Haushaltshilfe Pflegegrad 2

Haushaltshilfe Pflegegrad 2

Der Pflegegrad wird im Allgemeinen eingesetzt, um den Bedarf an Unterstützung angemessen einschätzen zu können. Der Anspruch besteht, weil die selbstständige Versorgung nicht mehr vollumfänglich möglich ist. Die Betroffenen sind bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt und deshalb auf die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst angewiesen. Ziel der Hilfe is es, eine Lebensqualität zu verwirklicht, wie sie der durchschnittlichen Bevölkerung auch sonst zur Verfügung steht und deshalb als normal bezeichnet wird. Eine genaue Kalkulation, was hierzu zu leisten ist, ermöglicht die Bestimmung des Pflegegrades. Für jeden einzelnen der 5 Pflegegrade liegen bestimmte Voraussetzungen bzw. Einschränkunegn vor.

Voraussetzungen für die Pflegegrad 2

Der Pflegegrad muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Mit steigendem Pflegegrad nimmt auch der Anspruch zu, der über einen Punktwert angegeben wird und höchstens fünf erreichen kann. Die Eingliederung in den 2. Grad erfolgt durch die Vergabe von 27 bis 47 der möglichen 100 Punkten. Obwohl die eigenverantwortliche Bewältigung des Alltags zwar erheblich eingeschränkt ist, wird die Funktionsfähigkeit nicht vollständig abgesprochen. Die Betroffenen sind durchaus noch in der Lage, wichtige Aufgaben zu verwirklichen, ohne dass die Unterstützung unbedingt notwendig wird. Es kommt eine Organisation auf, die am Bedarf orientiert ist und sich dem individuellen Bedürfnis anzupassen hat. Die zentrale Frage geht immer davon aus, inwieweit der Verlauf schon weiter fortgeschritten ist und die nächsthöhere Pflegestufe notwendig wird. Eventuell haben sich die körperlichen und geistigen Kräfte auch wieder regeneriert, sodass nur noch wenig Unterstützung gebraucht wird, was gerade nach einem Unfall häufig vorkommt.

  • Pflegestufe 1: geringer Bedarf: 12,5 bis 27 Punkte
  • Pflegestufe 2: eingeschränkte Alltagsbewältigung: bis 47,5 Punkte
  • Pflegestufe 3: hohe Beeinträchtigung: bis 70 Punkte
  • Pflegestufe 4: keine Selbstständigkeit: bis 90 Punkte
  • Pflegestufe 5: keine Selbstständigkeit sowie besondere Pflegeansprüche: bis 100 Punkte