Urlaubs- und Verhinderungspflege Greifswald

Urlaubs- und Verhinderungspflege Greifswald

Was bietet die Urlaubs- und Verhinderungspflege Greifswald?


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Urlaubs- und Verhinderungspflege in Greifswald


Wer Zuhause durch Angehörige gepflegt wird, benötigt ab einem bestimmten Zeitpunkt auch die Unterstützung eines professionellen häuslichen Pflegedienstes. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für diese Hilfe gekommen?

Zu den alltäglichen Aufgaben und Sorgen im Leben eines Angehörigen kommen die Aufgaben der Pflege und Betreuung in der Familie hinzu. Diese häusliche Pflege und Betreuung von Nahestehenden wird sehr häufig begleitet von enormen physischen und psychischen Belastungen für pflegende Angehörige. So etwas geht auf Dauer zumeist nicht spurlos an Familien vorüber. Aber dennoch besteht der Wunsch auf beiden Seiten - Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger -, die Betreuung und Pflege solange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit aufrecht zu erhalten. Es gibt jedoch einen Weg, der die Pflegesituation Zuhause entlastet und dem pflegenden Angehörigen die Möglichkeit der geplanten oder ungeplanten Auszeit gibt. Denn auch Angehörige, die sich für ihren pflegebedürftigen Nahestehenden aufopfern, können einmal krank werden oder haben Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme oder Erholungsurlaub.

Mit der Urlaubs- und Verhinderungspflege in Greifswald und natürlich in ganz Deutschland richtete die Pflegeversicherung eine Möglichkeit für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ein, der entscheidend zur Entlastung beitragen soll. Für den Pflegegrad 1 hat die Pflegeversicherung die Entlastungsmöglichkeit jedoch nicht vorgesehen. Damit wurde eine Regelung geschaffen, dass die Kosten der Pflege bei Verhinderung des pflegenden Angehörigen bis zum Pflegegrad 5 bis zu 1612 EUR von der zuständigen Pflegekasse zu tragen sind. Eine Verhinderung liegt laut Gesetz vor, wenn dem pflegenden Angehörige aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen die Fortsetzung der Betreuung und Pflege des pflegebedürftigen Nahestehenden nicht möglich ist. Dabei ist bei der Beantragung der Verhinderungspflege eine Nachweispflicht gegenüber der Pflegekasse nicht notwendig.

Welche Leistungen werden im Rahmen der Urlaubs- und Verhinderungspflege konkret erbracht?

Die Urlaubs- und Verhinderungspflege wird auch als Ersatzpflege bezeichnet, da sie letztendlich den pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit austauscht. Die Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege werden stets uneingeschränkt gewährt. Entsprechend des Pflegegrades und der individuellen Pflegeplanung werden Grundpflege, soziale Betreuung und Hilfen in der Hauswirtschaft ersatzweise erbracht. Ziel der Verhinderungspflege ist es, die Leistungen und Verrichtungen, die bisher der pflegende Angehörige erbracht hat, gleichermaßen zu erbringen. Die Behandlungspflege, wie zum Beispiel eine Medikamentengabe, wird durch den Pflegedienst als Krankenkassenleistung des Patienten erbracht und wird gesondert mit der entsprechenden Krankenkassen dann auch abgerechnet.

Ein professioneller häuslicher Pflegedienst arbeitet mit sogenannten klar definierten Leistungskomplexen, die er mit der zuständigen Pflegekassen abrechnet. Zusätzliche Aufgaben und Verrichtungen außerhalb dieser Leistungskomplexe werden entsprechend gesondert mit dem Pflegebedürftigen abgerechnet. Alle Leistungen werden im Vorfeld geplant und detailliert mit dem Pflegebedürftigen bzw. pflegenden Angehörigen besprochen. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege in Greifwald und anderswo kann für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen im Jahr beansprucht werden, wobei eine Stückelung und Aufteilung dieser Tage entsprechend des Verhinderungsgrundes jeder Zeit erfolgen kann.