Verhinderungspflege Pflegestufe 0

Verhinderungspflege Pflegestufe 0

Von den bundesweit etwa 2,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden ungefähr zwei Drittel in häuslicher Pflege versorgt. Dadurch kann so lange wie möglich die Eigenständigkeit und Lebensqualität des Betroffenen in seinem vertrauten Wohnumfeld aufrechterhalten bleiben. Insbesondere kann eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung hinausgezögert werden. In vielen Fällen wird die Pflege und Betreuung von Angehörigen übernommen.

Immer mehr Pflegebedürftige leiden unter einer Demenzerkrankung. Eine Heilung ist derzeit nicht möglich. Die Pflege bei Demenz ist für die Angehörigen mit besonderen psychischen Anforderungen verbunden. Neben der umfangreichen Aufgabenwahrnehmung zur Durchführung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung ist viel Verständnis, Geduld und Ausdauer erforderlich. Oftmals stoßen die pflegenden Angehörigen dabei an Grenzen und werden überfordert. Insbesondere bei noch vorhandenen beruflichen und familiären Verpflichtungen wird Hilfe notwendig. Damit es nicht zu einem kompletten Ausfall kommt, ist eine „Auszeit“ angebracht. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) Leistungen für eine sogenannte Verhinderungspflege vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege stehen für eine befristete Zeit Leistungen für eine geeignete Vertretungsregelung zur Verfügung. Dabei konnte es sich nahe Angehörige, im Haushalt lebende Personen oder ambulante Pflegedienste handeln.

Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege bei Pflegestufe 0

Zum 01.01.2017 wurden die bisherige Einteilung gemäß der Pflegebedürftigkeit in 3 Pflegestufen durch fünf neuen Pflegegrade ersetzt. Bis zum 31.12.2016 erhielten auf Antrag Pflegebedürftige einen Leistungsanspruch bei einem Unterstützungsbedarf im Bereich von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Hilfebedarf durfte dabei noch nicht die Voraussetzungen für die Stufe 1 erreichen. Es musste aber bereits auf Dauer eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vorgelegen haben. Wem "damals" die Pflegestufe 0 anerkannt wurde, bekam automatisch auch eine Anerkennung für den aktuell gültigen Pflegegrad 2. Hierfür musste kein neues Prüfverfahren durchlaufen werden.

Nach Antragsstellung erfolgte eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) anhand von 13 Prüfkriterien. Zur Anerkennung der Pflegestufe 0 musste eine Feststellung von mindestens 3 Auffälligkeiten erfolgen. Meistens handelte es sich um demenzkranke Menschen. Zu den Leistungen bei festgestellter Pflegestufe 0 zählte auch die Verhinderungspflege. Bei einem vorübergehenden Ausfall des pflegenden Angehörigen durch Krankheit, Urlaub oder Kur gewährte die Pflegekasse einen Zuschuss. Als Voraussetzung dafür, musste die zu vertretende Pflegekraft bereits für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gepflegt haben. Gemäß der pflegegesetzlichen Leistungsbegrenzung konnte der Zuschuss für eine Verhinderungspflege zur Unterstützung der häuslichen Pflege für höchstens 6 Wochen bewilligt werden. Die Zuschusshöhe betrug pro Jahr maximal 1.612 Euro. Je nach Verhinderungsumfang der Pflegeperson konnte die Vertretung auch tage- oder stundenweise erfolgen. Der Anspruch in der Pflegestufe 0 auf Pflegesachleistungen betrug monatlich 231 Euro.

Durchführung der Ersatzpflege durch ambulante Pflegedienste

Nach Abschluss eines Pflegedienstvertrages konnte die Ersatzpflege durch einen professionellen Pflegedienst erbracht werden. Nach der Absprache im Einzelfall konnte die Pflege und Betreuung des Betroffenen auch anteilig durch einen nahen Angehörigen und einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Unter Berücksichtigung der Obergrenze konnte bei Weiterzahlung von Pflegegeld eine direkte Abrechnung als Pflegesachleistungen zwischen Pflegekasse und Pflegedienst erfolgen. Zur Aufgabendurchführung war auch die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ohne Versorgungsvertrag möglich. Dazu berechtigten analoge Leistungsvereinbarungen mit Sozialhilfeträgern.

Maßnahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung

Mit dem Fortschreiten von Demenzerkrankungen ändern die Pflegebedürftigen Zug um Zug ihre Persönlichkeit. Es kann zu Stimmungsschwankungen sowie Koordinations- und Kommunikationsstörungen kommen. Erfahrene, ausgebildete Pflegefachkräfte können mit diesem belastenden Phänomen geeigneter umgehend, als überlastete Angehörige mit emotionaler Bindung. Zu den durchzuführenden Maßnahmen zählen:

  • Mund- und bei Bedarf Prothesenpflege, Nagelpflege, Rasieren sowie Haarwäsche und Kämmen
  • Körperganzwäsche oder Teilwäsche und Hautpflege
  • Durchführungshilfe beim Duschen sowie bei Voll- oder Teilbädern
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden, Treppensteigen, Gehen, Toilettengängen
  • Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
  • Mundgerechte Nahrungszubereitung sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Anleitung und Hilfe bei gymnastischen Übungen zur Verbesserung der Durchblutung und Mobilität
  • Erledigung von Einkäufen, Begleitung zu Ärzten, Apotheken oder Behörden (oder als Vertretungsgänge)
  • Wäsche waschen, Wohnungsreinigung und Müllentsorgung

Vorteile ambulanter Pflegedienste zur Durchführung einer Verhinderungspflege

Die Notwendigkeit einer Verhinderungspflege, um eine Unterbrechung einer häuslichen Pflege zu verhindert, erfolgt oftmals ohne viel Zeit zum Handeln. Pflege und Betreuung stellen sich als verantwortungsvolle, anstrengende Aufgabe dar. Es fällt daher nicht leicht, aus der Not heraus plötzlich für geeigneten Ersatz zu sorgen. Zur Überbrückung dieses Engpasses sind erfahrene, gut ausgebildete Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes eine vorteilhafte Entscheidung. Neben einer kompetenten, zuverlässigen Aufgabenerledigung können sie auch zu den in solchen Fällen auftretenden Fragen hilfreich beraten. Sollten gesundheitliche Verschlechterungen beim Pflegebedürftigen eintreten, kann die notwendige medizinische Behandlungspflege in Absprache mit dem behandelnden Arzt vom Pflegedienst durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste stellen sich als wertvolle Hilfe für Angehörige dar.