Wer hat Anspruch auf Palliativpflege?

Damit ein sterbenskranker Mensch auch in seinem letzten Lebensabschnitt die bestmögliche Versorgung erhalten kann, hat er die Möglichkeit, Palliativpflege in Anspruch zu nehmen. Mit dieser besonderen Form der Pflege ist es möglich, dem erkrankten Mensch Lebensqualität zurückzugeben. Doch was bedeutet es eigentlich, Palliativpflege zu bekommen und wer hat überhaupt Anspruch darauf?

Was versteht man unter Palliativpflege?

Die Pflege innerhalb der Palliativmedizin richtet sich an schwerkranke Menschen, für die es keine Möglichkeit mehr auf Heilung gibt. Die Versorgung des Patienten ist darauf ausgelegt, ihm den letzten Lebensabschnitt so schmerz- und angstfrei wie möglich zu gestalten.

Der Begriff palliativ kommt aus dem Lateinischen und steht für ummanteln. Bezogen auf die Pflege kann man sagen, dass der Patient sicher umhüllt und geschützt werden soll.

Wann ist die Palliativpflege erforderlich?

Eine erkrankte Person hat die Möglichkeit, Palliativpatient zu werden, wenn sie an einer unheilbaren und fortgeschrittenen Krankheit leidet, bei der keine Aussicht auf Heilung besteht.

Der Patient darf selbst entscheiden, ob er die Form der Pflege entgegennehmen möchte, da auch in der Palliativmedizin der Patientenwille an erster Stelle steht.

Wer verordnet die Palliativpflege?

Ob der Patient Palliativpflege benötigt oder nicht, wird von einem Hausarzt oder einem Krankenhausarzt bestimmt. Bevor alle Schritte für die Pflege eingeleitet werden, muss die Krankenkasse den Prozess genehmigen.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) umfasst alle pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten.

Was sind die Ziele der Palliativpflege?

Bei der palliativen Versorgung hat das Wohlergehen des Patienten oberste Priorität. Es handelt sich dementsprechend um eine bedürfnisorientierte Pflege, wo die Wünsche des Betroffenen an erster Stelle stehen. Zusätzlich soll die Lebensqualität, so gut es möglich ist, aufrechterhalten werden.

Die wichtigsten Aspekte der Palliativpflege sind:

  • Unterstützung im Alltag und bei der Körperhygiene (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Wundpflege, Mobilisierung)
  • Linderung von Schmerzen
  • Psychologische Betreuung
  • Erhaltung und Förderung der Lebensqualität
  • Verbesserung des Wohlbefindens
  • Erhaltung und Teilhabe am Leben
  • Selbstbestimmung des zu Pflegenden erhalten

Wo und von wem wird die Palliativpflege durchgeführt?

Für Palliativpatienten gibt es verschiedene Versorgungsoptionen. Ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird, hängt von Bedarf und Wunsch des Patienten ab.

Ambulante Palliativversorgung

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Patienten, kann der Betroffene in seiner häuslichen Umgebung bleiben. Das Pflegepersonal übernimmt mehrmals am Tag die pflegerischen Tätigkeiten und stellt einen Kontakt zu einem Palliativmediziner her, der für die Schmerzmedikation zuständig ist.

Stationäre Palliativpflege

Ist der Patient so schwer erkrankt, dass er eine stark überwachte Betreuung benötigt, kommt er auf eine Palliativstation. Auf diesen Stationen dürfen Angehörige des Patienten übernachten und ihm jederzeit seine Wünsche erfüllen.

24-Stunden-Betreuung

Eine weitere Option ist die 24-Stunden-Betreuung in einer häuslichen Umgebung. Bei dieser Form der Pflege leben die Pfleger mit den Hilfsbedürftigen zusammen und kümmern sich rund um die Uhr um die Bedürfnisse des Patienten.

Wer übernimmt die Kosten der Palliativpflege?

Die Kosten für eine palliative Versorgung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Damit die Kassen die Leistungen übernehmen, muss im Vorfeld ein zuständiger Arzt den Bedarf der entsprechenden Pflege verordnen. Erst wenn die Leistungen von der Krankenkasse genehmigt wurden, darf die Palliativpflege in Anspruch genommen werden.