Pflegeberatung

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Pflegeberatung: Ein Pflegedienst ist ein guter Ansprechpartner

Beim Eintritt der Pflegebedürftigkeit wirkt die Situation schnell überfordernd. Dies gilt insbesondere, wenn dies unerwartet geschieht, weil die betroffene Person beispielsweise einen schweren Unfall hatte. Gesetzlich ist deshalb in §7a SGB XI sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen (auf Wunsch zusammen mit ihren Angehörigen) eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen können. Diese soll helfen, sich möglichst schnell und sicher in der neuen Situation zurechtzufinden.

Was ist eine Pflegeberatung?

Das Gesetz definiert die Pflegeberatung als „Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von […] Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten“, die zur Unterstützung der Betroffenen gedacht sind. Vereinfacht gesagt handelt es sich also um die Hilfe von Experten bei allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit. Anspruchsberechtigt für eine Pflegeberatung sind grundsätzlich alle Personen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, sowie solche, wo erkennbar ein entsprechender Bedarf bestehen könnte.

Übrigens: Die Gespräche sind nicht in jedem Fall freiwillig. Personen, die sich in den Pflegegraden 2 oder 3 befinden, müssen laut § 37.3 SGB XI verpflichtend eine Beratung wahrnehmen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen und zuhause leben.

Wer bietet eine Pflegeberatung an?

Das Gesetz nennt „Pflegeberater und Pflegeberaterinnen“ als die grundsätzlichen Personen, die eine entsprechende Beratung durchführen dürfen. Die Kassen sollen diese zur Verfügung stellen. Wer diese Rolle ausüben möchte, muss eine Ausbildung im Gesundheitswesen vorweisen können und zusätzlich ein Zertifikat „Geprüft nach §7a SGB XI“ erwerben.

Von der Erfahrung von Pflegediensten profitieren

Viele Pflegedienste dürfen deshalb ebenfalls Pflegeberatungen anbieten, da ihre Teams nur im Rahmen einer Weiterbildung die Zusatzqualifikation erwerben müssen. Pflegedienste sind gemeinhin geschätzte Berater, da sie über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügen. Sie können deshalb alltagsnah helfen und Empfehlungen aussprechen, von denen sie wissen, dass sie in der Vergangenheit anderen Pflegebedürftigen bereits geholfen haben. Auch Mitarbeiter unseres ambulanten Pflegedienstes "Hauskrankenpflege Nordlicht" bieten eine umfassende Pflegeberatung an.

Welche Themen gehören zu einer Pflegeberatung?

Die Beratung basiert auf der Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs. Es werden Ziele definiert, was die Pflege leisten sollte. Darauf aufbauend geht es um die Maßnahmen, um diese zu erreichen. Konkret kann es beispielsweise um diese Themen gehen:

  • mögliche Leistungen der Kranken- sowie Pflegekassen
  • potenzielle Leistungen des Sozialamtes
  • Antrag auf einen Pflegegrad oder Antrag auf Anpassung des Pflegegrads
  • Vorbereitung der Begutachtung
  • geeignete Pflegehilfsmittel
  • empfehlenswerte Umbaumaßnahmen
  • Schulung von pflegenden Angehörigen
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Hausnotruf

Wichtig: Es muss immer ausreichend Raum für individuelle Fragen sein

Die Pflegeberatung ist dem Leitsatz verpflichtet, dass für die Pflegebedürftigen individuell die besten Lösungen gefunden werden sollen. Immer sollte es deshalb ausreichend Raum für Fragen des oder der Betroffenen (und der Angehörigen) geben. Wissen reduziert Angst und beruhigt. Die Pflegeberatung muss dem gerecht werden. Auch diesbezüglich ist ein Pflegedienst eine gute Lösung für die Beratung, weil ein regelmäßiger Kontakt zu den Ansprechpartnern durch die Pflege bestehen bleibt.