Heimbeatmung in der Intensivpflege

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Eine Heimbeatmung bietet in der Intensivpflege die Möglichkeit, Betroffene mit Atembeschwerden vorübergehend oder dauerhaft zu Hause, in Wohngemeinschaften oder in Pflegeeinrichtungen zu beatmen. Das Ziel besteht darin, trotz der Beeinträchtigung die Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten und zu ermöglichen.

Mögliche Ursachen einer Notwendigkeit für die Heimbeatmungen

  • Akute Notwendigkeit nach Lungenverletzungen oder einer Querschnittlähmung
  • Verschlechterung von neuromuskulären Erkrankungen
  • Verschlechterung bei chronischen Lungenerkrankungen (COPD)
  • Obesitas-Hypoventilations-Syndrom (OHS)
  • Schlafapnoe

Entscheidung für eine Heimbeatmung

Die Notwendigkeit für eine Beatmung bedeutet für die Betroffenen, dass sich eine Lungenkrankheit, eine neuromuskuläre Erkrankung oder eine Verletzung verschlechtert hat. Dies ist mit ein Grund, dass die Entscheidung, insbesondere bei der invasiven Beatmung, schwerfällt, die notwendigen Schritte in Angriff zu nehmen.
In die Entscheidung des Arztes für oder gegen eine Beatmung fließt immer auch der Wille des Betroffenen ein. Hierbei kann eine Patientenverfügung hilfreich sein, wenn sich die Betroffenen nicht mehr selber äußern können. Unabhängig von der Situation müssen Risiken, Nutzen, Prognose und der Wille des Betroffenen einander gegenübergestellt werden.

Voraussetzungen für die Heimbeatmung

Für eine Heimbeatmung muss die Fachkompetenz sichergestellt sein, um Komplikationen schnellstmöglich zu erkennen und zu vermeiden.

Weitere Voraussetzungen:

  • erfolgte Entlassung aus einem Beatmungszentrum oder einer Klinik
  • stabiler medizinischer Zustand
  • erfolgreiche Anpassung an das Heimbeatmungsgerät
  • an die Situation angepasstes Umfeld im Wohnbereich
  • gesicherte Versorgung mit den notwendigen Hilfsmitteln
  • gesicherte Kostenübernahme

Besteht die Notwendigkeit für einen ambulanten Pflegedienst, muss dieser über qualifizierte Pflegefachkräfte im Bereich der Beatmung verfügen und vorgängig ausgewählt werden. In einer stationären Pflegeeinrichtung muss das Pflegefachpersonal mit den entsprechenden Anforderungen vertraut sein.

Hinzu kommt, dass die Pflegenden ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein aufweisen und über Kenntnisse der medizinischen und technischen Gegebenheiten verfügen müssen.

Beatmungsformen

Bei der künstlichen Beatmung wird die Funktion zum Atmen teilweise oder vollständig von einem Beatmungsgerät übernommen. Dabei wird zwischen invasiver und nicht-invasiver Beatmung unterschieden:

Invasive Beatmung über

  • Endotrachealtubus
  • Larynxmaske
  • Trachealkanüle

Nicht-invasive Beatmung über

  • Gesichts- oder Nasenmaske

Eine weitere Beatmungsmöglichkeit erfolgt über die Trachealkanüle und bedingt einen vorgängigen Luftröhrenschnitt (Tracheotomie).

Aufbau und Systeme von Beatmungsgeräten

Beatmungsgeräte bestehen unter anderem aus den Komponenten

Geräteseitig:

  • Strom- und Akku gesteuertes Antriebes- und Steuerungssystem
  • Gasmischeinrichtung mit Zufuhr und Atemgas-Mischung
  • Bedieneinheit und Monitoring

Patientenseitig:

  • Anfeuchter
  • Beatmungsschlauch
  • Ventile

Die Geräte können entsprechend dem Alltag ausgewählt und individuell angepasst werden, unter anderem durch den richtigen und einstellbaren Beatmungsmodus sowie die unterschiedlichen Schlauchsysteme.

Schlauchsysteme

Im häuslichen Umfeld werden vorwiegend die leichten Einwegsysteme für die Heimbeatmung im Rahmen der Intensivpflege verwendet, während in Kliniken und Pflegeeinrichtungen auch Mehrwegsysteme zum Einsatz kommen.

Filter

Der Staub-Filter am Lufteinlass reinigt die Luft und verhindert die Verunreinigung im Inneren des Gerätes. Am Luftauslass befreit der Bakterienfilter die Luft von Viren und Bakterien und hält gleichzeitig Geräteabriebpartikel aus dem inneren des Gerätes zurück.

Tubusverlängerung

Das ideale Zwischenstück zwischen dem Schlauch und der Maske oder der Trachealkanüle ist flexibel und nicht zu lang, um den "Totraum" nicht zu erhöhen.

Geräte mit externen Akkus

Im Bereich der Intensivpflege werden zur Heimbeatmung lediglich strombetriebene Geräte eingesetzt. Ein interner Akku sorgt für eine schnelle Überbrückung bei Stromausfall. Die Geräte können über einen zusätzlichen Anschluss mit einem externen Akku verwendet werden.

Ab Beatmungszeiten von mehr als sechzehn Stunden und mobile Patienten sollte sowohl ein externer Akku als auch ein zweites Beatmungsgerät zur Verfügung stehen.

Die Steuerung erfolgt über einen internen Prozessor. Da lediglich Kliniken über eine zentrale Druck- und Sauerstoffversorgung verfügen, muss das Gerät die Druckluft aus der Raumluft durch einen Partikelfilter am Lufteinlass in Eigenregie generieren. Balg, Kolben oder Turbine, welche die Luft in den Patienten pressen, müssen so geräuscharm wie möglich sein.

Ziele und Vorteile einer Heimbeatmung

  • Erhaltung, Förderung und Steigerung der Lebensqualität durch die vertraute Umgebung
  • Verbesserung und Stabilisierung des Allgemeinzustandes
  • Optimale Entfaltung von vorhandenen Ressourcen
  • Minimierung und Vermeidung von infektiösen Komplikationen und Klinikaufenthalten