Pflegebedarf ermitteln

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Pflegebedarf - Erläuterung, Kriterien und Ermittlung

In Deutschland leben mehr als 4 Millionen Menschen die, im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, einen Bedarf an Pflege haben. Davon werden rund 80 Prozent zu Hause in den eigenen vier Wänden und die anderen 20 Prozent vollstationär in Heimen betreut. Hier sollen mehrere wichtige Fragen rund um den Pflegebedarf beantwortet werden.

Welche Kriterien spielen beim Pflegebedarf eine Rolle?

Sind Menschen durch eine geistige, körperliche oder seelische Erkrankung in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt dann haben diese Menschen einen pflegerischen Bedarf.

In 6 Bereichen wird der Grad der Selbstständigkeit untersucht:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Fähigkeit der Selbstversorgung
  • Eigene Bewältigung von krankheits- oder therapie-bedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Kriterien werden von dem Gutachter in ein Punktesystem eingeordnet. Die ermittelten Punkte werden in gewichtete Punkte umgerechnet und die Gesamtzahl der gewichteten Punkte ergibt die Höhe des Pflegegrades.
Über die Ergebnisse informiert der Ermittler die Pflegekasse, diese entscheidet schlussendlich über eine Zu- oder Absage.
Innerhalb eines Monats kann gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Anhand des eingesendeten Berichts kann geprüft werden ob der Gutachter die Lebenssituation richtig und vollständig eingeschätzt haben.

Was ist der Pflegebedarf und was gehört dazu?

Der Pflegebedarf ist die konkret oder potenziell notwendige Menge an pflegerische Unterstützung. Sie umfasst die Grundpflege, zu der folgende Leistungen gehören:

  • die Körperpflege
  • das Ausscheiden von Harn und Stuhl
  • die Mobilität
  • die Ernährung
  • die Förderung von Kommunikation und Alltagsfähigkeiten.

Wer ermittelt den Pflegebedarf?

Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermitteln im Rahmen eines Hausbesuches den Pflegebedarf.
Zuvor muss ein Antrag auf Pflege eingereicht worden sein. Man sollte dabei stets ehrlich und so genau wie möglich vorgehen. Übertreibungen sollten vermieden aber die Pflegesituation auch nicht beschönigt werden. Notizfelder sollten genutzt werden um wichtige Informationen oder persönliche Schwierigkeiten festzuhalten.
Der Pflegebedarf eines Menschen kann sich sehr schnell ändern, eine neue Begutachtung des MDK kann mit einem Antrag auf Höherstufung oder dem Widerspruch gegen die Einstufung erfolgen.
Egal ob es sich um eine Höherstufung oder dem Widerspruch gegen die Einstufung handelt, bei der erneuten Begutachtung und Ermittlung des Pflegebedarfs werden erneut die oben genannten Kriterien berücksichtigt.