden kann, müssen Gründe vorliegen. Zu diesen zählen: Urlaub, Krankheit, Renovierung, Hilfe bei Ernte, Renovierungsarbeiten (Wohnung der Pflegebedürftigen Person) als auch zur Überbrückung wenn ein Heimplatz gesucht wird.

Dauer und Kosten

Die Pflegekasse springt nicht dauerhaft ein. So dürfen pro Jahr nur 42 Tage für die ambulante Pflege in Stralsund übernommen werden. Ist die pflegende Person mit dem zu pflegenden eng verwandt (bis zum 2. Grad), wird der zu leistende Betrag mit 1,5 multipliziert. Die Summe, welche von der Versicherung aufgebracht wird, orientiert sich am Pflegegrad und darf 1.612 € im Jahr nicht überschreiten.

Dabei gelden folgende Sätze (Leistungen pro Monat -  in Klammern: wenn enge Verwandte pflegen):

Pflegegrad 2: 316 € (474 €)
Pflegegrad 3: 545 € (817,50 €)
Pflegegrad 4: 728 € (1.092 €)
Pflegegrad 5: 901 € (1.351,50 €)

Gut zu wissen

  • Wurden noch nicht alle Ansprüche auf Kurzzeitpflege ausgeschöpft, so können diese für die Ersatzpflege genutzt werden. Der Gesamtbetrag erhöht sich dann um maximal 806€ auf insgesamt 2418 € pro Kalenderjahr.
  • Der Pflegedienst kann auch stundenweise mit der Ersatzpflege beauftragt werden, um zum Beispiel die zu pflegende Person zu einem Arzttermin zu begleiten.
  • Auch eine stationäre Unterbringung, etwa in einem Heim, ist möglich und wird bezahlt. Allerdings müssen die Pflegepersonen die Kosten für ihr Essen selber aufbringen.

Urlaubs- und Verhinderungspflege beantragen

Die Ersatzpflege kann schriftlich und teilweise auch online erfolgen. Die Pflegekasse benötigt hierfür die persönlichen Daten der Pflegeperson und des Pflegers. Zudem muss der Grund und der Zeitraum der Urlaubspflege angegeben werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Antrag zur Verhinderungspflege auch im Nachhinein eingereicht werden kann. Wurde der Zeitraum gut dokumentiert, können die entstandenen Kosten problemlos erstattet werden. Die Ansprüche müssen jedoch innerhalb von 4 Jahren gemeldet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner für die Ersatzpflege Stralsund.