Leistungen der Tagespflege

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Was genau ist eigentlich Tagespflege?

Bei der Öffnet internen Link im aktuellen FensterTagespflege handelt es sich um eine teilstationäre Pflegeleistung, welche sich vor allem an Senioren und Pflegebedürftige richtet, die von Angehörigen in ihrem häuslichem Umfeld versorgt und unterstützt werden. Die Leistungen der Tagespflege sind insbesondere für Menschen geeignet, die bei der Alltagsbewältigung Schwierigkeiten haben und nicht für längere Zeit alleine in ihrer Wohnung verbleiben können. Dabei ist nicht relevant, welche Form der Beeinträchtigung vorliegt - sowohl Menschen mit kognitiven als auch körperlichen Einschränkungen sind in der Tagespflege willkommen.

Sind die pflegenden Angehörigen zusätzlich nebenbei erwerbstätig, dann kann es bei der Vereinbarung von Beruf, Familie und Pflege problematisch werden - nicht selten besteht die Gefahr von Versorgungsengpässen oder Überlastungen. Können die Angehörigen daher keine kontinuierliche Betreuung gewährleisten, dann bieten Tagespflegeeinrichtungen eine optimale Unterstützung.

In der Tagespflege können die Pflegebedürftigen soziale Kontakte knüpfen und eine sinnvolle Beschäftigung finden. Dabei werden stets die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt und ihm ein möglichst großes Maß an Selbstbestimmtheit gegeben. Die Fähigkeiten und Ressourcen sollen bei jeder Maßnahme gefördert werden. Bei der Tagespflege werden Angehörige stets mit einbezogen, da ein regelmäßiger Informationsaustausch gewährleistet werden soll.

Für wen ist die Tagespflege geeignet?

  • für alle pflegebedürftige Personen, die tagsüber nicht von ihren Angehörigen versorgt werden können
  • für alleinstehende Senioren, die sich eine geregelte Tagesstruktur und neue soziale Kontakte wünschen
  • für Menschen nach einem längerem Krankenhausaufenthalt, die poststationär noch eine Nachbetreuung benötigen
  • für Pflegebedürftige, die noch eine bestimmte Zeit überbrücken müssen, bis sie eine geeignete stationäre Pflegeeinrichtung gefunden haben

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen der Tagespflege in Anspruch zu nehmen?

Grundsätzlich hat jeder pflegebedürftige Mensch einen Anspruch auf eine teilstationäre Pflege in einer Tageseinrichtung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann.
Wichtig zu erwähnen ist, dass es verschiedene Voraussetzungen gibt, um Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen zu können. Ausschlaggebend ist, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 1 vom MDK zugewiesen bekommen hat.
Des Weiteren muss er transportfähig sein, um von seiner Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung zu gelangen.
Darüber hinaus ist die Tagespflege nicht für Menschen gedacht, die auf intensivmedizinische Betreuung angewiesen sind.

Welche Leistungen bieten Tagespflegeeinrichtungen an?

  • Betreuung durch pflegerisches Fachpersonal
  • medizinische Pflege: dazu gehören Maßnahmen wie Medikamentengaben, Wundversorgungen oder Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Grundpflege: darunter fällt die pflegerische Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie und Bewegungsübungen
  • Beschäftigungsprogramme: Spiele, Ausflüge, Gedächtnistraining, Singen, Kochen und Orientierungstraining
  • spezielle Betreuung für Patienten, die an einer Demenz erkrankt sind
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Fahrdienste, die die Pflegebedürftigen von zu Hause abholen und auch wieder zurück bringen

Was sind die Ziele der Tagespflege?

Die Tagespflege dient dem Zweck, die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren und pflegende Angehörige zu entlasten. Viele Menschen, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind, möchten lieber in ihrem häuslichem Umfeld von ihren Angehörigen versorgt werden, als langfristig in einer vollstationären Einrichtung unterzukommen. Allerdings kann die Versorgung durch Angehörige nicht immer sichergestellt werden - dies ist insbesondere der Fall, wenn sie noch berufstätig sind. Die tägliche Unterstützung kann den pflegenden Angehörigen daher einen großen Einsatz abverlangen. Tagespflegeeinrichtungen ermöglichen den Angehörigen, ohne Bedenken ihrem Beruf nachzukommen oder sich auch einfach mal Zeit für sich selbst nehmen zu können.

Wie wird die Tagespflege beantragt?

Wenn Sie Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen möchten und der Betroffene bisher noch keinen Pflegegrad hat, dann müssen Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Diese wird Ihnen ein Antragsformular zukommen lassen. Allerdings ist an dieser Stelle zu beachten, dass die Leistungen der Tagespflege nur finanziell von der Pflegekasse unterstützt werden, wenn die betroffene Person mindestens den Pflegegrad 2 hat.

Möglicherweise hat Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied bereits einen Pflegegrad und möchte die Leistungen der Tagespflege neu nutzen. In diesem Fall können Sie dann auch einen Änderungsantrag stellen. Dafür müssen Sie ebenfalls Kontakt zu der Pflegekasse aufnehmen, die Ihnen das jeweilige Antragsformular zukommen lässt.

Für den Fall, dass Sie sich unsicher sind, welche Tagespflegeeinrichtung für Sie die Richtige ist, berät Sie die Pflegekasse gerne. Sie haben auch die Möglichkeit, die jeweilige Einrichtung zu besuchen, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Haben Sie sich für eine Tagespflegeeinrichtungen entschieden, dann wird Sie diese gerne bei dem Antragsverfahren unterstützen.