Pflegedienst Neubrandenburg

Pflegedienst Neubrandenburg

Unser ambulanter Pflegedienst ist auch in Neubrandenburg vertreten. Mit unserem Team betreuen und versorgen wir diejenigen Pflegebedürftigen, die zurzeit und auch bis auf Weiteres zuhause in ihrem heimischen sowie sozialen Umfeld gepflegt werden möchten. Die ambulante Pflege in Neubrandenburg ist für uns eine ständige Herausforderung mit einem hohen Maß an Verantwortung für jeden einzelnen Pflegebedürftigen. Schließlich verlässt sich dieser auf „seine“ Pflegekraft, die ihn täglich einmal oder mehrmals in seinem Zuhause aufsucht. Das geschieht auch am Wochenende sowie an allen Sonn- und Feiertagen.

Breitgefächertes Leistungsspektrum beim Pflegedienst Neubrandenburg

Unsere Pflegedienstleistung soll dem Pflegebedürftigen hier in Neubrandenburg dabei helfen, seinen Lebensalltag so weit wie möglich selbst zu bestimmen und eigenständig zu bewältigen. Dabei unterscheiden wir in

  • Grundpflege inklusive vorbeugender pflegerischer Maßnahmen
  • Behandlungspflege gemäß der individuellen ärztlichen Verordnung
  • Ergänzende Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz
  • Urlaubs- und Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege
  • 24h Hausnotrufservice
  • Hauswirtschaftshilfe sporadisch sowie dauerhaft
  • Tägliches Essen auf Rädern werktags, am Wochenende sowie an Feiertagen
  • Fahr- und Begleitdienste zu Zielen am Ort wie Arzt, Apotheke, Physiotherapie, Supermarkt, …….
  • Vermittlung von persönlichen Dienstleistern wie Friseur, Fußpflege, …….
  • Ausleihen und Vermitteln von Hilfsmitteln wie Gehhilfe, Rollator, Rollstuhl, .......
  • Allgemeine Beratung in allen sozialen Angelegenheiten sowie in der Familienhilfe bis hin zur Behördenbürokratie
  • und anderes mehr

Pflegehilfe Neubrandenburg gemäß dem anerkannten Pflegegrad

Der Pflegebedürftige bekommt monatlich von der gesetzlichen oder der privaten Pflegeversicherung das bewilligte Pflegegeld auf sein Konto überwiesen. Die Höhe richtet sich nach dem vom MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellten Pflegegrad. Wir vom Pflegedienst Neubrandenburg sind bei allen gängigen Pflegekassen zugelassen mit der Maßgabe, dass wir die erbrachten Pflegeleistungen mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abrechnen können. Dazu gibt es die folgenden beiden Möglichkeiten:

  • Der Pflegebedürftige ist unser Vertragspartner und Auftraggeber. Der mit ihm vereinbarte Pflegeplan wird von uns ausgeführt. Die Leistungen werden dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt und von ihm an uns bezahlt.
  • Wir rechnen die erbrachten Leistungen gemäß dem Pflegeplan direkt mit der Pflegekasse ab. In diesem Fall wird das Pflegegeld nur teilweise oder gar nicht an den Pflegebedürftigen, sondern gegen Belegnachweis an uns ausgezahlt.

Bei seiner Korrespondenz mit dem MDK sowie mit der Pflegekasse sind wir dem, in diesem Falle unserem Pflegebedürftigen gerne behilflich. Als Pflegedienst in Neubrandenburg verfügen wir über ein langjährige Erfahrung und Routine auf diesem Gebiet. Im Vordergrund steht immer der pflegebedürftige Mensch. Wir helfen ihm in seinem Bestreben, in seiner ihm vertrauten heimischen Umgebung wohnen und leben zu können. Darin werden alle Beteiligten von den Pflegekassen unterstützt. Die bieten ihrerseits vielfältige Möglichkeiten und Chancen, um den irgendwann doch erforderlich werdenden dauerhaften Heimaufenthalt so weit wie möglich hinauszuschieben.

Bis dahin sind wir vom Pflegedienst Neubrandenburg gern Ihre Ansprechpartner!