Tipps für die Vorsorgevollmacht

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Eine Vorsorgevollmacht ist dann vonnöten, wenn man durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Eine rechtzeitige Erstellung einer solchen Vorsorgevollmacht verhindert, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird. Die Vollmacht kann dabei für sämtliche Angelegenheiten sowie auch nur für Teilbereiche erteilt werden. Welche Details es dabei genau zu beachten gilt, welche Optionen man im rechtlichen Rahmen besitzt, aber auch, wo Fallstricke lauern, erfährt man in diesem Text.

Definition einer Vorsorgevollmacht

Eine nicht rechtliche bindende, aber allgemein verständliche Definition einer Vorsorgevollmacht lautet wie folgt:

"Mittels einer Vorsorgevollmacht betraut man eine oder mehrere Personen damit, in eigenem Namen Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und weitere Handlungen im eigenen Sinne zu übernehmen. Für welche Angelegenheiten eine Vollmacht erteilt wird, wird in der Vorsorgevollmacht konkret geregelt. In Kraft tritt sie ab jenem Moment, an dem man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern."

Zwingende Bestandteile einer Vorsorgevollmacht

Zunächst einmal muss man zum Zeitpunkt der Erstellung einer Vorsorgevollmacht selbst im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein, alternativ formuliert als "über einen freien Willen verfügen". Sie muss nicht einmal, sollte aber zur gerichtlichen Überprüfbarkeit schriftlich verfasst werden.

Dann gehört hinein, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht überhaupt erstrecken soll. Dabei kann es sich um nur ganz begrenzte Lebensausschnitte handeln - nur der Zugang zum Bankkonto, nur der Umgang mit Wohneigentum - oder auch eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht erteilt werden.

Dann stehen drei Wege frei, diese tatsächlich zu erstellen.

  • Man nutzt eine standardisierte Vorlage, in der man nur noch das Gewünschte ankreuzen muss.
  • Man lässt sich durch Rechtsdienstleister helfen.
  • Der Gang zum Rechtsanwalt.

Allen drei Fällen gemein ist, dass das jeweilige Dokument natürlich noch unterschrieben werden muss, um Gültigkeit zu erlangen. Wobei die Vorsorgevollmacht keineswegs lebenslange Gültigkeit besitzt: Sie kann jederzeit widerrufen werden, solange man noch über einen freien Willen verfügt.

Verbreitete Fehler

Auch, wenn der Gesetzgeber es den Bürgern inzwischen leichter gemacht hat, eine derartige Vorsorgevollmacht regelkonform aufzusetzen, gibt es einige häufige Fehler. Diese gilt es natürlich zu vermeiden, um die Wirksamkeit der Vollmacht nicht zu gefährden.

Falsches Dokument gewählt

Eine Betreuungsverfügung ist etwas anderes als eine Vorsorgevollmacht, aber keine Ergänzung zu ihr, sondern eine Alternative. Man sollte sich also für eines von beiden entscheiden.

Wirksamkeit über den Tod hinaus

Wenn nicht anders geregelt, erlischt die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht mit dem Eintritt des Todes des die Vollmacht Ausstellenden. Doch gerade im Todesfalle sind wichtige Dinge zu erledigen, die bei der Organisation einer Beerdigung erst ihren Anfang nehmen. Besser ist es, wenn die Vorsorgevollmacht auch ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, was darin vermerkt werden sollte.

Rangfolge der Bevollmächtigten nicht festgelegt

Setzt man beispielsweise zwei Kinder als Bevollmächtigte ein, müssen bei Entscheidungen immer beide vor Ort anwesend sein. Besser ist es hier, eine klare Rangfolge festzulegen, sodass kein im Zweifelsfall unnötiger Aufwand entsteht und gar nicht erst Entscheidungsfindungsprozesse zwischen mehreren Personen ablaufen müssen. Ebenso sollte der Bevollmächtigte auch fachlich geeignet sein, die Geschäfte des die Vollmacht Ausstellenden zu übernehmen.

Fehlerhafter oder lückenhafter Text

Meist bedient man sich einer frei erhältlichen Vorlage zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Diese kann aber erstens fehlerhaft und zweitens lückenhaft sein. Insbesondere eine Einschränkung der Vollmacht auf jenen Zeitraum, in dem der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist, führt nicht zum gewünschten Ziel. Dann muss der Bevollmächtigte an jedem Tag, an dem er Entscheidungen trifft, aufs Neue ärztlich bestätigen lassen, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist. Dies läuft dem eigentlichen Sinn einer Vorsorgevollmacht völlig zuwider.

Fazit Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist das Instrument schlechthin, um zu verhindern, dass ein gesetzlicher Rechtsvertreter über die eigenen Geschicke entscheidet. Vielmehr setzt man hier eine Person des eigenen Vertrauens ein, welche dann auch gemäß den eigenen, möglicherweise zuvor diskutierten Wünschen handeln kann. Übrigens muss eine Vorsorgevollmacht keineswegs lebenslange Gültigkeit besitzen. Es empfiehlt sich, immer mal wieder zu prüfen, ob die dafür ausgewählte(n) Persone(n) noch die richtigen dafür sind. Lebensumstände ändern sich schließlich nicht nur bei einem selbst.