Investitionskosten

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst je nach Einstufung des Versicherten in einen Pflegegrad. Jede Leistung, die von einem Pflegedienst erbracht wird, bekommt dazu von der Pflegeversicherung eine bestimmte Anzahl von Punkten und jeder Pflegedienst erhält pro Punkt einen Punktwert. Dieser Punktwert multipliziert mit den Punkten der Pflegeleistung ergibt den Preis für den Leistungskomplex. Nicht gedeckt durch die Pflegeversicherung werden dadurch allerdings die weiteren Kosten des Pflegedienstes, die entstehen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dazu zählen z.B. Investitionen in das Gebäude des Pflegedienstes oder die Unterhaltung des Fuhrparks. In einigen Bundesländern werden diese Investitionskosten durch das Land übernommen, in einigen jedoch nicht. In diesen Fällen darf der Pflegedienst einen Anteil zu den Investitionskosten von dem Pflegebedürftigen erheben.