Leistungen der ambulanten Pflege

  Aktuelles allgemein

Zu den typischen Leistungen der ambulanten Pflege gehören neben körperbezogene Pflegemaßnahmen auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Behandlungspflege und Hilfe bei der Haushaltsführung. Pflegedienste können Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, welche von der Krankenkasse finanziert wird, Leistungen der Hilfe zur Pflege und Privatleistungen erbringen.

Wichtig für die Kostenübernahme sind die Rahmenverträge, die der Pflegedienst mit den Krankenkassen und Pflegeversicherungen sowie mit den Sozialhilfeträgern abgeschlossen hat.

Ambulante Pflege in der eigenen Wohnung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nicht nur Leistungen für eine stationäre Pflege in einer entsprechenden Einrichtung an, sondern auch finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause. Bei einer häuslichen ambulanten Pflege, die entweder von einer Privatperson oder einem Öffnet internen Link im aktuellen FensterPflegedienst durchgeführt werden kann.

Wer hat Anspruch auf Leistungen eines Pflegedienstes?

Anspruch auf häusliche Pflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird, haben nur Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegrad 2 erreichen. Abweichend von dieser Regel haben auch Menschen mit einer schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder einer ambulanten Behandlung, einen Anspruch auf die Leistung der Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulanten Pflege. Zu Hause sind die Leistungen auf vier Wochen beschränkt, sollte jedoch stationäre Kurzzeitpflege notwendig werden, gilt ein Zeitraum von zwei Monaten.

Pflegemaßnahmen, Betreuungsmaßnahmen und Haushaltsführung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen und Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung werden entweder von der Pflegeversicherung oder vom Sozialamt übernommen. Die Maßnahmen werden in Leistungskomplexen zusammengefasst und vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse bzw. Sozialamt abgerechnet.

Medizinische Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet, dementsprechend ist für sie eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege erforderlich. Diese Leistungen sollten nur von Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder durch Altenpflegefachkräften erbracht werden. Allerdings dürfen auch Pflegehilfskräfte diese Leistungen erbringen. Diese Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Zu den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege zählen vor allem:

  • Wundbehandlung
  • Versorgung mit Verbänden
  • Legen eines Blasenkatheters
  • Darmeinläufe
  • Medizinische Bäder
  • Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
  • Medikamentengabe und -kontrolle
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Injektionen

Die Vorteile eines ambulanten Pflegedienstes

Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, die nicht von den Zugehörigen selbst gestemmt werden kann, stehen die Familienmitglieder meist vor der schweren Frage, ob das Familienmitglied weiterhin zu Hause bleiben kann oder ob der Umzug in eine Pflegeeinrichtung erforderlich ist. Sollte das pflegebedürftige Familienmitglied gerne weiter in seiner Umgebung leben, sprechen etliche Gründe für einen ambulanten Pflegedienst.

Das Umfeld kann dem pflegebedürftigen Mitglied helfen, den normalen Alltag mit Unterstützung so lange wie möglich eigenständig zu bewältigen. Der radikale Wechsel des Umfeldes kann negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Patienten haben. Auch wichtige Freundschaften können nach dem Umzug in eine entsprechende Einrichtung eventuell nicht weitergeführt werden.

Für eine Beauftragung eines Pflegedienstes spricht des Weiteren, dass die Angehörigen im Alltag entlastet werden. Die häusliche Pflege erfordert nicht nur Zeit, sondern vor allem auch sehr viel Kraft, daher wirkt sich die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen auch auf die restlichen Familienmitglieder aus.

Wenn die Dienste eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, übernimmt die Pflegekraft die Unterstützung des Pflegebedürftigen. Somit haben die Angehörigen Zeit für die schönen Dinge, zum Beispiel können sie so mehr Zeit mit dem pflegebedürftigen Mitglied verbringen.

Einen weiteren Vorteil bietet der Pflegedienst auch bei der Durchführung der Pflege. Die Pflegekraft ist fachlich geschult und kann sich daher sachkundig und effizient um die Pflege kümmern. Familienmitglieder, die sich nicht im Pflegebereich auskennen, machen häufig unbewusst Fehler, die auch eine gute Beratung nicht verhindern kann.

Zu guter Letzt wird die Pflege durch einen entsprechenden Dienst von der Pflegeversicherung mit einem deutlich höheren Satz unterstützt, als die häusliche Pflege, die Familienmitglieder ohne Unterstützung durchführen. So ist das Pflegegeld in der Regel entsprechend niedriger, als die Pflegesachleistung eines Pflegedienstes. Sollte es dazu kommen, dass ein Angehöriger beruflich kürzertreten muss, um ausreichend Zeit zu haben, reicht das Pflegegeld nicht aus, um den wegfallende Lohn zu ersetzen. Die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes kann dieses Problem lösen. Der Angehörige kann seinen Beruf wie gewohnt ausüben, während das zu pflegende Familienmitglied seine fachkundige Betreuung erhält und die Pflegeversicherung einen Großteil der Kosten übernimmt.