Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2?
Durch den Pflegegrad wird festgelegt, welche Zuschüsse Versicherte durch die Pflegekasse erhalten. Die Höhe der Geld- und Sachleistungen steigt mit zunehmender Bedürftigkeit. Doch wie erhalten Betroffene einen Pflegegrad und welche Leistungen stehen Versicherten mit einem vorliegendem Pflegegrad zu?
Einen Pflegegrad beantragen
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag bei seiner Pflegekasse zu stellen. Im Anschluss wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter der Mediproof GmbH bei privat Versicherten den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Betroffenen einschätzen. Dies geschieht anhand einer Punktebewertung. Je nach Anzahl der Punkte wird der entsprechende Pflegegrad zugeteilt. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann es ein Vorteil sein, den täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand schriftlich in einem Pflegetagebuch zu dokumentieren. Anhand dieser Dokumentation lassen sich im Alltag auftretende Probleme besser beschreiben und begründen. Letztendlich entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad und die damit verbundene Finanzierung, die der Betroffene aufgrund eines erhöhten Pflegegrads erhält.
Die Kriterien für einen Pflegegrad
Allgemein wird auf folgende Bereiche besonders geachtet, um die Einstufung in einen Pflegegrad festzulegen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrad 2
Versicherte erhalten eine Einstufung in den Pflegegrad 2 und die vorgesehenen Pflegeleistungen, wenn der Gutachter der Pflegekasse eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erkennt. Bei der Prüfung durch den Gutachter wird die noch gegebene Selbstständigkeit des Antragstellers im Bezug auf körperliche, psychische sowie kognitive Beeinträchtigungen vorgenommen, indem Punkte vergeben werden. Die Punkte bestimmen im Anschluss, welcher Pflegegrad der Antragsteller erhält. Wird für die betroffenen Person durch den Gutachter eine Punktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkte ermittelt, erhält der Antragsteller den Pflegegrad 2. Hier finden Sie eine Berechnung für den Pflegegrad.
Diese Mittel stehen Betroffenen der Pflegegrad 2 zu
Stellt der Gutachter der Pflegekasse Pflegegrad 2 fest, stehen dem Antragsteller folgende Unterstützungen zu:
- Pflegegeld: 316 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: 724 Euro monatlich
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich
- Tages- und Nachtpflege: 689 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
- Vollstationäre Pflege: 770 Euro monatlich
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro monatlich
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro monatlich
- Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich