Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist?

Belastungen durch Pflegebedürftigkeit

Familien und vor allem die direkten pflegenden Angehörigen von Pflegebedürftigen sind in vielfacher Weise von den Erkrankungen des Pflegebedürftigen mit betroffen. Sie müssen im zunehmenden Maße eine Pflege- und Versorgerrolle übernehmen, den Alltag planen und organisieren und manchmal mit schwierigen Verhaltensweisen des Pflegebedürftigen zurechtkommen. Oft leiden die Kontakte zu Freunden und Bekannten unter dieser Belastung. Pflegende Angehörige haben einfach zu wenig Zeit, ziehen sich zurück und finden kaum Zeit für Treffen mit anderen Menschen. Zudem werden auch die eigene Gesundheit, Interessen und wertvolle Hobbys häufig vernachlässigt. Mit der häuslichen Pflegebedürftigkeit ist für die Angehörigen unweigerlich eine lange langsame Abschiedsphase von einem geliebten Menschen verbunden, die es zu bewältigen gilt.

Freiräume sind wichtig

Doch kein Mensch kann und soll all diese Belastungen und Schwierigkeiten allein bewältigen. Es ist daher im Sinne des pflegenden Angehörigen, seiner Familie und im Interesse des Pflegebedürftigen selbst, dass die Personen, die am Pflege- und Betreuungsprozess beteiligt sind, mit ihren Kräften haushalten und sich Zeit für Dinge des eigenen Lebens nehmen. Daher ist es ratsam, frühestmöglich Unterstützung und Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen, bevor pflegende Angehörige an ihre Grenzen geraten.

Im Pflege- und Betreuungsprozess in der Häuslichkeit ist es äußerst wichtig für Angehörige, sich nicht zu überfordern. Sicher gibt es im Umgang mit Pflegebedürftigen Zuhause keine geeignete Patentlösung und es ist für Angehörige fast unmöglich, alles richtig zu machen. Es gibt eine Vielzahl von Krankheitsbildern von Pflegebedürftigen mit unterschiedlichen Verläufen. So unterscheidet sich die Öffnet internen Link im aktuellen FensterPflege bei Demenz wesentlich von einer Pflege bei bettlägerigen Personen. Auch Menschen und Beziehungen zueinander sind völlig unterschiedlich und können sich vielfältig negativ oder positiv im Pflege- und Betreuungsprozess entwickeln. Hinzu kommen die Tagesform des Pflegebedürftigen und die des pflegenden Angehörigen, die aufeinander treffen und auch völlig verschieden sein können.

Urlaubs- und Verhinderungspflege eröffnet viele Entlastungsmöglichkeiten

Wenn ein pflegender Angehöriger beispielsweise wegen Kurzurlaub, einer Familienfeier, Veranstaltungen, eines längeren Erholungsurlaubs oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausfällt, können Pflegebedürftige vorübergehend im Rahmen einer Urlaubspflege oder Verhinderungspflege betreut und versorgt werden. Es gibt demnach geplante und ungeplante Situationen und Zeiträume, die ein pflegender Angehöriger benötigt. Diese Leistungen der Öffnet internen Link im aktuellen FensterUrlaubs- und Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung im Leistungsrecht den Betroffenen zur Verfügung. Das bedeute, dass diese Ersatzpflege durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen finanziert wird.

Eine Voraussetzung ist mindestens das Vorliegen des Pflegegrades 2 beim Pflegebedürftigen. Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens für den Zeitraum von 6 Monaten bestehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, gewährt die Pflegeversicherung jedem Pflegebedürftigen maximal 42 Tage Urlaubs- und Verhinderungspflege im Jahr, die individuell nach Bedarf aufgeteilt werden können. Praktisch bedeutet es beispielsweise, dass ein pflegender Angehöriger mehrmals im Jahr Urlaub machen oder bei Erkrankungen wiederholt Auszeiten in Anspruch nehmen kann. Auch wenn der pflegende Angehörige nur einen Arztbesuch wahrnehmen möchte, kann die Pflege und Betreuung in diesem Rahmen sogar stundenweise durch einen häuslichen Pflegedienst übernommen werde.

Hier einige Beispiele, wodurch die Pflegeperson kurzfristig verhindert sein könnte und die Urlaubs- und Verhinderungspflege einsetzen und unterstützen kann:

  • Kostenloser Pflegekurs durch die Pflegekasse
  • Behördengänge
  • Arztbesuch
  • Freizeitaktivitäten
  • Kulturelle Veranstaltungen

Die Pflegeversicherung stellt hierfür einen Höchstbetrag zur Verfügung, der derzeit bei 1612 EUR (Stand 01/2020) liegt. Für den Zeitraum Urlaubs- und Verhinderungspflege erhält der Pflegebedürftige zudem weiterhin die Hälfte seines Pflegegeldes.

Ein Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulanter Pflegedienst übernimmt während der Zeit der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen dessen Leistungen in der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Verhinderungspflegen werden zwischen dem pflegenden Angehörigen, dem Pflegebedürftigen und dem häuslichen Pflegedienst genauestens geplant, vereinbart und abgesprochen.

Zu den Leistungen des häuslichen Pflegedienstes gehören:

  • Grundpflegerische Verrichtungen
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftspflege
  • Soziale Betreuung