Welche Möglichkeiten gibt es, im Alter in der eigenen Wohnung zu bleiben?

Mit der Schwäche und der Feststellung, dass alles nicht mehr so gut geht wie vor 20 Jahren, überkommt viele Menschen irgendwann auch die Angst davor, vielleicht irgendwann nicht mehr selbstständig in der eigenen Wohnung leben zu können. Doch es gibt Lösungen.

Ein wichtiges Modell für die Bewältigung der Probleme des Alters ist das SOK-Modell. Dieses besteht aus den Komponenten der Selektion, Optimierung und Kompensation, auch selektive Optimierung mit Kompensation genannt. Selektion bedeutet das Aussuchen von Zielen, die mit den vorhandenen Ressourcen erreichbar scheinen und verfolgt werden sollen. Man priorisiert quasi seine Lebensziele. Auch können Ziele umstrukturiert werden, falls man bemerkt, dass die Einschränkungen zu hoch sind.

Die Optimierung verfolgt das Ziel mit dem Einsatz entsprechender Mittel. Das können zum Beispiel das Erlernen neuer Verhaltensweisen und Übungen sein. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel auf das priorisierte Lebensziel konzentriert.

Die Kompensation vermeidet Verluste. Hier werden Mittel eingesetzt, um Verlusten entsprechend entgegenzuwirken, dies könnte z.B. ein Rollator sein, um die Gehfähigkeit bzw. Mobuilität weiterhin aufrechtzuerhalten.

Mit dieser Strategie sollte man schon sehr gut mit den Belastungen des Alterns zurechtkommen. Die Frage für viele ist aber die, ob man mit den entsprechenden Ressourcen weiterhin selbstständig zu Hause leben kann. Und zumeist wird diese frage mit einem "JA" beantwortet.

Es gibt zahlreiche Strategien, wie man als pflegebedürftiger Mensch mit ein klein wenig Unterstützung weiterhin daheim leben kann.

Kleine Hilfsmittel

Liegen nur kleinere Einschränkungen vor, lohnt es sich manchmal schon, kleine Hilfsmittel anzuschaffen, die einem das Leben deutlich erleichtern können. So können in der Küche und im Haushalt technische Hilfsmittel unterstützen. Dies kann schon reichen, um vorübergehend die Eigenständigkeit zu bewahren.

Hilfe durch Angehörige

Ist man jedoch zu eingeschränkt, um gewisse Tätigkeiten alleine zu erledigen, sind oft die Angehörigen für einen da und helfen tatkräftig und gerne bei kleinen Sachen.

Ist die Pflegebedürftigkeit so hoch, dass bereits ein Pflegegrad vorliegt, können die Angehörigen auch weiterhin die Pflege übernehmen. Dafür gibt es auch ein Pflegegeld, das von den Pflegegrad abhängt und nur bei häuslicher Pflege bezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes je nach Pflegegrad kann der folgenden Liste entnommen werden. (Stand 03/20)

  • Pflegegrad 1 - 0 Euro
  • Pflegegrad 2 - 316 Euro
  • Pflegegrad 3 - 545 Euro
  • Pflegegrad 4 - 728 Euro
  • Pflegegrad 5 - 901 Euro

Ergänzend zum Pflegegeld für die häusliche Pflege gewährt die Pflegeversicherung einem Angehörigen auch Pausen oder auch einfach eine Vertretung, falls diese mal weg müssen. Die sogenannte Öffnet internen Link im aktuellen FensterUrlaubs- und Verhinderungspflege ist für maximal sechs Wochen im Jahr beanspruchbar. Auch hier muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen. Wenn Angehörige die Verhinderungspflege - auch nur stundenweise, falls man nur kurz etwas erledigen muss - in Anspruch nehmen, wird weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt.

Verhinderungspflege kann von anderen Angehörigen übernommen werden oder auch von einem Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulanten Pflegedienst, der dann ausgebildete Pflegekräfte zum Pflegen sendet.

Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst

Spätestens, wenn die Pflegebedürftigkeit so hoch ist, dass sich die Angehörigen dieser Aufgaben nicht mehr gewachsen sehen, ist es an der Zeit, einen ambulanten Pflegedienst wie die Hauskrankenpflege Nordlicht heranzuziehen. Die Pflegekassen bezahlen Zuschüsse für Pflegesachleistungen, die vom jeweiligen Pflegegrad abhängen.

Pflegesachleistungen sind alle pflegerischen Tätigkeiten, die von ausgebildeten Pflegekräften ausgeübt werden. Dazu gehört unter anderem die Grundpflege, d.h. Hilfe bei der Ernährung, Bewegung und Körperhygiene.

Das Pflegegeld wird bei einer dauerhaften Hilfe durch ambulante Pflegedienste oder Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtungen mit einem besonderen Rechnungsverfahren gekürzt.

Die Höhe der Pflegesachleistungen beträgt bei:

  • Pflegegrad 1 - 0 Euro
  • Pflegegrad 2 - 689 Euro
  • Pflegegrad 3 - 1298 Euro
  • Pflegegrad 4 - 1612 Euro
  • Pflegegrad 5 - 1995 Euro

Darüber hinaus können bis zu 40 % der nichtgenutzten Pflegesachleistungen in weitere Hilfen, wie z.B. Hauswirtschaftshilfen, investiert werden.

Fazit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, auch als pflegebedürftige Person zu Hause leben zu können. Neben der Hilfe durch Angehörige unterstützen ambulanten Pflegedienste dabei, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Nur wenn unbedingt nötig, ist der Umzug in eine Vollzeitpflegeinrichtung erforderlich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man mit der Hilfe von Personen aus dem Umfeld und der professionellen Ergänzung durch einen Pflegedienst die Herausforderungen des Alters zu Hause meistern.