Welche Leistungen sind in der Grundpflege enthalten?

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die die elementaren Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen abdecken soll. Grundpflegerische Tätigkeiten können von qualifizierten Pflegekräften aber auch durch Hilfskräfte erbracht werden.
Welche Leistungen zur Grundpflege gehören und auf welcher Basis ein ambulanter Pflegedienst diese erbringen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist Grundpflege?

Als Grundpflege wird die pflegerische Versorgung von Menschen verstanden, die vorübergehend oder dauerhaft ihren pflegerischen Grundverrichtungen nicht mehr selbstständig nachkommen können.
Zu unterscheiden ist sie von der Behandlungspflege, welche nur auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt wird. Außerdem sind hauswirtschaftliche Tätigkeiten kein Bestandteil der Grundpflege.

Grundpflegerische Tätigkeiten können in vier Bereiche eingeteilt werden.

  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden, Zahn- und Haarpflege
  • Ernährung: Anreichen von Nahrung und ihre mundgerechte Zubereitung
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Stehen, An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Ausscheiden: Inkontinenzversorgung, Hilfe bei Toilettengängen

Die gesetzliche Regelung der Grundpflege

Der Anspruch auf Leistungen der Grundpflege ist im SGB XI geregelt. Demnach ist jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 anspruchsberechtigt. Die konkreten Leistungen hängen jedoch vom Einzelfall ab.

Zunächst muss der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Krankenkasse stellen. Diese veranlasst dann ein Pflegegutachten, bei dem ein Gutachter den Antragsteller zu Hause besucht und beurteilt. Er prüft in verschiedenen Bereichen die Fähigkeiten des Antragstellers, sich selbst zu versorgen und vergibt entsprechende Punktewerte.
Je nach Punktwert im Ergebnis des Gutachtens schlägt der Gutachter der Pflegekasse einen Pflegegrad (1-5) vor.

Auf der Basis des Pflegegrades kann ein Pflegedienst beauftragt werden, der neben weiteren notwendigen Verrichtungen auch die Grundpflege übernimmt.

Die große und die kleine Grundpflege

Ambulante Pflegedienste müssen die Tätigkeiten, die sie erbringen, auspreisen. Die entsprechenden Preise führen sie in Leistungskatalogen aus. Die einzelnen Leistungen können in den verschiedenen Bundesländern variieren. Doch in der Regel werden sowohl eine kleine als auch eine große Grundpflege ausgewiesen.

Typischerweise umfasst die kleine Grundpflege folgende Leistungen:

  • Hilfe beim An- und Auskleidung und beim Bereitlegen der Kleidung
  • Teilwaschung des Körpers zum Beispiel Gesicht oder Genitalbereich
  • Mund- und Zahnpflege
  • Hilfe bei Ausscheidungen wie Begleitung bei Toilettengängen, Inkontinenzversorgung, eventuell auch Katheter- oder Stomapflege

Bei der großen Grundpflege sind hingegen noch die folgenden zusätzlichen Leistungen üblich:

  • Ganzkörperwaschung im Bett oder am Waschbecken
  • Baden oder Duschen

Welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, hängt von ihrem Pflegegrad und ihrem sonstigen Hilfebedarf ab.
Je nach Pflegegrad wird ein entsprechendes Pflegegeld gezahlt. Dabei gilt, dass der übernommene Betrag mit dem jeweiligen Pflegegrad steigt. Neben der Grundpflege sollen mit dem Geld aber auch hauswirtschaftliche Verrichtungen finanziert werden.

Der Pflegedienst kann auf Grundlage des Pflegegeldes und des Leistungskataloges ein Angebot erstellen. Beträge, die den Pflegegeldanspruch übersteigen, können selbst gezahlt oder zum Beispiel durch die sogenannten Entlastungsleistungen finanziert werden.