Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?

Durch das Pflegestärkungsgesetz II, welches am 01. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgesetzt. Wer vorher bereits in eine Pflegestufe eingruppiert war, wurde nun automatisch in einen Pflegegrad eingeteilt. Wer Pflegegrad 3 erhält, bei dem ist mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zu rechnen. Dafür erhält der Pflegebedürftige die dazugehörigen Pflege- und Betreuungsleistungen.

Wie erhält man Leistungen bei Pflegegrad 3?

Um Leistungen für den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss der Pflegebedürftige beziehungsweise Bevollmächtigte einen Antrag für die Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Wenn bereits ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt wurde, muss lediglich eine Höherstufung beantragt werden. Dieser Antrag muss beim Medizinischen Dienst gestellt werden. Für privat Versicherte ist dafür Medicproof zuständig. Ist der Antrag gestellt, werden oft medizinische Befunde angefordert. Außerdem kommt es zu einer Begutachtung des Pflegebedürftigen und dabei wird anhand eines Punktesystems der Pflegebedarf eingeschätzt. Für Pflegegrad müssen mindestens 47,5 Punkte erreicht werden.
Es werden Punkte vergeben in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und im Bereich der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Der Pflegebedürftige und dessen Angehörige können zudem vorher bereits ein Pflegetagebuch führen, um den tatsächlichen Pflegeaufwand deutlich darstellen zu können.

Welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu?

Grundsätzlich haben Versicherte mit Pflegegrad 3 Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege. Aber auch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sind möglich. Ebenso können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden.

Pflegegeld

Hierbei wird eine monatliche Summe an den Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt. Dabei wird die Pflege in der Häuslichkeit von den Angehörigen übernommen. Die monatliche Auszahlung bei Pflegegrad 3 beträgt 545 Euro.

Pflegesachleistungen

Hierbei wird ein vom Pflegebedürftigen ausgewählter ambulanter Pflegedienst tätig. Dieser übernimmt die Pflege des Pflegebedürftigen. Für Pflegegrad 3 stehen hierfür bis zu 1363 Euro im Monat zur Verfügung.

Kombinationen

Grundsätzlich können auch Pflegegeldleistungen und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Hierbei verringert sich dann der Anspruch auf Pflegegeld um den Prozentsatz der genutzten Pflegesachleistungen. Dies ist besonders hilfreich, wenn Angehörige nicht rund um die Uhr die Pflege oder besondere Aspekte in der Pflege des Pflegebedürftigen sicherstellen können.

Tages- und Nachtpflege

Nutzt der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 das Angebot einer Tages- oder Nachtpflege, werden für diese Versorgung monatlich bis zu 1298 Euro übernommen.

Kurzzeitpflege

Wird eine Kurzzeitpflege benötigt, dies ist zum Beispiel oft der Fall nach einem Krankenhausaufenthalt, dann kann der Pflegebedürftige dafür maximal 1774 Euro und für höchstens 28 Tage im Jahr in Anspruch nehmen.

Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst für einen bestimmten Zeitraum die Pflege des Pflegebedürftigen. Dies kann zum Beispiel in Anspruch genommen werden, wenn die Angehörigen krank sind oder sich im Urlaub befinden. Dafür können vier Wochen im Jahr genutzt werden, dafür werden von den Pflegekassen bis zu 1612 Euro gezahlt.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich können von dem Pflegebedürftigen noch Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Das können zum Beispiel Betreuungsgruppen oder Betreuungsleistungen einer Tagespflege oder eines ambulanten Pflegedienstes sein. Hierfür werden zusätzlich 125 Euro monatlich gezahlt.

Stationäre Pflege

Ist die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim notwendig, werden dafür von den Pflegekassen 1262 Euro monatlich übernommen.

Weitere Zuschüsse möglich

Wer in Pflegegrad 3 eingeteilt ist, kann zusätzlich noch Leistungen erhalten. Dies wäre beispielsweise der Betrieb eines Hautnotrufsystems, dafür werden monatlich 25,50 Euro gezahlt. Auch die Hilfsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches können bis zu einem Wert von 40 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.