Was sind Pflegebegleiter(innen) und was ist ihre Aufgabe?

Pflegende Angehörige, die die pflegebedürftige Person in der häuslichen Pflege betreuen, sind zahlreichen Belastungen ausgesetzt und sehen sich mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert. Inhaltliche Fragen die Pflege betreffend, organisatorisch-administrative Hindernisse, aber auch emotionale Herausforderungen bringen Angehörige von Pflegebedürftigen oft an ihre persönlichen Grenzen. Um sie zu entlasten, bietet sich die Unterstützung durch ausgebildete Pflegehelfer(innen) an. Die speziell qualifizierten Helfer leisten sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote zur Entlastung der Pflegenden bei vielen der anfallenden Herausforderungen.

Pflegebegleiter/in - Eine Definition

Ein Pflegebegleiter (oder eine Pflegebegleiterin) ist eine ausgebildete, fachlich qualifizierte Person, deren Aufgabe die Entlastung, Begleitung und Unterstützung pflegender Angehöriger im Pflegealltag ist. Die "Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA)" nach Paragraf 45a SGB XI werden auch als niedrigschwellige Betreuungsangebote bezeichnet. Pflegetätigkeiten fallen nicht in den Aufgabenbereich des Pflegebegleiters bzw. der Pflegebegleiterin.

Leistungen der Pflegebegleiter/innen

Zum Aufgabenbereich von Pflegebegleitern und Pflegebegleiterinnen zählen fachliche Beratung, Unterstützung und Anleitung bei Erledigungen im Haushalt, Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder bei Freizeitaktivitäten sowie die Beratung in organisatorischen Fragen und das Erledigen von Korrespondenz. Pflegebegleiter(innen) stehen für Gespräche zur Verfügung, leisten informelle Beratung (keine Öffnet internen Link im aktuellen FensterPflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI) und vermitteln weitergehende Hilfsangebote. Auch sollen sie die Selbstfürsorge der oft überlasteten Pflegenden im Auge behalten und so Burnout oder sozialer Isolation vorbeugen. So tragen sie in erheblichem Maße dazu bei, dass Pflegebedürftige eine längere Zeit in ihrem eigenen Zuhause leben können.

Stundenumfang

Die mit der Pflegebegleitung beauftragte Person besucht die pflegebedürftige Person etwa einmal pro Woche für einige Stunden. Die Unterstützung kann sich hierbei auf anleitende Funktionen im Haushalt, Schriftverkehr, Freizeitgestaltung, Arzttermine u.Ä., aber auch ganz allgemein auf die oft hürdenreiche Bewältigung des Alltags wie das Stellen von Anträgen bei der Pflegekasse beziehen. Zeitpunkt und Ablauf der Besuche sind flexibel und richten sich nach den Anforderungen im Pflegealltag.

Kosten für eine Pflegebegleitung

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen 1-5 die zu Hause gepflegt werden, einen Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Kostenträger ist die Pflegekasse. Das Budget darf zur Finanzierung der Leistungen von Pflegehelfern und Pflegehelferinnen sowie anderen haushaltsnahen Dienstleistungen verwandt werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist, dass die fraglichen Diensteistungen nach geltendem Landesrecht anerkannt sind. Auskunft darüber, ob die Leistungen vom Land anerkannt werden, erteilt die Pflegekasse.

Antrag und Erstattung

Belege, Quittungen und sonstige Zahlungsnachweise für die Leistungen des Pflegebegleiters bzw. der Pflegebegleiterin werden zwecks Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht. Wurde das monatliche Budget in Höhe von 125 Euro nicht voll ausgeschöpft, so wird das Guthaben in den nächsten Kalendermonat übertragen und verfällt nicht. Es ist dem Pflegenden also erlaubt die Entlastungsleistung auch rückwirkend zu verwenden.

Beratung

Wer pflegt, hat Anspruch auf Entlastung - so der Gesetzgeber. Wird Unterstützung bei der Pflege im häuslichen Umfeld durch einen Pflegebegleiter oder eine Pflegebegleiterin benötigt, können neben der Pflegekasse auch Öffnet internen Link im aktuellen Fensterambulante Pflegedienste zur Beratung konsultiert werden. Viele von ihnen sind Teil des bundesweiten "Netzwerk Pflegebegleitung".