Verhinderungspflege Pflegegrad 4

Verhinderungspflege Pflegegrad 4

Die Pflege Zuhause ist ohne den Einsatz von pflegenden Angehörigen oder anderen Nahestehenden kaum oder gar nicht denkbar. Die häusliche Pflege ist anspruchsvoll und belastend. So ist es durchaus gegeben, dass Pflegepersonen während der Pflegezeit auch ausfallen können oder sich eine Erholungszeit einräumen möchten.
Mit der Pflegeversicherung wurde unter anderem geregelt, dass derartige Situationen durch eine Verhinderungspflege aufgefangen werden.
Konkret bedeutet dies, dass die Pflegeversicherung die Kosten für eine Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulante Pflege trägt, wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit und Urlaub nicht für die Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung stehen können. Diese Gründe sind gegenüber der Pflegeversicherung nicht nachweispflichtig.

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ersetzt den pflegenden Angehörigen. Bei der Gewährung der Leistungen gibt es keine Einschränkungen. Somit sind grundpflegerische Maßnahmen, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten gemäß der Einstufung in den Pflegegrad 4 möglich. Demnach können alle Arbeiten und Verrichtungen, die die pflegenden Angehörigen sonst erbracht hatten, im Rahmen der Verhinderungspflege ersetzt werden. Die Verhinderungspflege wird größtenteils nach Leistungskomplexen abgerechnet. Außerordentliche Leistungen oder Verrichtungen, die nicht mit den Leistungskomplexen abgedeckt sind, werden nach entsprechendem Stundensatz abgerechnet.
Grundlegend besteht ein Leistungsanspruch für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4. Nur für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 ist laut Pflegeversicherungsgesetz keine Verhinderungspflege vorgesehen.
Die Verhinderungspflege kann für insgesamt 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Dies kann ein zusammenhängender Zeitraum sein oder durch eine Aufteilung bzw. Stückelung der Tage erfolgen und geltend gemacht werden. Die Pflegeversicherung stellt hierfür einen Maximalbetrag von 1612,00 € zur Verfügung.

Beispiele

Eine pflegende Angehörige hat einen Urlaubsplatz gebucht und möchte für eine Woche an die Nordsee verreisen, um sich zu erholen und auszuspannen. Außerdem steht für die Tochter in vier Monaten ein langersehnter Konzertbesuch auf dem Plan, den sie unbedingt mit ihrer Freundin wahrnehmen möchte.
Ihre pflegebedürftige Mutter, die zudem an Alzheimer erkrankt ist, muss für die Zeit der Abwesenheit der Tochter angemessen beaufsichtigt, versorgt, gepflegt und betreut werden. Für die sieben Urlaubstage und den fünfstündigen Konzertbesuch übernimmt ein gut ausgesuchter, zugelassener, Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulanter Pflegedienst die Aufgaben der Tochter in vollem Umfang.

Konkreter hinsichtlich Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 sind schwerstbeeinträchtigt in ihrer Selbstständigkeit. Ihnen stehen für die Pflege in der Häuslichkeit 728,00 € an Pflegegeld und maximal 1612,00 € Pflegesachleistungen zu. Zu den Pflegesachleistungen zählen beispielsweise

  • Hilfestellungen beim Waschen
  • Hilfen bei der Blasen- und Darmentleerung
  • Hauswirtschaftliche Hilfen (Wäsche, Reinigung, Speisezubereitung etc.)
  • Betreuungstätigkeiten

Die Leistungen der Verhinderungspflege werden zusätzlich im Kalenderjahr mit maximal 1.612,00 € durch die Pflegeversicherung getragen. Außerdem steht dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 der einheitliche Entlastungsbetrag von 125,00 € für die zusätzlichen Betreuungsleistungen zur Verfügung.

Tipp

Die Verhinderungspflege kann mit entsprechender Begründung ausgeweitet werden. Hierfür können hälftig Kurzzeitpflegeleistungen in Anspruch genommen werden, für die die Pflegeversicherung zusätzlich weitere 806,00 € gewährt. Damit können nach entsprechender Antragstellung und Bestätigung durch die Pflegeversicherung der Verhinderungspflege maximal bis zu 2418,00 € zur Verfügung stehen.