Wie wird die Qualität in der ambulanten Pflege gesichert?

Die Betreuung Pflegebedürftiger durch einen ambulanten Pflegedienst verlangt viel Vertrauen seitens der Angehörigen. Um kompetente Betreuung sicherstellen zu können, wurden hohe Qualitätsstandards für alle Bereiche der Pflege festgelegt.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen liegt uns als ambulantem Pflegedienst eine stets zufriedenstellende und qualitativ hochwertige Betreuung sehr am Herzen. Durch unser internes Qualitätsmanagementsystem stellen wir sicher, dass wir stets mit den aktuellen Qualitätsanforderungen konform sind und darüber hinaus unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden.

Rechtliche Grundlage

In Deutschland ist jede Pflegeeinrichtung dazu verpflichtet, entsprechend der Anforderungen des SGB XI ein System zur Qualitätssicherung aufzustellen. Dazu soll ein intaktes Qualitätsmanagement (§113), externe Prüfungen (§114) und ein hohes Maß an Transparenz etabliert werden.
Zudem stehen den Pflegeeinrichtungen weitere Pflegestandards zur Verfügung. Diese werden regelmäßig aktualisiert, um möglichst praxisnahe Ansätze zur Optimierung des Pflegealltags bieten zu können. Einige dieser Standards, wie die sogenannten Expertenstandards, sind verpflichtend, andere optional anwendbar.

Interne Qualitätssicherung

Zur Sicherstellung der Einhaltung hoher Qualitätsstandards haben wir als ambulanter Pflegedienst in Greifswald gemäß den geltenden Anforderungen ein internes Qualitätsmanagementsystem aufgestellt. Dieses definiert interne Prozesse und Maßnahmen, um unsere ambitionierten Qualitätsansprüche einzuhalten.

Teil dieses Systems sind beispielsweise regelmäßige interne Kontrollen. Wir besuchen unsere Pflegekräfte in ihren Tätigkeitsstätten und prüfen die Einhaltung der Prozesse. Dabei geht es uns primär darum gemeinsam Unterstützungs- und Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Zudem legen wir Wert auf eine offene Unterstützungs- und Feedbackkultur. Diese stellt sicher, dass unsere Mitarbeiter bei Problemstellungen immer einen vertrauten Ansprechpartner an ihrer Seite haben.
Eine hohe Expertise unseres Personals ist uns sehr wichtig. Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen sind hierfür unerlässlich.

Ein spezielles Augenmerk legen wir auf Transparenz und eine fortlaufende Optimierung unserer Dienstleistung. Wichtig dazu ist eine sauber geführte Pflegedokumentation. §113 SGB XI schreibt vor, dass diese möglichst praxistauglich und in Verhältnismäßigkeit zur erbrachten Pflegeleistung stehen sollte. Die Pflegedokumentation wird regelmäßig intern geprüft, um sicherzustellen, dass unsere Patienten die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Externe Prüfung der Qualitätssicherung

Die Funktionalität unserer Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird regelmäßig durch einen externen Prüfer evaluiert. Dabei unterscheidet man zwischen drei Prüfformen:

  • Regelprüfung
  • Anlassprüfung
  • Wiederholungsprüfung

Regelprüfung

Laut Gesetzgeber werden alle Pflegeeinrichtungen mindestens einmal im Jahr unangekündigt (bei ambulanten Pflegediensten einen Tag zuvor angekündigt) durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) beziehungsweise den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. geprüft. Dies bezeichnet man als Regelprüfung.

Geprüft wird im Allgemeinen:

  • Strukturqualität (organisatorische Aufstellung der Pflegeeinrichtung)
  • Prozessqualität (Anamnese, Planung, Durchführung und Dokumentation des Pflegeprozesses)
  • Ergebnisqualität (Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen)

Um diese Aspekte zu überprüfen, begutachtet der Auditor einige Patienten vor Ort. Dabei wird besonders auf Aspekte wie die Körperpflege, Mobilität, soziale Interaktion und allgemeine Zufriedenheit geachtet. Auch administrative Bestandteile wie die Pflegedokumentation und die Abrechnung werden auf ihre Korrektheit geprüft.

Anlassprüfung

Neben der jährlichen Regelprüfung besteht die Möglichkeit einer Anlassprüfung. Diese Kontrolle geht über den Umfang einer Regelprüfung hinaus und legt ihren Schwerpunkt auf die Untersuchung der Ergebnisqualität, sprich auf das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen. Für den Fall, dass Hinweise eines Defizits in einem ungeprüften Pflegebereich aufkommen, wird auf diesen Gesichtspunkt ein besonderer Fokus gelegt.

Wiederholungsprüfung

Je nach Ergebnis einer Regel- oder Anlassprüfung können Wiederholungsprüfungen angeordnet werden. Im Zuge dieser Begutachtung werden die zuvor definierten Mängel nochmals überprüft, um sicherzustellen, dass angeordnete Maßnahmen getroffen wurden und effektiv sind.

Externe Prüfungen unterstützen die stetige Optimierung der hohen Qualitätsstandards in der Pflege. Nach jeder Prüfung werden die Ergebnisse von dem Gutachter in einem Prüfbericht zusammengefasst. Basierend auf den festgestellten Qualitätsmängeln beinhaltet dieser Empfehlungen und/ oder bindende Handlungsaufforderungen.

Um maximale Transparenz zu gewährleisten, wird die abschließende Bewertung der Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Die erbrachten Leistungen und deren Qualität werden in einer verständlichen und verbraucherfreundlichen Form kostenfrei bereitgestellt. Diese werden im Internet und/oder in der Hauptzentrale der Pflegeeinrichtung öffentlich gemacht.

Wenn Sie Fragen bezüglich unserer Qualitätssicherung haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.