Welche Kosten entstehen für die Kurzzeitpflege Pflegestufe 2?

Was versteht man unter der Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege beschreibt die zeitlich begrenzte Unterbringung, einer häuslich gepflegten Person, in einer stationären Pflegeeinrichtung. Dies kann aus einer vorübergehenden Abwesenheit der pflegenden Person oder einem kurzzeitig höheren Pflegeaufwand, aufgrund einer vergangenen Operation oder ähnlichem, resultieren. Kurz gesagt ist diese Form der Pflege eine Art Ersatzpflege, die ab Pflegegrad 2 von der zuständigen Pflegekasse bezuschusst wird. Diese findet ausschließlich in einer stationären, dafür ausgelegten Einrichtung statt.

Wer wird dem Pflegegrad 2 zugeordnet?

Jene Person, die nach der Beurteilung, durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder der MEDICPROOF bei privat Versicherten, zwischen 27 und 47,5 Punkten eingestuft wurde, erhält den Pflegegrad 2. Durch diese Einstufung wird festgestellt, dass die zu beurteilende Person unter einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet. Dieses Gutachten setzt sich aus sechs Kriterien zusammen, die im Rahmen der Begutachtungsverfahren beachtet werden:

1. Mobilität:
Wie gut ist die betroffene Person in der Lage, sich selbstständig fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Ist der Antragsteller in der Lage, sich im Alltag örtlich und zeitlich zu orientieren?
Besteht noch die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen und sich angemessen auszudrücken?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Verhält sich die Person aggressiv oder ängstlich? Wenn ja, benötigt diese diesbezüglich professionelle psychologische Hilfe?

4. Selbstversorgung:
In welchem Umfang kann sich der Patient täglich eigenhändig waschen und pflegen?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Welche Unterstützungen braucht der zu Pflegende beim Umgang mit Krankheit und Behandlung?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Ist der Begutachtete in der Lage seinen Tagesablauf zu planen oder bestehende Kontakte zu pflegen?

Welche Kosten entstehen im Laufe der Kurzzeitpflege und inwiefern wird diese bezuschusst?

Zusammengesetzt werden die anfallenden Kosten aus den folgenden drei Kostenstellen:

  • Pflegekosten
  • Unterbringung und Verpflegung („Hotelkosten“)
  • Investitionskosten der Einrichtung

Im Falle, dass der Patient dem Pflegegrad 2 zugeordnet wurde, werden die Pflegekosten von der zuständigen Pflegekasse bezuschusst. Die Hotel- sowie die Investitionskosten muss der zu pflegende selbstständig übernehmen. Im Durchschnitt liegen die täglichen Kosten für die Pflege bei circa 63 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren.
Teilweise sind zwischen den einzelnen Bundesländern starke Preisschwankungen zu erkennen.

Die angefallenen Kosten werden von der Pflegekasse, für Angehörige der Pflegestufe 2, mit einem Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Es lohnt sich also unbedingt diesen Zuschuss zu beantragen. Allerdings ist zu beachten, dass dies lediglich für bis zu 56 Tage beziehungsweise acht Wochen des jeweiligen Jahres bewilligt wird.
Ab dem Überschreiten dieser 56 Tage, muss der zu Pflegende die weiteren Kosten selbst tragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, das zur Verfügung stehende Geld mit dem Budget der Verhinderungspflege aufzustocken. Somit ist es möglich, den Gesamtbetrag auf 3.224 Euro zu erhöhen. Allerdings kann dieser Betrag von ebenfalls 1.612 Euro nur dann mit den Zuschüssen der Kurzzeitpflege kombiniert werden, wenn dieser nicht vorher für die heimische Pflege beansprucht wurde.
Den Antrag zur Kombination der beiden Pflegezuschüsse wird ebenfalls bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt.

Wie beantrage ich diese Leistungen?

Um einen Platz in der Kurzzeitpflege zu beantragen, ist es nötig, einige Antragsformulare der Pflegekassen auszufüllen. Hierauf wird abgefragt, welche Leistungen und welche Art der Pflege der Antragsteller benötigt. Weiterhin werden folgende Daten benötigt:

  • Der Namen und die Versicherungsnummer des Antragstellers
  • Der gewünschte Zeitraum der Kurzzeitpflege
  • Aus welchem Grund die Kurzzeitpflege beantragt wird
  • Den Namen und die Anschrift der gewünschten Pflegeeinrichtung
  • Das Datum und eine Unterschrift der zu pflegenden Person oder eine bevollmächtigte