Welche Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst für Kinder?

Der Bereich Pflege nimmt immer weiter zu. Die Menschen werden älter - so liegt die durchschnittliche Lebenserwartung aktuell bei neugeborenen Mädchen bei 83,4 und bei Jungen bei 78,6 Jahren. Folglich werden auch stetig mehr Leistungen in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme bezieht sich aber nicht nur auf ältere Menschen, sondern auch auf Kinder. Auch Kinder und Jugendliche sind auf Leistungen aus der Krankenversicherung und Pflegeversicherung angewiesen und benötigen professionelle Unterstützung. Ein ambulanter Pflegedienst bietet Familien diese Hilfe im Alltag.

Erstgespräch

Bevor ein Pflegedienst die ambulante Kinderkrankenpflege übernimmt, findet ein Erstgespräch statt. Bei diesem Kennenlernen wird geklärt welche Unterstützung, beziehungsweise welche Leistungen, erbracht werden sollen und können. Des Weiteren erfolgt eine Aufklärung zu möglichen Leistungen und Kosten.

Folgegespräch

Sofern eine dauerhafte ambulante Pflege vereinbart wird, finden regelmäßig Folgegespräche statt, in denen die Situation des pflegebedürftigen Kindes erneut überprüft wird. Hierbei geht es vor allem um Änderungen und ob ein eventueller Umbau der Wohnung zur Erleichterung der Pflege sinnvoll sein kann. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse zu stellen. Voraussetzung ist der Pflegegrad 1.

Folgende Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst.

Medizinische Behandlungspflege

Bei der medizinischen Behandlungspflege werden Leistungen vom Arzt oder der Ärztin verordnet. Dieser oder diese stellt dafür einen Antrag auf häusliche Krankenpflege aus, welcher anschließend von der Krankenkasse geprüft und bei Genehmigung vom Pflegedienst erbracht wird. Voraussetzung für die Verordnung des Arztes oder der Ärztin ist eine medizinische Notwendigkeit der medizinischen Behandlungspflege.

Dazu zählen folgende Leistungen

  • Blutdruck oder Blutzucker messen
  • Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe anziehen/ausziehen
  • Katheterisierung

Für diese Leistungen ist kein Pflegegrad notwendig.

Zuschuss bei Pflegebedürftigkeit durch Einstufung in Pflegegrade

Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, muss für die Feststellung ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ambulante Pflegedienste unterstützen beim Ausfüllen. Wenn ein Pflegegrad genehmigt wurde, erhält die zu pflegende Person Geld von der Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist auch der Zuschuss. Insgesamt wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade unterschieden. Beim Pflegegrad 1 ist der Zuschuss am geringsten, bei Pflegegrad 5 am höchsten. Stand 2022 gelten die hier aufgelisteten Sätze:

  • Pflegegrad 1: kein Zuschuss
  • Pflegegrad 2: 724 € im Monat
  • Pflegegrad 3: 1363 € im Monat
  • Pflegegrad 4: 1693 € im Monat
  • Pflegegrad 5. 2095 € im Monat

Leistungen der Grundpflege

Zu den Leistungen der Grundpflege gehören

  • An- und Auskleiden
  • Baden
  • Waschen und Duschen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Lagern / Betten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hautpflege

Die Pflegekräfte bereiten den Pflegebereich vor und räumen diesen anschließend auch wieder auf. Für diese Leistung ist mindestens der Pflegegrad 2 notwendig.

Unterstützung bei weiteren anfallenden Aufgaben

Bei Anträgen oder Behördengängen können ambulante Pflegedienste Unterstützung leisten. Diese können zum Beispiel der Gang zur Krankenkasse sein und die Unterstützung beim Ausfüllen eines Höherstufungsantrags des Pflegegrads. Des Weiteren kann eine Pflegekraft vom ambulanten Pflegedienst auch im Haushalt Unterstützung leisten, indem diese Mahlzeiten für das Kind zubereitet.

Leistungen der Verhinderungspflege

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, hat die Pflegeperson zusätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege. Wenn diese sich nicht um das pflegebedürftige Kind kümmern kann, (zum Beispiel aufgrund von Krankheit, weil sie einen anderen Termin hat oder eine Auszeit benötigt), gibt es die Möglichkeit Verhinderungspflege zu beantragen. Der ambulante Pflegedienst kann dann diese Leistungen erbringen und mit dem Kind zusammen Zeit verbringen, etwa zum Einkaufen, für Spaziergänge oder Arzttermine. Die Leistungen der Verhinderungspflege können zum Beispiel stundenweise (maximal acht Stunden am Tag) erbracht werden. Hier wird ein Zuschuss von zur Zeit 1612 € im Jahr gewährt. Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können ,ist mindestens Pflegegrad 2 notwendig.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Diese Leistungen können in Anspruch genommen werden von Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden. Darüber werden zum Beispiel die Tagespflege oder Nachtpflege, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt, abgerechnet. Mit diesen Leistungen sollen Pflegebedürftige und pflegebedürftige Angehörige unterstützt werden, um die Alltagsbetreuung und Organisation des Pflegealltags des Kindes sicherzustellen.
Ein Anspruch auf die Leistung der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistung besteht, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Der Zuschuss beträgt aktuell 125 € im Monat.